Teil 2 zum Dobi-Welpen der kupiert werden soll - DRINGEND!

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Hallo.
Teil 1 ist hier zu lesen : http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=39299
Nachdem ich gestern von der Dame per Mail gefragt wurde, in welchem Stock er wohnt, ich ihr das mitgeteilt habe, habe ich gerade folgende Mail abgerufen:

Guten Morgen Frau Müller,
Herr Dr. Thum und ich werden heute Herrn P. einen Besuch abstatten um den
Hund zu "Gesicht" zu bekommen, unkupiert.Je nach Verlauf des Gespräches
werden wir uns dann weitere Schritte überlegen.
Problematisch an der ganzen Sache ist, das der Gesetzgeber keine Verordnung
erlassen hat, sodass wir es nicht verhindern bzw. auch nicht ahnden können.
Aber das weiß Herr P. ja nicht.
Drücken Sie uns die Daumen.
Mit freudlichen Grüßen
++edit++

Ich denke es ist verboten, ich denke sowas kann geahndet werden, warum weiß der Amtsvet das nicht? Es heißt doch auch hier immer, das es verboten ist, daß es Bußgeld gibt und zur Wegnahme des Hundes führen kann. Woher ist das wissen, wo kann man das erlesen? Ich brauche das, um es der Dame zukommen zu lassen, denn ich selber habe nichts dergleichen gefunden. Irgendwann habe ich es mal irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo....
Es ist dringend, am Wochenende ist es soweit, wenn er "Wort" hält.

Sandra
 
Hallo Sandramitvienna,
das Problem ist, dass es "nur" nach dem in Deutschland geltendem Tierschutzgesetz verboten ist- in Belgien gibt es kein Kupierverbot- Die machen dass schon ganz geschickt die Leute die auf verstümmelte Hunde stehen- Für Taten im Ausland ist das hiesige Veterinäramt nicht zuständig. Die können nur einschreiten wenn, ( wie ich bisher gelesen habe ) sie mitkriegen, dass ein zuvor gesunder Hund plötzlich verstümmelt zurückkommt. Dann können sie den Halter wegen der druchgeführten Verstümmelung erst drankriegen. Also erst wenn der Perverse seine Dir gegenüber gemachten "Versprechungen" auch wahr gemacht hat. Es gibt hier leider nur ein Einfuhrverdot für bestimmte Hunderassen- nicht aber für kupierte Hunde. Es gelten für Ausstellungshunde sogar grosszügige Übergangsvorschriften- die dürfen bis 2008 noch auf den Ausstellungen präsentiert werden, die armen verstümmelten Tiere.
Grüsse Pocke
 
Pocke schrieb:
Hallo Sandramitvienna,
das Problem ist, dass es "nur" nach dem in Deutschland geltendem Tierschutzgesetz verboten ist- in Belgien gibt es kein Kupierverbot- Die machen dass schon ganz geschickt die Leute die auf verstümmelte Hunde stehen- Für Taten im Ausland ist das hiesige Veterinäramt nicht zuständig. Die können nur einschreiten wenn, ( wie ich bisher gelesen habe ) sie mitkriegen, dass ein zuvor gesunder Hund plötzlich verstümmelt zurückkommt. Dann können sie den Halter wegen der druchgeführten Verstümmelung erst drankriegen. Also erst wenn der Perverse seine Dir gegenüber gemachten "Versprechungen" auch wahr gemacht hat. Es gibt hier leider nur ein Einfuhrverdot für bestimmte Hunderassen- nicht aber für kupierte Hunde. Es gelten für Ausstellungshunde sogar grosszügige Übergangsvorschriften- die dürfen bis 2008 noch auf den Ausstellungen präsentiert werden, die armen verstümmelten Tiere.
Grüsse Pocke

Nanana, das ist jetzt aber nicht so die Feine Art. Ich glaube Du weisst auch, das VOR dem Kupiertverbot das Kupieren vieler Rassen zum Rassestandart gehörte?!?
Da war das alles noch so toll, und jeder hatte es und wollte es. nun so zu sprechen, na... klar, es ist in gewisser Weise "Verstümmelung" aber vor einer Zeit halt noch Standart. Das es jetzt nicht mehr gemacht wird, tja... geteilte Meinungen würde ich sagen...
 
naja, in der dritten welt werden auch immernoch frauen genitalverstümmelt und das hat ne lange tradition, deshalb muss man das noch lange nicht tolerieren oder gar gutheissen...:eg:
 
@NK11: es hat seinen Grund das es nicht mehr gemacht wird! Außerdem sprechen wir hier nicht von einem neugeborenen Welpen, der (wenn man dem Reden der Züchter glauben kann) davon noch nichts merkt. Sondern von einem Hund, der jetzt gut 12 Wochen alt ist und es gewohnt ist, mit der Rute zu wedeln und die Ohren zu bewegen.
Schon was von Phantomschmerzen gehört? Nein? Dann mache Dich mal schlau, frage Leute, denen Arm oder Bein amputiert wurde wie das ist, das ganze restliche Leben lang.
Hunde kann man nicht fragen, aber Menschen schon! Selbst wenn bei einer Bauch OP Nerven durchtrennt werden, die nicht mehr zusammen wachsen, bleiben Nervenschmerzen. Ja, es wurde mal gemacht, nun ist es verboten und darum geht es!

