Teil 2 zum Dobi-Welpen der kupiert werden soll - DRINGEND!

@Dobifreund- eine förmliche Anzeige bei der Polizei beinhaltet einen Strafantrag- bzw. die Polizei hat die Verpflichtung den Anzeigerstatter darauf hinzuweisen falls ein Strafantrag vonnöten ist- es sich also um ein sog. Antragsdelikt handelt. Insofern wäre ohnenhin das örtlich zuständige Veterinäramt in der Pflicht dies von Amts wegen einzuleiten- erst wenn da ersichtlich wäre, dass nix passiert wäre es notwendig nachzuhaken- solange die die Sache Bearbeiten gibt es eigentlich keinen Grund denen dass Leben schwer zu machen.

Soweit ich bisher informiert bin ist das Veterinäramt aber durchaus tätig geworden- Sinnvoll wäre es sicherlich die Dame vom Amt Montag nochmal kurz anzurufen um zu fragen ob da noch irgendwelche Info benötigt wird.

@Birgit - Ich betrachte mein Tätigwerden ( Schreiben, Demo`s, Klagen gegen die LHV und das LHG ) seit Sommer 2000 eher als Zwangshobby- von daher habe ich ansich gar keine Lust zu schreiben- wenn es Not tut schick mir die Info`s die Du hast per PN oder Mail.
Grüsse Pocke
 
nelehi schrieb:
@Dobifreund:
...der zuerst angedachte Deal mit dem Belgier lief über den Züchter! Also wird der sich raushalten.

Na umso besser :eg: ! Welcher Verband braucht Mitglieder die gegen den Tierschutz verstossen ? Wenn man richtig Wirbel macht kann man auch einen Verband zwingen endlich mal im Sinne der Tiere zu handeln !
Es droht einem Züchter der kupiert Strafe und dies in jedem Verband !
Und er hat Beihilfe geleistet und umgeht die Regeln seines Verbandes ( jeden Verbandes )!

Meine Schwester arbeitet bei einer Zeitung ,vielleicht braucht der Züchter Werbung :eg: ?


Gruß

Dobifreund
 
Pocke, ob es nötig tut geht aus diesem Thread hervor, ebenso alle Informationen, mehr habe ich auch nicht!
Ich könnte dir nur die mail-addy schicken. Klar ist das jetzt Sache des Vet.-Amtes nun einen Strafantrag zu stellen. Ich dachte eigenlich nur daran, dass jemand hier im Forum schon mal mit Erfolg so eine Sache durchgezogen hat und rechtlichen Rat geben kann.
Und bevor jemand fragt:
Nein, Vet.-Ämter sind nicht unbedingt auf sowas total geschult und immer auf dem Laufenden, könnten einen Denkanstoß eventuell doch gebrauchen.
Hat sich schon mal jemand bezüglich einer solchen Angelegenheit (oder auch anderer) durch die Gesetze gegraben? Da bist du normalerweise richtig froh, wenn du mit jemandem Kontakt bekommst, der so ein Ding schon mal durchgezogen hat.
Bei mir rufen auch öfter Leute aus anderen O-Ämtern an oder ich rufe Leute aus anderen O-Ämtern an, wenn es um eine Sache geht, die man noch nie hatte. Wozu soll man das Rad neu erfinden, wenn irgendwo schon mal jemand z.B. einen Schriftsatz nach allen Regeln der Kunst ausgearbeitet hat, den ich für ein anstehendes Problem gut verwenden kann?
Mein Problem in dieser Sache ist ganz einfach, dass ich das noch nie gemacht habe weil ich nicht für sowas zuständig bin.
Selbstverständlich gebe ich immer jede Information über einen Verstoß gegen das Kupierverbot an unser hiesiges Vet.-Amt weiter. Wenn ich dann mal nachfrage kommt immer eigentlich nur heiße Luft :(
Irgendwas in den deutschen Gesetzen und Verordnungen war immer im Wege, um das richtig zu verfolgen.
Deshalb genügt mir hier eigentlich nicht die bloße Anzeige, egal wie du die nun nennst, meinetwegen eben der Strafantrag. Ich hätte gern gewusst, ob sich hier jemand so richtig damit auskennt!
 
