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Andreas

Teure kostenlose Domains

Mehrere Homepage-Besitzer bekamen in den letzten Tagen unangenehme Post vom Dienstleister TopNic.

Darin fordert dieser sie auf, eine "Deaktivierungsgebühr" von 29 Euro für bei TopNic gehostete Domains zu zahlen. Die Betroffenen sind verwundert bis stinksauer, wähnten sie sich doch im Besitz kostenloser Domains.

TopNic besitzt einige Second-Level-Domains von Trinidad und Tobago (.tt), darunter de.tt. So kommt Hänschen Müller, dem ein Namensvetter bei zuvorgekommen ist, mit doch noch zu einer einprägsamen Adresse für seine virtuelle Heimatstatt.

Für diesen Service erhebt der Dienstleister weder Grundgebühr noch monatliche Mietkosten. Die Fußangel findet sich jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort heißt es unter dem Punkt 7.1: "Sofern bei Ihrer Domain über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 40 Tagen kein Traffic generiert wurde, wird eine Deaktivierungsgebühr in Höhe von Euro 29,-- zur sofortigen Zahlung fällig." TopNic überwacht nach eigenen Angaben in Echtzeit die Nutzung sämtlicher Domains und speichert das jeweils letzte Nutzungsdatum nebst Uhrzeit in einer Datenbank. Somit lasse sich jederzeit feststellen, ob eine längere Inaktivität vorliegt.

Ärgerlicherweise sind die AGB nicht frei einsehbar; der Kunde bekommt sie nur zu Gesicht, wenn er eine Domain neu anmeldet. Dabei sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen leseunfreundlichen Kasten gequetscht, der es zudem erschwert, die Vertragsbedingungen auszudrucken. Darüber hinaus berichten mehrere Kunden übereinstimmend, dass die Klausel mit der gebührenpflichtigen Deaktivierungsgebühr früher nicht existierte. Über die Änderung seien sie nicht informiert worden. Auch das Formular auf der TopNic-Homepage, mit dem Domain-Besitzer ihre Adressen von Hand und kostenlos löschen können, soll lange Zeit nicht funktioniert haben.

Bei TopNic war bisher kein Ansprechpartner für eine Stellungnahme zu erreichen. Heute funktionierte das Abmeldeformular; für Kunden, die nicht in die Gebührenfalle tappen wollen, empfiehlt es sich daher, ihre Domains bei TopNic zu löschen.



ciao
Andreas
 
Na Klasse !

Ich würd´s auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber wenn die Gesellschaft nur auf Tobago oder sonst wo greifbar ist kann man das vergessen.

Also wichtige Empfehlung: Für alle Internetdienste nur Provider nutzen die auch einen Sitz in Deutschland haben ! Da habt Ihr bei den Gerichten bessere Karten.

Übrigens, Andreas, ich habe schon oft die Adressendung „.de.vu“ gesehen. Ist das auch so´n Murks ?

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Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.24.01.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover

"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover-Kröpcke
 
hi,

.vu gehoert zu vanuatu, einer kleinen inselgruppe im pazifik (siehe

nun zu der geschichte mit topnic...
sicherlich juristisch nicht ganz sauber aber durchaus fair! ich persoenlich finde es schon ziemlich frech, das haenschen mueller sich (zumeist) aus geiz eine toplevel domain sucht, fuer die er nichts zahlen muss. warum muss er dafuer nichts zahlen? weil die domainverwaltungen der laender zu denen die domains gehoeren beschlossen haben keine registrierungsgebuehr zu verrlangen damit die eigene bevoelkerung sich auch eine domain leisten kann. nur gut, dass jetzt jeder da seine domains registrieren laesst.
die sache mit den 40tagen kein traffic und abmeldung ist auch nicht so weit hergeholt. beim denic ist es beispielsweise so, dass eine domain nach spaetestens einem monat konnektiert sein muss, dass die domain auf mindestens 2 nameservern eingetragen sein muss. darueber hinaus betrachten einige provider eine domain auch als nicht mehr konnektiert, wenn eine bestimmte zeit lang kein traffic erzeugt wurde (hier ist es egal, ob hits auf eine webpage, versendete email, telnet, ftp etc). also alles legitim, abegesehen vom evtl. verseumnis die neuen agbs publik zu machen.

und wenn topnic einen teil der einnahmen an die entprechenden laender abgibt, dann haben die sogar meine volle unterstuetzung, egal ob sich ein 'geschaedigtes deutsches opfer' beklagt.

just my 2p
b
 

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