Hy,
habe von der GBF heute einen Newsletter erhalten, lest einfach mal:
Wenn Bullterrier nicht zum Teamtest gehen
Verwaltungsgericht: Salzgitters Hundesteuersatzung in Teilen nichtig – Zu viel Einfluss privater Hundevereine
Von Hans-Dieter Schlawis
BRAUNSCHWEIG. Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes nicht einen Teamtest oder eine Begleithunde-Prüfung fordern, wenn sie auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt, sie aber voraussetzt, um eine Steuer-Ermäßigung für Kampfhunde einzuräumen. Private Dritte wie Hundevereine, die diese Prüfungen abnehmen, erhielten so mehr Einfluss auf die Abgabenerhebung, als das Gesetz erlaubt.
Mit dieser Begründung gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem Halter eines Bullterriers Recht, der gegen die Stadt Salzgitter klagte. Der Mann weigerte sich von Juli 1999 bis Juni 2000, statt der in der Satzung festgelegten 168 Mark, die als Grund-Steuersatz gelten, 1200 Mark für seinen Kampfhund zu bezahlen.
Er habe die parallel zu Teamtest oder Begleithunde-Prüfung geforderte amtstierärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass von seinem Hund keine Gefahr gegenüber Menschen und Tieren ausgehe. Das müsse reichen. Er sei zudem zu 50 Prozent schwerbehindert und könne aus gesundheitlichen Gründen mit seinem Hund zusätzliche Tests nicht ablegen.
Dann müssten das eben Dritte für ihn erledigen, die mit dem Tier zur Prüfung gehen, meinte das Gericht. Aus diesem Grund gab es dem Kläger nicht Recht. Auch nicht, weil für Kampfhunde erhöhte Steuersätze erhoben werden. Das sei erlaubt, urteilte die Kammer, die Rechtsprechung sei klar.
Ihr missfiel allerdings die Kopplung einer kommunalen Steuer mit dem Handeln privater Dritter. Denn wer für seinen Kampfhund genau so viel Steuer wie ein Dackelbesitzer zahlen will, muss in Salzgitter zusätzlich zu einem amtstierärztlichen Gutachten zwingend einen bestandenen Sozialtest bei einem Hundeverein vorweisen. Ist diese Forderung unzulässig, so ist in der Folge auch der erhöhte Kampfhunde-Steuersatz für die aufgeführten Rassen wie Bullterrier nichtig.
Die Stadt Salzgitter hält sich in ihren ersten Reaktionen bedeckt. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten erhalten und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Pressesprecher Norbert Uhde. Viel mehr war ihm nicht zu entlocken. "Tendenziell" müsse die Hundesteuersatzung angepasst werden.
Für den Hund des Klägers hat sich schon im Mai 2002, also lange vor dem Ende des Rechtsstreits, die erhöhte Steuer erledigt. Der Bullterrier bestand den Wesenstest nach der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung. Zudem legte Herrchen eine amtstierärztliche Bestätigung bei, dass sein Hund aus Alters- und Gesundheitsgründen "prüfungsunfähig" ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
aus der Salzgitter Zeitung am Dienstag, 07.01.2003
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Bayern: Keine Auflagen in Negativzeugnissen
Am 07.01.2003 hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden, daß Negativzeugnisse in Bayern keine Auflagen wie z.B. Anleinpflicht oder gar Maulkorbzwang enthalten dürfen.
Hunde die von ihrer Gemeinde ein Negativzeugnis erhalten haben sind Dackeln, Schäferhunden, etc. gleichzustellen.
Kläger waren drei Mitglieder der GBF die gegen entsprechende Bescheide ihrer Gemeinden das Verwaltungsgericht anriefen.
Einer der Kläger hatte bereits im Jahr 1997 in derselben Sache vor dem Verwaltungsgericht rechtbekommen. Trotzdem erließ die Gemeinde 3 Jahre später - ohne daß es einen Vorfall gegeben hatte - für denselben Hund erneut einen Maulkorb und Leinenzwang!
Anmerkung: Dieses Urteil entbindet jedoch niemanden von seiner Sorgfaltspflicht bei der Haltung seines Hundes.
