Sunny23
Hallooo...
Ich brauche dringend Eure Hilfe...
Ich möchte mir einen ach so gefährlichen Anlage 1 Hund zulegen, ob Pittis oder Staffs, ich liebe sie beide.
Ich komme gerade vom Ordnungsamt, um mir eine Hundeerlaubnis abzuholen, die man ja mittlerweile schon benötigt, um die Tiere überhaupt aus dem Tierheim zu bekommen, und erntete ein klares NEIN - obwohl ich nicht vorher überprüft wurde.
Die Begründung von Hr. Grohmes (Zitat
"... eine Hundeerlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonders überwiegendes Interesse nach gewiesen werden kann: dem Hund eine Aufgabe zugeteilt werden kann, die andere Hunde nicht erfüllen können..." weiterhin
"... wurde die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 1 Hundes nur erteilt, wenn der Halter VOR Inkraftreten dieser Verordnung in Besitz dieses Hundes war - Neuzugänge bzw Neuanschaffungen werden nicht mehr erlaubt...."!!!!!!!
Wie kann ich mich dagegen wehren?????
Und.. Es gibt KEINE Aufgabe, die ein Pitti NUR ausführen kann, nicht aber ein Retriever o.ä!
Was kann ich tun???
Ich habe bestiummt 45min mit ihm geredet, mit Tierschutzgesetz 2.-Abschnitt usw usw aber es hat nichts genutzt..
Übrigens, die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 2 Hundes hat er mirt sofort in die Hand gedrückt, die habe ich sofort bekommen und wird erlaubt....
Wie kann ich dagegen angehen? Denn ohne mich und meine Lebensumstände zu prüfen, ist das ja auch nicht ganz korrekt....... Denn es sind nicht umsonst auch Bestimmungen in der LHV die an den Halter gebunden sind.....
HILFE!
Ich brauche dringend Eure Hilfe...
Ich möchte mir einen ach so gefährlichen Anlage 1 Hund zulegen, ob Pittis oder Staffs, ich liebe sie beide.
Ich komme gerade vom Ordnungsamt, um mir eine Hundeerlaubnis abzuholen, die man ja mittlerweile schon benötigt, um die Tiere überhaupt aus dem Tierheim zu bekommen, und erntete ein klares NEIN - obwohl ich nicht vorher überprüft wurde.
Die Begründung von Hr. Grohmes (Zitat

"... eine Hundeerlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonders überwiegendes Interesse nach gewiesen werden kann: dem Hund eine Aufgabe zugeteilt werden kann, die andere Hunde nicht erfüllen können..." weiterhin
"... wurde die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 1 Hundes nur erteilt, wenn der Halter VOR Inkraftreten dieser Verordnung in Besitz dieses Hundes war - Neuzugänge bzw Neuanschaffungen werden nicht mehr erlaubt...."!!!!!!!
Wie kann ich mich dagegen wehren?????
Und.. Es gibt KEINE Aufgabe, die ein Pitti NUR ausführen kann, nicht aber ein Retriever o.ä!
Was kann ich tun???
Ich habe bestiummt 45min mit ihm geredet, mit Tierschutzgesetz 2.-Abschnitt usw usw aber es hat nichts genutzt..
Übrigens, die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 2 Hundes hat er mirt sofort in die Hand gedrückt, die habe ich sofort bekommen und wird erlaubt....
Wie kann ich dagegen angehen? Denn ohne mich und meine Lebensumstände zu prüfen, ist das ja auch nicht ganz korrekt....... Denn es sind nicht umsonst auch Bestimmungen in der LHV die an den Halter gebunden sind.....
HILFE!
