Pressemitteilung 5. November 2003
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Am 15. Oktober 2001 ist von 90 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 erhoben worden. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstoßen die wesentlichen Vorschriften des Gesetzes gegen das Grundgesetz und das europäische Gemeinschaftsrecht.
Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht
In der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 5. November 2003 wurde der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. als einziger Fachverband aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Der VDH repräsentiert als Dachverband ca. 650.000 Mitglieder und verfügt über bundesweite Ausbildungsangebote für Hundehalter und Hunde. Für den VDH nahmen der 1. Präsident Uwe Fischer, die 3. Präsidentin Christa Bremer und der Hauptgeschäftsführer Bernhard Meyer an der Sitzung teil.
Der Hauptgeschäftsführer des VDH, Bernhard Meyer, stellte in der Verhandlung fest:
„Die landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr und das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde haben aufgrund des falschen Ansatzes der Rasselisten weder im einzelnen noch in ihrer Gesamtheit den Schutz der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde erhöht. Es gibt andere Lösungsansätze, die besser geeignet sind und für deren Umsetzung der VDH seine volle Unterstützung anbietet.”
Der VDH stellt für diese Lösungsansätze seine Infrastruktur, seine Fachkompetenz und seine Sachverständigen zur Verfügung, um den Gesetzgeber und Behörden bei der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu unterstützen. Insbesondere präventive Maßnahmen zur Risikominimierung sind für eine wirkungsvolle Verbesserung der Sicherheit der Bürger notwendig. Die Auflistung von bestimmten Rassen als „gefährlich“ schafft dagegen eine Scheinsicherheit.
In der Sitzung des Ersten Senats hat sich gezeigt, dass die Argumente der Beschwerde-führer gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde stichhaltig und fundiert sind. Die Bundesregierung konnte dagegen weder sachlich gerechtfertigte noch wissenschaftlich belegbare Begründungen für die Aufrechterhaltung von Rasselisten vorlegen.
Der VDH sieht daher der Urteilsverkündung optimistisch entgegen und vertraut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Stellungnahme des VDH anlässlich der Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Am 15. Oktober 2001 ist von 90 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 erhoben worden. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstoßen die wesentlichen Vorschriften des Gesetzes gegen das Grundgesetz und das europäische Gemeinschaftsrecht.
Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht
In der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 5. November 2003 wurde der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. als einziger Fachverband aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Der VDH repräsentiert als Dachverband ca. 650.000 Mitglieder und verfügt über bundesweite Ausbildungsangebote für Hundehalter und Hunde. Für den VDH nahmen der 1. Präsident Uwe Fischer, die 3. Präsidentin Christa Bremer und der Hauptgeschäftsführer Bernhard Meyer an der Sitzung teil.
Der Hauptgeschäftsführer des VDH, Bernhard Meyer, stellte in der Verhandlung fest:
„Die landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr und das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde haben aufgrund des falschen Ansatzes der Rasselisten weder im einzelnen noch in ihrer Gesamtheit den Schutz der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde erhöht. Es gibt andere Lösungsansätze, die besser geeignet sind und für deren Umsetzung der VDH seine volle Unterstützung anbietet.”
Der VDH stellt für diese Lösungsansätze seine Infrastruktur, seine Fachkompetenz und seine Sachverständigen zur Verfügung, um den Gesetzgeber und Behörden bei der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu unterstützen. Insbesondere präventive Maßnahmen zur Risikominimierung sind für eine wirkungsvolle Verbesserung der Sicherheit der Bürger notwendig. Die Auflistung von bestimmten Rassen als „gefährlich“ schafft dagegen eine Scheinsicherheit.
In der Sitzung des Ersten Senats hat sich gezeigt, dass die Argumente der Beschwerde-führer gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde stichhaltig und fundiert sind. Die Bundesregierung konnte dagegen weder sachlich gerechtfertigte noch wissenschaftlich belegbare Begründungen für die Aufrechterhaltung von Rasselisten vorlegen.
Der VDH sieht daher der Urteilsverkündung optimistisch entgegen und vertraut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Stellungnahme des VDH anlässlich der Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.