Ja, das zuständige Ordnungsamt. Melde die Katzen dort sofort als Fundtiere.Kann irgendwer anders helfen, in so einem Fall?
Ja, ich. Siehe oben.?? Weiß hier irgendwer Rat?
Von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt) auf jeden Fall.Fundtiere müssen aufgenommen werden, so weit ich weiß.
Fundtiere müssen aufgenommen werden, so weit ich weiß.
Da macht es sich der gute Bürgermeister ein wenig leicht.Die Antwort des Ordnungsamtschefs war:
"da können wir nichts machen, da die Tiere ja vermutlich dem Bauern gehören, der in der nähe ist."
Und dann?
Antwort Bürgermeister: "hm, ja, da weiß ich jetzt auch nicht, nehmt ihr die doch erstmal..."
Ich weiß, dass die evtl dem Bauern gehören. Dort laufen zig Katzen rum. Aber darf man die Tiere deshalb sterben lassen?
Ein Baby ist schon mal in Sicherheit. Ein rotes Baby stand zwischen der Pferdebeinen. Ist erstmal mit Futter u nem trockenen Platz versorgt. Das letzte überlebende ist genau zwischen den Autos. Ich hoffe, dass sie auf das anfüttern reagieren.
Ja, das zuständige Ordnungsamt. Melde die Katzen dort sofort als Fundtiere.
Wenn Du mir garantieren kannst, daß die Lütten vermittelt werden, ziehe ich sie groß ( mit Mama).
watson
Dann hat man in einigen Städten und Kommunen eine etwas eigentümliche Rechtsauffassung.Ganz so einfach wird das nicht werden. Es gibt eine gesetzliche Unterscheidung zwischen Fund- und herrenlosen Tieren. Herrenlose Tiere sind freilebende Haustiere oder wie in diesem Fall sog. Wildlinge. Bei ihnen gibt es für Städte und Komunen keine Verpflichtung, sie aufzunehmen.
Gerade (aber nicht nur) in ländlichen Regionen werden daher freilebende Katzen gern als herrenlos bezeichnet. Wer will das Gegenteil beweisen? Dazu müsste man beweisen können, dass die Tiere jemals einen Besitzer hatten.
Ist ja auch einfacher, obskure Petitionen für Tierschutzgesetze in Obervolta per Mausdruck zu unterstützen, als vor der eigenen Haustür zu kehren.Mit dem Finger aufs Ausland zeigen, wie die mit ihren Tieren umgehen und nicht sehen wollen, dass auch wir gern unseren "tierischen Überdruss" anderen aufs Auge drücken. Nur das diese "anderen" inzwischen auch nicht mehr wissen, wohin damit....
Dann hat man in einigen Städten und Kommunen eine etwas eigentümliche Rechtsauffassung.
Da es bei Katzen naturgemäß schwierig ist, zwischen herrenlosen und Fundtieren zu unterscheiden, ist in der Praxis von einem Fundtier auszugehen.
Wir haben jetzt schon überlegt, falls wir sie bekommen, zusammen zu legen u zu sterilisieren? ABER: Wie sieht das denn rechtlich aus? Sie gehört ja vermutlich zu dem Bauernhof. Der liegt auch noch direkt neben unseren Pferdestall. Somit kann ich da keinen Streit ect offiziell riskieren.
Für mich war's eher ein Kurztext.Ich weiss, das war viel Text in dem Link, deshalb mal die Passagen, in denen Katzen ausdrücklich benannt werden:
...Freilebende Katzen und Tauben sind ebenfalls herrenlos.
Das Schlüsselwort hier ist freilebend. Hierzu steht in »Deinem« Text:Herrenlose Tiere (Tiere an denen kein Eigentum besteht - Wildtiere, ausgesetzte Tiere, freilebende Katzen und Tauben) unterliegen nicht dem Fundrecht......
Dies entspricht auch der gängigen Rechtspraxis.Die Unterscheidung von herrenlosen und Fundtieren bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Im Zweifelsfall sollte bis zum Nachweis des Gegenteils von einem Fundtier ausgegangen werden. Dies beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und medizinische Versorgung dieser Tiere durch die zuständige Fundbehörde.
Ob Tierheime voll sind, muß den Finder nicht bekümmern; die zuständige Fundbehörde hat Fundtiere unterzubringen - wie sie das bewerkstelligt, ist nicht des Finders Problem.Natürlich versuchen sowohl komunale Stellen als auch private Orgas zu helfen, wo sie können. Aber in Zeiten, in denen diese Stellen meist noch mit Jungkatzen voll sitzen, wenn schon die nächste Welle Kitten reinschwappt, sind für viele die Kapazitäten erschöpft. Was sollen sie auch machen, in Kartons stapeln geht ja auch nicht. Schließlich müssen auch Tierheime und Vereine bei der Unterbringung das TSG erfüllen und eine artgerechte Haltung gewährleisten.
Die Unterscheidung von herrenlosen und Fundtieren bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Im Zweifelsfall sollte bis zum Nachweis des Gegenteils von einem Fundtier ausgegangen werden. Dies beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und medizinische Versorgung dieser Tiere durch die zuständige Fundbehörde.Dies entspricht auch der gängigen Rechtspraxis.