1. Nein, man muss Mitarbeiter vom Veterinär-/Ordnungsamt nicht reinlassen, sondern nur die Polizei mit einer gerichtlichen Anordnung.
2. Mitarbeiter vom Veterinäramt dürfen keine offizielle Rassebestimmung vornehmen. Das Veterinäramt darf im Zweifelsfall ein offizielles Rassegutachten von einem staatl. vereidigten Sachverständigen anordnen, das von Hundebesitzer bezahlt werden muss. Gentests sind erwiesenermassen unzuverlässig, deshalb die Regelung mit dem Sachverständigen.
3. Beschlagnahmen darf das Ordnungsamt Hunde (während eines laufenden Verfahrens) nicht einfach so, sondern nur, wenn vom Hund entweder eine akute Gefahr ausgeht oder wenn vermutet wird, dass der Besitzer den Hund 'verschwinden' lässt, also wenn akute Gefahr eines Verschleierungsversuchs besteht. Wenn ein Hund eingezogen wurde muss während des laufenden Verfahrens der Halter die Unterbringung im TH bezahlen, oder er kann sich für die Aufgabe seines Eigentums entscheiden. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Hunde im TH auch nicht vermittelt werden.
Keine Ahnung, ob die Kosten rückerstattet werden können, wenn der Hundehalter das Verfahren gewinnt, aber ich denke nicht.
4. Natürlich soll sie sich einen Anwalt nehmen, am besten einen, der sich mit solchen Problemen auskennt, und zwar so schnell wie möglich, um keine Fristen zu verpassen. Hätte sie am Besten schon getan, bevor "mehrere Wochen vergingen". Nicht einschüchtern lassen. Wenn das tatsächlich so passiert ist, dann klingt das so, als sei da einiges nicht ganz rechtens gelaufen.
5. Ob die Hunde jemals auffällig waren oder nicht ist egal. Bei Listenhunden wird auch ohne Vorfall davon ausgegangen, dass sie gefährlich sind. Drum ist es so wichtig, solche Hunde korrekt anzumelden und von Anfang an alle Auflagen zu erfüllen. Nachher ist es leider oft zu spät. Drei vermeitliche Listenhunde ohne Genehmigung zu halten ist natürlich schon ziemlich hart.
6. Der Dogo Argentino steht in RLP nicht auf der Liste (hab grade noch mal nachgeschaut). Bei dem zweiten Hund scheint es so, als gebe sich das OA so "kulant", dass es erlaubt, die Auflagen nachträglich zu erfüllen. Deine Nachbarin wird ja wissen, was sie für Hunde hat, ob sie die legal gehalten hat und ob es sich lohnt, um die Rasse zu streiten.