Er will keinen süßen Hund, er will einen "edlen" Hund. *kotz*
 
@NK11
ich finde Ohren und Schanz abschneiden ist ( ob früher "Standart" oder nicht ) ganz sicher noch nie die "feine Art" gewesen. Ist halt meine Meinung- ob`s Dir passt oder nicht. Bei dem "JEDER hatte es und Wollte es" darfst Du mich ausdrücklich nicht miteinbeziehen. Wäre doch nicht die feine Art meine Meinung dabei nicht zu berücksichtigen.
Grüsse Pocke
 
Die Dame von eurem Amt und ich haben gerade miteinander telefoniert.
Schwierig an der Sache ist, dass dieser Typ den Hund an einen Belgier verkaufen will, der wird ihn kupieren lassen, der Typ kauft ihn dann zurück.
Da greift erstmal keine Verordnung, kein Gesetz.
 
Ja, aber man ist nun informiert und könnte ja evtl. den belgischen Tierschutz informieren, denn dort ist das kupieren ja auch verboten? Wenn er den Hund verkauft hat, muss es darüber ja einen Kaufvertrag und somit Namen des Käufers gegen..... :unsicher:
Gott wie asozial und erbärmlich, hoffentlich macht er Ernst und zieht nach München, so oft kann sich sonst ja kein Mensch übergeben....

Danke Birgit!
 
Das Gleiche was du sagst, hat die Dame vom Amt auch gesagt, dass in Belgien kupieren auch verboten ist und dass sie auf jeden Fall dran bleiben.
Ich glaube, du hast alles richtig gemacht :hallo:
Die Frau kam auch sehr engagiert bei mir rüber! Was möglich ist, das werden die tun!
 
:( ...rein strafrechtlich ist dem Deutschen wohl auch in dieser Umgehungskostellation beizukommen, aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen/respektive die Rute ab :( :(
 
Nicht nur die Rute! Der müsste öffentlich sowas von bloß gestellt werden, ich fürchte nur, das würde Presse/Medien nicht interessieren....

Jetzt stellt sich mir aber auch noch eine ganz andere Frage... Wie kann man die Gesetzeslücke schließen?


Sandra
 
Da ist der Bundesgesetzgeber gefragt, sprich der Bundestag.

Es gibt in einzelnen Bereichen Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine Straftat nur in dem Land bestraft werden darf, wo sie begangen wurde. (So wurde beispielsweise der S.exuelle Kindesmißbrauch im Ausland auch in Deutschland zum Straftatbestand gemacht. Vorher konnten die deutschen Herren im Urlaub in Thailand mit kleinen Mädchen was machen und der deutsche Staatsanwalt konnte keine Anklage erheben.)

Selbst dafür hat der Gesetzgeber jahrelang gebraucht. Eine Diskussion über eine Strafbarkeit von Tierquälerei im Ausland würde wohl so lange dauern, dass der Dobi das Ende der Diskussion nicht mehr erlebt.
 
Hallo.
Habe soeben folgende Mail erhalten :(

Hallo Frau Müller,
waren gestern vor Ort. Kommen nicht an den Halter ran. Jetzt will er den
Hund in der Ukraine kupieren lassen. Leider verloren, denn da haben wir
keine handhabe.
Herr P. weiß glaube ich nicht die Quelle, wir haben sie auch nicht verraten.
So wie er drauf war, hat er es mehreren erzählt.
Na ja einen Versuch war es wert.Für den Hund tut es mir ehrlich leid, so ein
süsses Baby.
Gruß


Und nun? :rolleyes:
Ich meine, er kündigt an etwas verbotenes zu tun und man kann nichts machen?
Schade nur, daß der Typ keinen Garten hat wo der Hund drin läuft......

P.... für den Fall das Du oder Deine Mittelmänner hier mitlest, auch Du wirst Deinen Meister noch finden!!!