LG Franka
habe von der GBF heute einen Newsletter erhalten, lest einfach mal:
Wenn Bullterrier nicht zum Teamtest gehen
Verwaltungsgericht: Salzgitters Hundesteuersatzung in Teilen nichtig – Zu viel Einfluss privater Hundevereine
Von Hans-Dieter Schlawis
BRAUNSCHWEIG. Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes nicht einen Teamtest oder eine Begleithunde-Prüfung fordern, wenn sie auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt, sie aber voraussetzt, um eine Steuer-Ermäßigung für Kampfhunde einzuräumen. Private Dritte wie Hundevereine, die diese Prüfungen abnehmen, erhielten so mehr Einfluss auf die Abgabenerhebung, als das Gesetz erlaubt.
Mit dieser Begründung gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem Halter eines Bullterriers Recht, der gegen die Stadt Salzgitter klagte. Der Mann weigerte sich von Juli 1999 bis Juni 2000, statt der in der Satzung festgelegten 168 Mark, die als Grund-Steuersatz gelten, 1200 Mark für seinen Kampfhund zu bezahlen.
Er habe die parallel zu Teamtest oder Begleithunde-Prüfung geforderte amtstierärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass von seinem Hund keine Gefahr gegenüber Menschen und Tieren ausgehe. Das müsse reichen. Er sei zudem zu 50 Prozent schwerbehindert und könne aus gesundheitlichen Gründen mit seinem Hund zusätzliche Tests nicht ablegen.
Dann müssten das eben Dritte für ihn erledigen, die mit dem Tier zur Prüfung gehen, meinte das Gericht. Aus diesem Grund gab es dem Kläger nicht Recht. Auch nicht, weil für Kampfhunde erhöhte Steuersätze erhoben werden. Das sei erlaubt, urteilte die Kammer, die Rechtsprechung sei klar.
Ihr missfiel allerdings die Kopplung einer kommunalen Steuer mit dem Handeln privater Dritter. Denn wer für seinen Kampfhund genau so viel Steuer wie ein Dackelbesitzer zahlen will, muss in Salzgitter zusätzlich zu einem amtstierärztlichen Gutachten zwingend einen bestandenen Sozialtest bei einem Hundeverein vorweisen. Ist diese Forderung unzulässig, so ist in der Folge auch der erhöhte Kampfhunde-Steuersatz für die aufgeführten Rassen wie Bullterrier nichtig.
Die Stadt Salzgitter hält sich in ihren ersten Reaktionen bedeckt. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten erhalten und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Pressesprecher Norbert Uhde. Viel mehr war ihm nicht zu entlocken. "Tendenziell" müsse die Hundesteuersatzung angepasst werden.
Für den Hund des Klägers hat sich schon im Mai 2002, also lange vor dem Ende des Rechtsstreits, die erhöhte Steuer erledigt. Der Bullterrier bestand den Wesenstest nach der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung. Zudem legte Herrchen eine amtstierärztliche Bestätigung bei, dass sein Hund aus Alters- und Gesundheitsgründen "prüfungsunfähig" ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
aus der Salzgitter Zeitung am Dienstag, 07.01.2003
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Bayern: Keine Auflagen in Negativzeugnissen
Am 07.01.2003 hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden, daß Negativzeugnisse in Bayern keine Auflagen wie z.B. Anleinpflicht oder gar Maulkorbzwang enthalten dürfen.
Hunde die von ihrer Gemeinde ein Negativzeugnis erhalten haben sind Dackeln, Schäferhunden, etc. gleichzustellen.
Kläger waren drei Mitglieder der GBF die gegen entsprechende Bescheide ihrer Gemeinden das Verwaltungsgericht anriefen.
Einer der Kläger hatte bereits im Jahr 1997 in derselben Sache vor dem Verwaltungsgericht rechtbekommen. Trotzdem erließ die Gemeinde 3 Jahre später - ohne daß es einen Vorfall gegeben hatte - für denselben Hund erneut einen Maulkorb und Leinenzwang!
Anmerkung: Dieses Urteil entbindet jedoch niemanden von seiner Sorgfaltspflicht bei der Haltung seines Hundes.
LG Franka