Hi Birgit,
ich fände es schon gut, wenn Du noch einmal mit der Dame telefonieren könntest.

Wenn ich mich richtig erinnere (ich kann mich aber auch irren), steht oben, daß die vom OA gesagt haben, die haben nur eine Handhabe, wenn er in einem EU-Land kopieren lässt? Weise Sie doch noch mal auf den Passus mit den nicht abgeheilten Wundrändern hin. ;)
 
Mal abgesehen von Kupierverbot gibt es das Tierschutzgesetz und dieses besagt eindeutig, daß Tieren ohne zwingenden medizinischen Grund keine Körperteile amputiert werden dürfen.
Gegen dieses Gesetz hat der HH verstoßen!

Birgit, der Mali hatte doch bisher keinerlei Beeinträchtigungen (Schmerzen o.ä.) wegen seiner Knickrute. Also warum sollte die Rute entfernt werden?
Wer sich den Kopf des Hundes anschaut, wird die Rute nicht mehr bemerken;)

watson
 
watson schrieb:
Birgit, der Mali hatte doch bisher keinerlei Beeinträchtigungen (Schmerzen o.ä.) wegen seiner Knickrute. Also warum sollte die Rute entfernt werden?
Wer sich den Kopf des Hundes anschaut, wird die Rute nicht mehr bemerken;)

watson

Lieb von dir, aber warum will ihn keiner? Nicht das wir ihn unbedingt "loswerden" müssten, aber mein Göttergatte führt die Unic und die Panya, ich bin kein Hundesportler, der Umbar versauert bei uns zum Hofhund.
Aber egal, wir finden schon noch den passenden Deckel für diesen Topf. Es müsste den kleinen Kerl blos mal jemand kennenlernen wollen, der ist sooo verspielt! Der frisst seinen Napf nur leer, um danach mit ihm spielen zu können.

Die mail ans Vet.-Amt von Sandras Wohnort ist raus. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass der Halter mit kupiertem Welpen wieder da ist. Mal sehen, was draus wird. Mich verblüfft die Kaltblütigkeit des Halters, den Welpen so zur Schau zu stellen, nachdem er doch schon vorgewarnt war. Hoffentlich gibt es da nicht irgendwie eine Gesetzeslücke, von der wir noch nichts wissen.
 
Birgit schrieb:
...ich habe auch einen Hund mit gebrochener Rute, ist in der 5. Lebenswoche passiert und war damals nicht operabel. Heute weiß ich nicht so recht, ob es nötig ist?????

Nein !!! Den Hund stört der Knick nicht, also ist auch kein Grund zur Amputation vorhanden! Lina hat ebenfalls eine Knickrute - ja und? Sie ist in keinster Weise eingeschränkt oder gar behindert - es sieht eben nur merkwürdig aus und das ist schon alles.

Zum Thema Anzeige: ich habe jeweils das Veterinäramt schriftlich (mit Angaben zum Halter und zum Hund) in Form einer Anzeige informiert und bekam von dort im Anschluß einen Vordruck zur schriftlichen Zeugenaussage. Der Rest wird da dann vom Amt (mehr oder weniger erfolgreich) durchgezogen. Im hiesigen Falle dürfte das jedoch "erfolgversprechend" sein. Wenn ich außerdem richtig informiert bin, soll es ab dem 01.05.2004 auch in Frankreich ein Kupierverbot geben, das kann ich aber erst heute oder morgen abend genau nachprüfen, da meine Schwester aus Südfrankreich glücklicherweise gerade hier ist.

Du kannst Dir die entsprechende Gesetzeslage für Deutschland detailliert hier: durchlesen. Insbesondere die Abschnitte 4 und 9.

Sab.
 