Leute, geplant war, daß wir kommenden Dienstag in den Urlaub fahren, nun geht es doch schon Sonntag los. Ich werde hier nichts weiter bewirken können, bin erst am 3.8. wieder daheim. Zu wem könnte ich spontan Kontakt aufnehmen? Tierschutzverein, Tierschutzbund, Presse??

Und dann wäre da noch der "Züchter" der seine Kontakte nach Belgien sicher hat nicht nur bei Aiko spielen lassen....

Gruß
Sandra
 
Würde er einen Mord angekündigt haben, dann könnte man was tun. Bei einem angekündigten Verstoss gegen das Tierschutzgesetz wohl nicht.
Kann man dem Typen nicht irgendwo anders was reindrehen? Der scheint ja amtsbekannt zu sein, hört sich ja fast nach Mafia an.

Allerdings, nach erfolgter Tat und Rückkauf des Hundes durch ihn muss man ganz einfach was tun können, auch wenn es dem Welpen dann auch nicht mehr hilft.

So ein Mist, in D ist jeder Hundeschiss gesetzlich geregelt, aber für diese offensichtliche Schweinerei gibt es keine Regelung.
Nunja, wenn man die Landeshundeverordnungen sieht, mit schneller Nadel gestrickt und absoluter Schwachsinn, muss man sich wirklich nicht wundern, dass sie kein anständiges Tierschutzgesetz auf die Reihe kriegen.

Sandra, du hast getan was du konntest. Halt dich da jetzt besser raus eh du noch Probleme mit dem Typen bekommst. Wenn die Leute vom Amt, die ja wohl ganz engagiert sind, jetzt keine Lösung mehr wissen, dann wars das eben.
Traurig aber wahr. Aber vielleicht redet der ja auch nur besonders cool herum und traut sich nun doch nicht mehr, das Kupieren durchführen zu lassen.
 
NK11 schrieb:
Nanana, das ist jetzt aber nicht so die Feine Art.
Tieren aus rein optischen Gründen Schmerzen zufügen ist aber 'die feine Art'??

klar, es ist in gewisser Weise "Verstümmelung"
'In gewisser Weise'? Du bist mir ja ein Herzchen. Was-wenn nicht eine Verstümmelung-ist das denn dann für dich??

tja... geteilte Meinungen würde ich sagen...
'Geteilt' aber nur bei Menschen die ihre egoistischen Anliegen höher stellen als die Liebe zum Tier!

Alexis
 
Hai- Der Hund lebt in NRW?! Der Hund ist ein Dobermann vom Züchter?!
Wenn beide Fragen mit ja beantwortet werden gelten die Vorschriften des LHG NRW für grosse Hunde= 20/40ger- dann hat der Halter die Hundehaltung beim Ordnungsamt anzuzeigen! Liegen dem Ordnungsamt Hinweise vor, die den Verdacht begründen der Mann besitze die notwendige Zuverlässigkeit und/oder Sachkunde für die Haltung eines grossen Hundes nicht sind die gesetzlich verpflichtet dies zu überprüfen! Dies dürfte mittlerweile der Fall sein ! Anhand des Chips kann das Ordnungsamt auch nach erfolgter Verstümmelung festmachen, dass der Hund entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Kupiert wurde.
Grüsse und schönen Urlaub Pocke
 
das muss sie dem typen aber auch erstmal nachweisen, hatten so nen ähnlichen fall mal bei uns, der ist dann wieder gekommen und hat behauptet es handle sich nicht um den gleichen hund sondern es wäre ein vollkommen anderes tier, was schon kupiert war.... es wurde demjenigen geglaubt, traurig aber wahr.... armes deutschland :(
 
Buffy, einige Bundesländer haben aber die Regelung, daß 40/20-er Hunde mit einem Chip versehen werden müssen.
Die Chipnummer muß dem OA mitgeteilt werden.
Nun dürfte es weitaus schwieriger sein, einen plötzlich kupierten Hund als "neuen" Hund auszugeben, wenn die Chipnummer identisch ist.

watson
 
ja sicher, meine ist ja auch gechipt, allerdings kann ich dazu nur soviel sagen, das freunde von uns eine spitzmischung haben, die ihnen aus dem garten entwendet wurde. auch sie war/ist wieder gechipt..... ja du liest richtig, sie ist wieder gechipt.... hundefänger hatten sie einkassiert und ihr diesen chip einfach rausgeschnitten. also auch ein chip ist keine garantie... auch das tatoo in den ohren als solches nicht, hat man ja schon oft genug gehört, das hunden die ohren einfach abgeschnitten wurden. sorry wenn das jetzt besserwisserisch rüberkommen sollte, ist nicht meine absicht, aber alles schon erlebt :(

ansonsten ist das vollkommen richtig mit dem chip :hallo:
 
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