Eine Bekannte von mir wurde auch mal in einem Discounter abgewiesen, wegen dem Hund.
Sie schreib an die Hauptzentrale und beim nächsten mal wurde sie in diesem Laden stets freundlich gegrüßt.
Und ja. Es stimmt. Einen Führhund, der von der Krankenkasse bezahlt wurde, bindet man nicht draussen an, da er Eigentum der Krankenkasse ist, die dann Kostenerstattung fordern kann, wenn der Hund abhanden kommt.
Nur leider ist das traurige, das noch so viele Geschäfte das Gesetz nicht kennen, das Führhunde überall rein dürfen.