Unter Abschnitt 9:

Das Bundesministerium wird ermächtigt durch Rechtsverordnung........

Ja haben die denn diese Rechtsverordnung überhaupt schon erlassen???
 
Hi Birgit.
Nein, er stand nicht mit dem Messer hinter mir, als ich es geschrieben habe.
Ich habe nur wiedergegeben, was er mir gegenüber geäußert hat.
Hätte ich schreiben sollen: der Hund saß verängstigt in einer Ecke und wimmerte vor Schmerzen - wenn dem nicht so war??

Ich habe meine Meinung dazu hier hinlänglich gesagt, wäre mir der Hund egal gewesen, hätte ich mich kaum da reingekniet, ein kupieren zu verhindern!

Ich habe nur geschrieben, was sein Dosenöffner mir erzählt hat und wie der Hund sich gegeben hat - nicht mehr und nicht weniger.

Übrigens sehr hübsch Euer Thüringen ;)

Sandra
 
Zurück aus dem Urlaub? In Thüringen warst du auch?

Zum Thema:
Du wusstest doch, dass der Kleine mit Medikamenten vollgepumpt wurde! Da war es doch ganz normal, dass er keine Schmerzen zeigte.
Dein Schlusspost vor dem Urlaub klang wirklich so, als hätte der Typ dich "umgedreht".
Ich habe keine weitere mail von Frau P. Schw. bekommen, sie schrieb mir auf meine mail, dass sie sich kümmern würde.
Würde mich ja mal echt interessieren, ob der Typ nun Probleme bekommen hat.
 
SandramitVienna schrieb:
Wenn man sich die Zahl 400 in Zahlen Vierhundert vor Augen hält, zeigt es doch, daß das ganze Verbot Quatsch ist, solange es nur auf einzelne Länder zutrifft. Denn wer es will, der macht es. Nur ist nicht bei jedem soviel Geld da, es "vernünftig" machen zu lassen, wie bei Aikos Herrchen, somit werden leider weiterhin Tiere gequält werden....

Hi Birgit, nein, mich hat niemand umgedreht, meine Meinung ist noch die gleiche.
Abe so lange an dem da oben nichts geändert wird, werden noch viele Tiere leiden.

Ja, waren heute 16 Uhr wieder hier, 16 Tage gingen viel zu schnell um. Wir waren auschließlich in Thüringen (Thüringer Wald) 2 Mal waren wir auch in Bayern drüben.
 
Ich habe jetzt erst mal Teil eins und zwei gelesen und mir ist ganz schlecht!
Als Dobi-Halter und absoluter Dobi-Fan war es unerträglich das zu lesen.
Mein Rüde war vor 9 Jahren noch Schwanzkupiert.
Meine Hündin jetzt 4 ist völlig unkupiert. Und so sollte es auch sein.
Ich bin durch manches so auf die schnelle nicht ganz durchgestiegen. Vielleicht helft ihr mir mal auf die Sprünge:
Ist der Zwingername nun bekannt bzw. kennt man den Züchter?
Habt ihr Euch mal mit dem Dobermann Verein in München in Verbindung gesetztund Euch den zuständigen Zuchtwart für das Gebiet nennen lassen?
Das wäre sinnvoll, denn der kann sicher weiterhelfen.
Mein Züchter war Zuchtwart und die lassen so schnell nichts durchgehen

Für den kleinen Kerl tut es mir so leid.. Meine Merle sieht so toll aus mit den Schlappohren und der Rute.
Ich könnte so da hin fahren und den armen Kerl abholen, jetzt, da unsere zweite Hundestelle durch Krebserkrankung frei ist.

LG Bettina
 
Meine Ansicht zu kupieren:

Es ist einfach eine rein kosmetische Amputation aus fragwürdigen Schönheitsidealen des Halters ohne jede Berechtigung und unter Hinnahme von Schmerzen und Beeinträchtigung der Körperspache mit Rute und Ohr.
Außerdem ist es verboten und auch wenn der Hundehalter den Hund im Ausland kupiert und wieder nach D einführt ist es strafbar und kann eine Geldbuße (natürlich) bringen!

