Paß Up:
Betrefft Frankreich
Hunde der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mußmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mußmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrie, Tosa u. ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboden!
In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, ohne öffentliche Verkehrmittel benutzt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt u. meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis u 6 Monaten Gefängnis u. einer Geldbuße bis Euro 15.000 betraft.
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- u. Schutzdhunge), der mußmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch u. deren Mischlinge sowie mußmaßliche Staffordshire Terrier, American Stafforshire Terrier, Tosa u. ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäß´der franz. Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb-u. Leinenzweang in der Öffentlichkeit u. dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifiezierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen m. Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Die Hauptprobleme:
Die Rassebestimmung geht von franz. Zuchtbüchern (LOF bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht zwingen anerkannt!! Die zusätlich nachzuweisende Rassezuordnung kann mit einer gültigen; FCI-konformen Urkunde nachgewiesen werden. Ein Rassenachweis von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein bietet keine 100 % ige Sicherheit, das französische Behörden diesen akzeptieren. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in franz. Sprache abgefasst ist. Eine entschrpechende Übersetzung muß von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtl. beglaubit. sein.
American Staffordshire u. American Stafforshire Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kat. 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kat. 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnhamung u. Tötung zur Folge hat!
In Frankreich müssen alle Listenhunde, auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständign Gemeinde angemeldet werden. Ein auslänidscher tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden. Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wierd, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt u. getötet wird.
Die Vorlage duetscher Abstammungsapapiere u. Genehmigungen kann hiflreich sein, nützt aber wenig, wenn die dokumente nicht in franz. Sprache abgefasst sind, u. zwar von einem vereidigten ... usw.
Die Entscheidung u. Sanktionen der franz. Behörden erfolgen also willkürlich , bwz. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
In der franz. Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze "mußmaßliche" sowie "oder ähnliche, was die Definition erheblich ausdehnt u. die Auslegung vollends beliebig macht.
Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezurodnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein Kampfhund aussehen mag, im Zweifel der Kat. 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramtisch sein: Beschlanhamung u. Tötung des Hund.
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD u. die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katstrophe kommen. Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sindzudem in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde od. Mischlinge der Kat. 1 u. 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategorihunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämliche mittelgroßen u. kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur.
Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!
Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den franz. Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.
Arbeitskreis Tierschutz der SPD in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des franz. tierschutzvereins GRAAL
So, Kinder jetzt hab ich mir die Finger wundgeschrieben.
Könnte nach Frankreich spucken, so nah sind wir hier.
Wer fährt wieder nach Frankreich
Gruß