Mal ganz unabhängig von deiner ursprünglichen Frage - wenn im Mietvertrg nur "Hundehaltung" gestattet ist, weiß denn dein zukünftiger Vermieter, dass du einen Listenhund hast?! Ganz egal für wen du diese Genehmigung brauchst - ich würde mir auf jeden Fall den "Kampfhund" so oder so im Mietvertrag erlauben lassen. "Hundehaltung" schließt nämlich das Halten von "Kampfhunden" nicht mit ein.