ups, die Texte vergessen. Sorry
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watson
13.12.2000
Praktisch sinnlos
THÜRINGEN.Es herrscht Ratlosigkeit. Zwar hat der Bundestag vorige Woche ein Zucht- und Importverbot für "Kampfhunderassen" beschlossen. Doch wie das durchgesetzt werden soll, weiß keiner. Wohlgemerkt, es geht um drei Rassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Mischlinge, bei denen diese Rassen Pate standen. Sie sollen nicht mehr eingeführt werden, auch nicht nach Thüringen. Gezüchtet werden darf nur noch mit Genehmigung. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldbußen.
Wer aber soll an Autobahnen und in Zügen die Hunde kontrollieren? Wer erkennt den Pitbull-Mischling sicher? Und wer erteilt Züchtern nach welchen Kriterien die nun verlangte Zuchterlaubnis? Zurzeit in Thüringen zumindest niemand.
Das Landesverwaltungsamt, für die Zucht-Genehmigung zuständig, weiß gar nichts. Im Innenministerium sucht man nach Informationen und überlegt, die Thüringer Gefahrenhundeverordnung zu novellieren. Das aber wäre einschneidend. Denn in Thüringen gibt es bisher als einzigem Bundesland keine Rasseliste und Innenminister Christian Köckert (CDU) gilt derzeit in dieser Sache unter Fachleuten als Mann mit Augenmaß. Mit Zoll, Bundesgrenzschutz, Ordnungsämtern hat niemand gesprochen. Hans-Jörg Stengler, Hundeexperte im Tierheim Sömmerda, fasst zusammen: "Es herrscht heilloses Durcheinander."
Alles nur eine Frage der Zeit, der Gründlichkeit deutscher Behörden geschuldet?
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Gesetz überhaupt umgesetzt werden kann", sagt Alfred Maciejewski, Chef des Bundes-Arbeitskreises der Diensthunde haltenden Behörden, gegenüber TA. In einem offenen Europa sei ein Import gar nicht zu überwachen.
Thomas Kümmel von der Hundeschule Weimar-Schöndorf listet in puncto Zuchtverbot auf: "Jährlich werden bundesweit etwa 10 000 Welpen von American Staffordshire bei den Züchtern geboren und fast 25 000 solche Hunde durch Gelegenheits-Würfe. Häufig Mischlinge, ohne Papiere. Das ist nicht zu kontrollieren." Das alles sei, sagt der Hundeexperte, nur reiner Aktionismus der Politik. Gegen Beißattacken helfe es jedenfalls nicht.
Angelika REISER-FISCHER
13.12.2000
Satzung für Vierbeiner kam in die Warteschleife
GOTHA. Thüringen ist immer noch das einzige Bundesland, das in seiner Gefahrenhundeverordnung keine Rassenliste führt. Dies lässt Tierschützer hoffen, dass es zu keiner Ächtung einzelner Rassen kommt. Einzelne Städte im Freistaat führen indes in ihren neuen Hundesatzungen verschiedene Kampfhund-Rassen auf und verlangen dafür erheblich höhere Steuern von den Hundebesitzern. Beispiele sind Bad Langensalza, Eisenach, Nordhausen und Jena. In Erfurt, Suhl oder Weimar müssen Besitzer von Kampfhunden momentan keine höheren Steuern zahlen.
Gestern hatte nun der Stadtrat Gotha über die neue städtische Hundesatzung zu befinden. Schon im Vorfeld hatten Tierschützer und Kampfhunde-Besitzer moniert, dass der Satzungsentwurf eine Liste der Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, beinhalte. Geplant ist, Kampfhunde bei der Steuer um das 8-fache höher einzustufen als andere Hunde. Wie OB Volker Doenitz (SPD) begründete, befindet sich die Stadt damit im Vergleich zu anderen Städten auf einer mittleren Stufe. Der Satzungsentwurf sieht weiter vor, für Hunde aus dem Tierheim, die Steuer zu halbieren. Dies trifft allerdings nicht auf Kampfhunde zu.
Mit Gebührenerhöhungen sei das Problem gefährliche Vierbeiner nicht zu lösen, so argumentierte Manfred Junge (PDS). Und auch Werner Kukulenz (CDU) gab zu, dass wohl noch erheblicher Beratungsbedarf bestehe, bevor die Satzung verabschiedet werden könne. Wie ist z.B. das Tierheim "Arche Noah" darauf vorbereitet, wenn Hunde, deren Haltung zu teuer wird, ins Heim gebracht oder ausgesetzt werden und dann auch im Heim landen?
Der Stadtrat verwies die Hundesatzung gestern erst einmal zur Beratung in den Hauptausschuss.
Vera DÄHNERT