Original geschrieben von Marion
Wie schaut es jetzt konkret mit 40/20er Hunden in NRW aus?
Muß ich sie völlig neu anmelden oder würde die Meldung quasi von unserem jetzigen OA einfach übertragen?
Falls dies nicht der Fall ist: Wenn ich die Abmeldung vom jetzigen OA im neuen OA vorlege - würde das so akzeptiert oder wollen sie die Hunde i.d.R. sehen? (Ich weiß, ist sicher von OA zu OA unterschiedlich, aber vielleicht gibt es Erfahrungswerte?)
Siehe oben.
Wenn ich einen Sachkundenachweis brauche: Würde die niedersächsische Sachkunde akzeptiert oder muß ich sie neu machen?
Original geschrieben von Wolfgang
LHundG NW
§ 14
Anerkennung von Entscheidungen und Bescheinigungen anderer Länder
Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.
Original geschrieben von Marion
Bleibt nur die Frage, ob eine Sachkunde, die aufgrund von mind. 3 Jahre Hundehaltung ohne Vorkommnisse erteilt wurde, in NRW anerkannt wird. Schließlich muß dort ja eine richtige Prüfung abgelegt werden, oder?
Eine Anfrage beim zuständigen OA empfiehlt sich auf jeden Fall; es gibt solche und solche
Na ja, das werde ich ja beim OA erfahren....
Kann dir das in NS nicht auch passieren?
Ich hab ein bißchen Bammel, weil mein Rüde ja von einigen als Soka eingeschätzt wird. Soll ich bei der Anmeldung sagen, daß er ein Doggen-Mix ist, aber einige ihn für einen Kat 1-Hund halten? Oder drauf ankommen lassen, daß mich mal jemand meldet und es auf ein Gutachten ankommen lassen?
Habe keinen Bock, alles was den Umzug angeht in die Wege zu leiten bzw. durchgeführt zu haben, und auf einmal wäre Tau in NRW ein Listi...
Na ja, so ganz unberechtigt ist die Sorge vielleicht nicht; es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefälltOriginal geschrieben von Marion
Bei "Städtern" (sorry, wenn ich hier jetzt verallgemeinere) bin ich da ein bissel skeptisch - es muß mich ja nur ein netter Nachbar anscheißen, oder jemand, dessen Hunde meine mal angebellt haben - und das tun sie leider immer noch... *seufz*
Original geschrieben von Marion
Minden, Westfalen (Wäre ich dann etwa auch ein OWLer?? *entsetztguck*)
LHundG NW
§ 11
Große Hunde
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
Du musst nur schriftlich bestätigen, dass Du länger als 3 Jahre große Hunde hältst, schon bist Du für einen 20/40er sachkundig.
Original geschrieben von kodi
aber so schlimm ist OWL gar nicht