Staffs züchten wieder erlaubt ?

S

Speedy

... wurde gelöscht.
Hallo,

ist es mittlerweile wieder erlaubt Staffs in D zu züchten ?

Ist eine reine Interessensfrage aufgrund einer Diskussion in eiem anderem Forum.

Gruß
Speedy
 
  • 14. Mai 2024
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Speedy schrieb:
Hallo,

ist es mittlerweile wieder erlaubt Staffs in D zu züchten ?

Ist eine reine Interessensfrage aufgrund einer Diskussion in eiem anderem Forum.

Gruß
Speedy

Ja, allerdings nur in einzelnen Bundesländern.

Unter oder findest Du die Deck- bzw. Wurfmeldungen.
 
Zm Beispiel in BaWü mit Wesenstest gibt es keine Einschränkungen.
 
Danke erstmal. Leider kann ich keine Infos darüber finden, in welchen Bundesländern man nun wieder züchten darf und in welchen nicht.
Zudem verstehe ich jetzt nicht, was ein Wesenstest damit zu tun hat ???

Gruß
Speedy
 
Speedy, da bist du nicht der einzigste die das nicht verstehen.
Aber die Erklärung für BaWü:
Es gibt da die sogenannte Kampfhundeverordnung, die besagt grob das Kampfhunde gefährliche Hunde erstmal unabhänig von der Rasse sind und bestimmte Auflagen erfüllen müssen, unter anderem Zuchtverbot.
Soweit für mich in Ordnung.
Dannn gehts los, von den Rassen ABPT, Amstaff, BT, StaffBull wird angenommen das sie gefährlich sind -> also Kampfhunde -> Zuchtverbot.
Man kann diese Gefährlichkeit Wiederlegen durch einen Wesenstest, dann sind sie
keine Kampfhunde mehr -> Zucht erlaubt.
Soweit gehts bei mir auch noch so halbwegs, aber dann haben diese Rassen trotzdem das sie keine Kampfhunde mehr sind noch auflagen wie Leinenzwang und in vielen Gemeinden noch die erhöhte Steuer , das iwederum ist mir logisch nicht so zugänglich.
Gruß Uwe
 
Soweit gehts bei mir auch noch so halbwegs, aber dann haben diese Rassen trotzdem das sie keine Kampfhunde mehr sind noch auflagen wie Leinenzwang und in vielen Gemeinden noch die erhöhte Steuer , das iwederum ist mir logisch nicht so zugänglich.
Gruß Uwe[/QUOTE]

Dito, jenauso isset, aber warum, das geht in meinen alten Kopf auch nicht rein.....
wurde übringens schon mehrfach gefragt, ob ich den mit meiner Pithündin nicht mal einen Wurf machen will (da sei gott vor) so sehr ich die Süße liebe, ich will das Elend nicht vermehren.. gruss, maike
 
Da Reglungen bezüglich Hundesteuer usw. Gemeindesache sind können diese auch unabhängig von der Landes Hundeverordnung erhöhte Steuern etc. für bestimmte Hunde ausweisen.
 
Der Beitrag ist zwar schon ne Weile her, aber ich war gestern beim OA um meine Hündin vorzustellen!! Ich mit dem netten Mann (wirklich ein netter und dazu noch ein Hundefreund, von den SoKas) wiedermal ne Stunde gelabert und da sind wir auch auf das Thema Züchten gekommen! Ich ihn gefragt ob es war ist das in einigen Bundesländern das züchten wieder erlaubt sei, da meinte er, das es totaler Quatsch ist und es immer noch verboten ist die Kat 1 Hunde zu vermehren und auch keine Mischlinge! Da frage ich mich wie die Zeitungen von diesen Hunden voll sein können, und dann auch noch von deutschen Vermehrern??? Haben die keine Angst vor Anzeigen, oder kümmert das keinen???
 
Vielleicht ist der Herr vom Ordnungsamt ja nicht auf dem neuesten Stand. Momentan ist es so wie es Legolas und Beckersmom beschrieben haben.
In einigen Bundesländern ist momentan die Zucht erlaubt.
 
Hallo Bollermann,

aus welchem Bundesland bist du denn? Ich tippe mal, dass in eurem das Züchten verboten ist und der nette Herr nicht weiß, dass es in einigen Bundesländern erlaubt ist.
 
Hallo zusammen,

Es gibt da die sogenannte Kampfhundeverordnung, die besagt grob das Kampfhunde gefährliche Hunde erstmal unabhänig von der Rasse sind und bestimmte Auflagen erfüllen müssen, unter anderem Zuchtverbot.
Soweit für mich in Ordnung.
Dannn gehts los, von den Rassen ABPT, Amstaff, BT, StaffBull wird angenommen das sie gefährlich sind -> also Kampfhunde -> Zuchtverbot.
Man kann diese Gefährlichkeit Wiederlegen durch einen Wesenstest, dann sind sie
keine Kampfhunde mehr -> Zucht erlaubt.

Das ist ja interessant. Wenn das stimmt, dann kommt mir dabei folgender Gedanke:

1. Von bestimmten Rassen wird die Gefährlichkeit bereits durch eben ihre Zugehörigkeit zu einer der genannten Rassen unterstellt.

2. Wird diese vermutete, unterstellte Gefährlichkeit durch erfolgreiche Absolvierung eines Wesenstests widerlegt, so gilt der Hund als nicht gefährlich.

