@Dobifreund- eine förmliche Anzeige bei der Polizei beinhaltet einen Strafantrag- bzw. die Polizei hat die Verpflichtung den Anzeigerstatter darauf hinzuweisen falls ein Strafantrag vonnöten ist- es sich also um ein sog. Antragsdelikt handelt. Insofern wäre ohnenhin das örtlich zuständige Veterinäramt in der Pflicht dies von Amts wegen einzuleiten- erst wenn da ersichtlich wäre, dass nix passiert wäre es notwendig nachzuhaken- solange die die Sache Bearbeiten gibt es eigentlich keinen Grund denen dass Leben schwer zu machen.
Soweit ich bisher informiert bin ist das Veterinäramt aber durchaus tätig geworden- Sinnvoll wäre es sicherlich die Dame vom Amt Montag nochmal kurz anzurufen um zu fragen ob da noch irgendwelche Info benötigt wird.
@Birgit - Ich betrachte mein Tätigwerden ( Schreiben, Demo`s, Klagen gegen die LHV und das LHG ) seit Sommer 2000 eher als Zwangshobby- von daher habe ich ansich gar keine Lust zu schreiben- wenn es Not tut schick mir die Info`s die Du hast per PN oder Mail.
Grüsse Pocke
Soweit ich bisher informiert bin ist das Veterinäramt aber durchaus tätig geworden- Sinnvoll wäre es sicherlich die Dame vom Amt Montag nochmal kurz anzurufen um zu fragen ob da noch irgendwelche Info benötigt wird.
@Birgit - Ich betrachte mein Tätigwerden ( Schreiben, Demo`s, Klagen gegen die LHV und das LHG ) seit Sommer 2000 eher als Zwangshobby- von daher habe ich ansich gar keine Lust zu schreiben- wenn es Not tut schick mir die Info`s die Du hast per PN oder Mail.
Grüsse Pocke