Genereller Leinenzwang auf Usedom?
Die Gemeinden der Insel-Mitte wollen die Vorschriften für Hundehalter verschärfen. Neben den seit dem Sommer geltenden Landesverordnungen zur Hundehaltung soll eine Amtsordnung für eindeutige Vorschriften in den vier Kommunen sorgen. Allerdings vertagte der Amtsausschuss am Mittwochabend einen entsprechenden Beschluss, da die Vorlage nach Einwänden von Abgeordneten konkretisiert werden soll. So will man prüfen, ob ein genereller Leinenzwang für alle Hunde zulässig ist.
Ursprünglich sah der Entwurf vor, dass sich Vierbeiner außerhalb der Ortschaften - Strände ausgenommen - bis zu 50 Meter von ihren Herrchen entfernt frei bewegen können. Das allerdings hielt unter anderem der Ückeritzer Bürgermeister Uwe Haseloff für zu gefährlich. Und auch andere Ausschussmitglieder waren skeptisch, da ein Hund nur schwer zurückzurufen sei, wenn er beispielsweise eine Wildfährte aufgenommen habe. Während diese Passage nun überarbeitet werden soll, gab es zu anderen Festlegungen keinen Widerspruch: Verboten werden soll es danach, Hunde in öffentliche Einrichtungen mitzubringen oder die Tiere ohne Aufsicht außerhalb umzäunter Grundstücke frei laufen zu lassen.
Die Gemeinden der Insel-Mitte wollen die Vorschriften für Hundehalter verschärfen. Neben den seit dem Sommer geltenden Landesverordnungen zur Hundehaltung soll eine Amtsordnung für eindeutige Vorschriften in den vier Kommunen sorgen. Allerdings vertagte der Amtsausschuss am Mittwochabend einen entsprechenden Beschluss, da die Vorlage nach Einwänden von Abgeordneten konkretisiert werden soll. So will man prüfen, ob ein genereller Leinenzwang für alle Hunde zulässig ist.
Ursprünglich sah der Entwurf vor, dass sich Vierbeiner außerhalb der Ortschaften - Strände ausgenommen - bis zu 50 Meter von ihren Herrchen entfernt frei bewegen können. Das allerdings hielt unter anderem der Ückeritzer Bürgermeister Uwe Haseloff für zu gefährlich. Und auch andere Ausschussmitglieder waren skeptisch, da ein Hund nur schwer zurückzurufen sei, wenn er beispielsweise eine Wildfährte aufgenommen habe. Während diese Passage nun überarbeitet werden soll, gab es zu anderen Festlegungen keinen Widerspruch: Verboten werden soll es danach, Hunde in öffentliche Einrichtungen mitzubringen oder die Tiere ohne Aufsicht außerhalb umzäunter Grundstücke frei laufen zu lassen.