3. Geschieht dies bei einer Hündin und einem Rüden, so darf mit diesen beiden Tieren gezüchtet werden.

4. Sind die Welpen eines Wurfes aus dieser Zusammenkunft nun aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit zunächst ebenfalls automatisch gefährlich ?

5. Nein ! Da das Gesetz eine Vererbung der Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit unterstellt (Rasseliste), müssten Welpen aus zwei nachweislich nicht gefährlichen Elterntieren die Ungefährlichkeit geerbt haben.

6. Es wäre somit möglich, eine neue Generation, per Gesetz ungefährlicher Amstaffs zu züchten. Also den sogenannten Württemberger-Staffbullterrier.

Gruß, Thomas
 
Hi Thomas
du kannst davon ausgehen das das stimmt, aber dein Punkt 5 stimmt leider nicht, denn jeder der Liste1 Hunde muß in BaWü ab 6 Monaten den Wesenstest machen ansonsten gibts die Auflagen wie Maulkorb usw.

Denn Fehler den du machst ist das du mit Logik an die Sacherangehst aber die ganze Kampfhundepolitik hat nix mit Logik oder Tatsachen zu tun, das ist reiner Populismus auf Bildzeitungsniveau. Ist leider so.

@Bollerman tut mir leid aber dein OA-Bekannter hat wie so viele Null-Ahnung es ist wirklich so das in einigen Bundesländern das züchten erlaubt ist. Benutze die Suchfunktion und lese das Urteil des BVG vom März letzten Jahres und zeige das de´m OA-Menschen, und dann erzähl mal die Reaktion des Typen
 
legolas schrieb:
Denn Fehler den du machst ist das du mit Logik an die Sacherangehst aber die ganze Kampfhundepolitik hat nix mit Logik oder Tatsachen zu tun, das ist reiner Populismus auf Bildzeitungsniveau.
Ich mag mich irren, aber ich lese aus Thomas Post ehr eine subtile Ironie heraus ;) .
 
ich habe von einem fall gehört, dass einer hier in nrw, wo das züchten verboten ist, einen wurf welpen hatte und dann von nrw des wegen belangt werden sollte. er ist gerichtlich bis zum obersten gerichtshof gegangen, wo bestätigt worden ist, dass nach bundesrecht die zucht nicht verboten ist, aber nach länderrecht doch.. und da bund vor land geht durfte er die welpen behalten, musste allerdings eine strafe zahlen, die von nrw ausging... versteh das wer will.....bund vor land....
(ich hoffe auch ich hab das richtig verstanden und erzähl hier keinen müll *g*)
 
Hallo legolas,

Wolfgang hat recht. Ich bin immer sehr sparsam mit Smilies, sorry. Trotzdem: wenn man sich die Regelung mal auf der Zunge zergehen lässt, wäre es doch evtl. mal interessant, diese Diskussion mit den Behörden in BaWü zu führen - zumindest, wenn man einen Diskussionspartner dort findet.

Irgendwann käme man doch dann an den Punkt des Gespräches, in dem man über einen wichtigen Aspekt sprechen würde. Hier mal ein Auszug (ab Punkt 4. in meiner vorstehenden Liste:(

Bürger (B:( "...ok, dann sind meine zukünftigen Welpen ja auch ungefährlich, also keine sog. Kampfhunde, nicht ?"
Amt (A:( "Nein, nein, nein. Die Welpen sind natürlich grundsätzlich gefährlich, denn sie gehören ja einer gefährlichen Rasse an."
B: "Aha. Verstehe ich das richtig, dass also die Rasse grundsätzlich immer gefährlich ist ?"
A: "Ja."
B: "Hm, wenn Gefährlichkeit immer von einer Rasse ausgeht, dann muss das ja vererblich sein, oder ? Anders kann die Gefährlichkeit ja nicht auf die nächste Generation übertragen werden ?"
A: "Ja genau."
B: "Und anderherum ist es dann so: wenn ein ungefährlicher Hund ein Kind bekommt, dann wird die Ungefährlichkeit also auch weitervererbt ?"
A: "Ja, klar. Ein Golden Retriever, z.B., der einen Welpen bekommt, der hat seine Gutmütigkeit und Ungefährlichkeit an den Welpen weitervererbt."
B: "Ok, verstanden. Meine Hunde sind ja auch ungefährlich - genau wie ein Golden Retriever. *zeigt bestandenen Wesentest* Dann bekommen die ja doch ungefährlliche Welpen ?!"
A: "Neee. DIE Welpen sind erst mal trotzdem gefährlich."
B: "Wieso ? Vererben bestimmte Hunderassen ihre Anlagen nicht weiter und andere doch ?"
A: "Äh, nein. vererbt wird immer. Bei Ihren Hunden ist die Gefährlichkeit eben *grundsätzlich* vererbt, aber Sie haben die Gefährlichkeit durch Ihre gute Erziehung eben weg-erzogen."
B: "Ah, dann ist Gefährlichkeit also gar nicht vererbbar, sondern anerzogen ? Und vererbt werden eher so Sachen, wie z.B. Größe, Farbe, Fell etc. ?"
A: "Hm, ja so teils evtl. ja könnte man so sagen vielleicht."
B: "Und warum gibt es dann eine Rasseliste ? Es müsste dann doch eher eine Erziehungsliste geben ?"

Ob A nun B aus dem Büro geworfen hat, oder die Diskussion heute noch andauert, ist leider nicht bekannt...

Gruß, Thomas
 
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