Das Bundesverfassungsgericht hat ihr Urteil gefällt: Die Partei Die Heimat, die früher als NPD bekannt war, erhält für sechs Jahre keine staatlichen Zuschüsse.
Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wird sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das am Dienstag in Karlsruhe entschieden.
Die Partei wurde 2017 nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einfluss nicht erreichen könnte. 2019 stellten , Bundestag und den Antrag auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung. (Az. 2 BvB 1/19)
Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen erhalten. Das war bei der NPD beziehungsweise Heimat zwar zuletzt nicht mehr der Fall. Sie profitierte aber noch von Steuervergünstigungen. Verfassungsfeindlichen Parteien können Staatsgelder für zunächst sechs Jahre gestrichen werden. Entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht - am Dienstag zum ersten Mal überhaupt. Das Urteil wird auch mit Blick auf die mit Spannung erwartet, denn es wird diskutiert, ob ein solches Verfahren auch gegen die AfD möglich wäre.