Aber in anderen Fällen, Hund vor Laden angebunden, Passant will streicheln, Hund schnappt zu war der Hundehalter und seine Versicherung haftbar gemacht worden mit der Begründung der Hund muss jederzeit so gesichert sein dass er niemanden beißen kann. Ich denke im vorliegenden Fall des TE ist das Problem dass die Hunde nicht angeleint waren. Sprich nicht gesichert.