ja
Ich halte diese Antwort für falsch, bitte belege das doch.
ich war 2003+ 2005 in Köln zur VP, mit meinem Dobermann der auffällig geworden ist. Meine Freundin war mit ihrem Dobermann 2008 in Velbert (weil ihr Hund eine Radfahrerin gebissen hat und daraufhin als "gefährlich"n eingestuft wurde). Nach der bestandenen VP war alles wie vorher, ganz normale § 11 Hunde (frag
den Anwalt, der hat den Fall bearbeitet
)................ich hab bestimmt auch noch irgendwo die Einstufung als gefährlicher Hund und die bestandene VP Bescheinigung.
Gegenfrage: wo steht das bitte, kannst du das belegen?
edit, hab gerade den hinzugefügten Test in deinem Beitrag gesehen:
[FONT='Times New Roman',Times,Serif,serif]
§ 3[/font]
[FONT='Times New Roman',Times,Serif,serif]Gefährliche Hunde[/font]
[FONT='Times New Roman',Times,Serif,serif](1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.[/font]
[FONT='Times New Roman',Times,Serif,serif]Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.[/font]
man nennt es dort vielleicht nicht VP, ist aber der gleiche Vorgang. Ein Test, indem der auffällig gewordene Hund mit der gleichen Situation konfrontiert wird in der er auffällig wurde