Ich bin absolut gegen alle Arten solcher Eingriffe (außer zur Gesundhaltung nötig) und verabscheue es zutiefst! :sauer: Meiner Meinung nach ist es nicht anders, als wenn mir die Nase von Herrn X nicht gefällt, betäube ich ihn und lasse ihm seine Nase zwangsamputieren.
 
mittlerweile dürften die wundränder verheilt sein und es somit keine handhabe mehr gegen diesen "hundefreund" geben?

birgit: ich höre mich gerne mal für einen platz für deinen umbar um... ;)
 
Danke ninchen, das kleine Problem ist tatsächlich immer noch aktuell! Iss schon komisch, ich vermittle aus meiner Fundtieranlage einen Problemfall nach dem anderen, hab ich selber privat mal einen (ist mein erster) bin ich irgendwie :kp: ...gehemmt.
Aber btt:
Sandra, hast du noch mal was von der Frau Schw. gehört? Ich nicht!
Obwohl das wahrscheinlich normal ist. Wenn die das wirklich verfolgen, können und dürfen sie ja nicht drüber quatschen :unsicher:
Ich hatte jedenfalls bei meinem Kontakt mir Frau Schw. den Eindruck, dass sie sehr kompetent und engagiert ist.
Andererseits: Wenn die Verfolgung solcher Taten NICHT öffentlich bekannt wird, geht der Abschreckungseffekt natürlich verloren :(
Wir dürfen allerdings nicht erwarten, dass sie nun den Stand der Dinge uns gegenüber bekannt gibt, weil sie ja damit rechnen wird, dass das dann hier auch gepostet wird.
Ich bin also dafür, die Sache jetzt so zu belassen und einfach zu hoffen (ich bin überzeugt davon), dass dieser Ar...mleuchter seine gerechte Strafe bekommt.
Nun gut, was heißt da schon "gerecht"? Der Strafrahmen für solche Fälle ist viel zu eng! So richtig weh tut so eine Strafe ja nu wirklich nicht :(
 
@Birgit,
leider teilte Frau S. mir mit, in dieser Sache den Hundehalter nicht belangen zu können.
Das Kupieren sei zwar verboten, aber leider nur in Deutschland, weder die
Haltung noch Einfuhr eines kupierten Hundes sei verboten.
Der Halter von Aiko kommt damit durch.
traurige Grüsse Pocke
 
Hallo!

Also das darf doch nicht wahr sein.

Ich habe jetzt 3 Stunden gegoogelt und folgendes gefunde n:

Kupieren der Ohren
Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor.
AG Neunkirchen, Az.: 19.536/93
Keine Verstümmelung an Hunden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Hundezüchters gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, die das Kupieren des Schwanzes und der Ohren von Hunden verbieten, nicht zur Entscheidung angenommen. Ein solches Verbot verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. l GG). Das Ziel, Tiere vor unnötiger Verstümmelung zu schützen, ist legitimes Gesetzesanliegen. Es stellt ein verhältnismäßiges Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen. Der Gesetzgeber überschreitet nicht seinen Spielraum, wenn er grundsätzlich davon ausgeht, dass alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind. Auch soweit in der gesetzlichen Regelung nicht zwischen einzelnen Hunderassen unterschieden wird, stellt dies die Einschätzung des Gesetzgebers nicht in Frage.
BVerfG, Az: l BvR 875/99

Vielleicht hilft Euch das weiter.
Gefunden hab ich es hier:



Der kleine kerl tut mir leid! Aber das hilft ihm leider nicht weiter.
Könnte......!

LG Bettina
 
Es stimmt zwar, dass die Einfuhr von kupierten Hunden nicht verboten ist. Allerdings ist es so lange verboten, wie die Wundränder noch nicht verheilt sind und DAS war hier der FAll!
 
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