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  • 18. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Einen normalen Hund im Kaufhaus muss man nicht dulden, aber einen Blindenhund selbstverständlich. Jeder normale Mendch kann sich denken, das an den besondere Anforderungen gestellt werden.
 
Bei allem Repekt , aber wenn eine Begleitperson dabei war.. reicht das nicht aus?

Es liest sich für mich ein bischen nach " die einen sind böse , die anderen ganz lieb" , also in dem konkreten Fall zweier namentlich genannter Möbelhäuser schon nach Werbung, oder ?


LG Barbara
 
Diese Fall kenne ich nicht, aber Blindenführhund darf auch ins Lebensmittelgeschäft rein.
Dies ist gesetzlich geregelt, auch dann wenn noch andere Personen dabei sind.
 
Selbst wenn eine Begleitperson dabei ist, der Hund gilt als medizinisches Hilfsmittel.
Ich sehe eine klare Abgrezung zum Familienhund. Wer hat schon Lust jedes Mal irgendwo anzurufen, ob ein Hund mitdarf, der einem behinderten Menschen das Leben erleichtert?

Kann ja auch mal sein, das die Begeleitperson sich in Ruhe umgucken will oder sonst was, dann ist der Betroffene je nach Schweregrad der Behinderung mit Hund besser dran.

Man kann es den Leuten auch unnötig schwer machen.
 
Bei allem Repekt , aber wenn eine Begleitperson dabei war.. reicht das nicht aus?
Nun ja, hier wird doch immer jeder verteufelt der seinen "normalen Familienhund" draußen anbindet.
Wo sollte der Blinde sein - sicher wertvolles - Hilfsmittel Hund denn lassen?

Außerdem geht es um ein Möbelhaus (egal wie es heißt), nicht um einen Lebensmittelladen mit eventuell nicht richtig informierter Mitarbeiterin.

Per Gesetz heißt es:
Behindertenbegleithund = Hilfsmittel = freier Zutritt überall
Wo genau siehst Du da das Problem und eine Einschränkung?

... aber abgesehen davon, würde ich mich nur ein einziges mal abweisen lassen und keinen zweiten Versuch starten.
 
Eine Bekannte von mir wurde auch mal in einem Discounter abgewiesen, wegen dem Hund.
Sie schreib an die Hauptzentrale und beim nächsten mal wurde sie in diesem Laden stets freundlich gegrüßt.
Und ja. Es stimmt. Einen Führhund, der von der Krankenkasse bezahlt wurde, bindet man nicht draussen an, da er Eigentum der Krankenkasse ist, die dann Kostenerstattung fordern kann, wenn der Hund abhanden kommt.
Nur leider ist das traurige, das noch so viele Geschäfte das Gesetz nicht kennen, das Führhunde überall rein dürfen.
 

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