Tierärzte fordern Wesenstest für Hundehalter

Sleepydog

15 Jahre Mitglied
Endlich mal etwas, das ein bißchen vernünftiger klingt ...

Tierärzte fordern "Wesenstest" für Hundehalter
Frankfurt/Main (ots) - Besitzer auffällig gewordener gefährlicher Hunde sollten einen regelmäßigen Nachweis ihrer Sachkunde und Zuverlässigkeit erbringen, fordert Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt), anläßlich neuer Medienberichte über Beißvorfälle. "Der Wesenstest für Hunde reicht nicht aus," erläutert Götz. "Das Problem liegt in einer gestörten Tierhalter-Hund-Beziehung." Solche Tierhalter fördern gar durch ihr falsches Verhalten die Aggressivität eines Hundes. Wer dann als "Wiederholungstäter" bekannt werde, dem müsse die Erlaubnis zur Hundehaltung entzogen werden, "ganz wie beim Waffenschein", sagt Götz ...

 
  • 29. April 2024
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Sleepydog schrieb:
Endlich mal etwas, das ein bißchen vernünftiger klingt ...

Tierärzte fordern "Wesenstest" für Hundehalter
Frankfurt/Main (ots) - Besitzer auffällig gewordener gefährlicher Hunde sollten einen regelmäßigen Nachweis ihrer Sachkunde und Zuverlässigkeit erbringen, fordert Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt), anläßlich neuer Medienberichte über Beißvorfälle. "Der Wesenstest für Hunde reicht nicht aus," erläutert Götz. "Das Problem liegt in einer gestörten Tierhalter-Hund-Beziehung." Solche Tierhalter fördern gar durch ihr falsches Verhalten die Aggressivität eines Hundes. Wer dann als "Wiederholungstäter" bekannt werde, dem müsse die Erlaubnis zur Hundehaltung entzogen werden, "ganz wie beim Waffenschein", sagt Götz ...

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Lass das "gefährlich" weg dann passt es schon besser: denn die rassen die mit gefährlich gemeind sind kann ich mir schon denken....

Gesetzesvorschläge sind zudem immer sehr toll( auf dem papier) ,
dennoch stehe ich
(auch wenn ich die gleiche einstellung habe: Der halter hat die verantwortung- nicht der hund!!!)
dem eher skeptisch gegenüber, denn solche "versuche" enden meist mangels kompetenzen in der katastrophe.
 
Hallo,
den Vorschlag finde ich ganz gut... wenn ich einen Hund halten möchte muss ich dann auch etwas Einsatz zeigen... und - wie auch immer - ein Unfall passiert muss ich halt nachweisen, dass dies ein Einzelfall war.
Ähnelt dem Idiotentest bezüglich der Fahrerlaubnis.



@ thekk:
der Begriff "gefährliche Hunde" ist in der Landeshundeverordnung definiert und bezieht sich keineswegs nur auf best. Rassen... :rolleyes: , siehe Absatz 3.

Zitantanfang:
§ 3
Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Zitatende

Trakki
 
Supi, fände ich gut, dann gibt's weniger gestörte Normalhund-Besitzer, davon gibt's bei uns sooooooooo viele.. ( Der tut nix ! und dann : Das hat er ja noch nie gemacht ! )
 
Hab das heut morgen mit Freude vernommen, FFH hats mal wieder in den Nachrichten als Top1 Thema gebracht.
Naja, ich finds gut, das ist ja das, was wir schon lange sagen. Götz sagte auch, dass das Problem die Mensch-Hund Bindung ist und das Ende der Leine dafür verantwortlich ist, wenn der Hund nicht so ganz tickt.
Sehen wir mal, was aus diesem Ansatz wird, ob man das wieder nur auf Länderebene oder gleich auf Bundesebene durchsätzen kann.

Wobei ich finde, das sollte jeder Hundehalter machen, egal ob man nen kleinen Mops, nen Samojeden oder ne Dogge hat, nicht erst dann, wenn der Hund auffällig geworden ist. FFH hat es so dargestellt, dass man diesen Hundeführerschein erst für notwendig erachtet, wenn ein Hund auffällig wurde.
 
AngelBlueEyes schrieb:
FFH hat es so dargestellt, dass man diesen Hundeführerschein erst für notwendig erachtet, wenn ein Hund auffällig wurde.

Dann ist aber das Kind bereits in den Brunnen gefallen und dem Bißopfer nutzt das herzlich wenig :unsicher:
 
Trakki schrieb:
@ thekk:
der Begriff "gefährliche Hunde" ist in der Landeshundeverordnung definiert und bezieht sich keineswegs nur auf best. Rassen... :rolleyes: , siehe Absatz 3.

Zitantanfang:
§ 3
Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

............................
Trakki


Na da haben wir`s doch!:sauer:
Sicher man kann auch andere hunde als gefährlich einstufen, aber die werden nicht gefährlich geboren wie zB. ein pit oder staff die ja schon als satan auf vier pfoten geboren werden...
 
Beckersmom schrieb:
Dann ist aber das Kind bereits in den Brunnen gefallen und dem Bißopfer nutzt das herzlich wenig :unsicher:

Das wollt ich damit oben ja auch sagen. WENN, dann müssen es alle machen, egal was für ein Hund, NICHT erst wenn was passiert ist.
 
Hier kann man es auch lesen, aber was die Polizeigewerkschaft da fordert :kindergarten:
 
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