Negativtest schützt nicht vor Hundebissen
Innenminister verteidigt Verschärfung der Hundeverordnung
POTSDAM (Korr./mk). Wer von einem Hund gebissen wurde, der wird es als besonderen Hohn empfinden, wenn Gutachter diesem Hund zuvor "Friedfertigkeit" bescheinigt haben. Hunde kümmern sich um solch Zertifikate nicht. Fast ein Drittel aller Hundebisse, die in Brandenburg registriert wurden, haben Hunde verübt, die von Sachverständigen als "ungefährlich" eingestuft worden sind.
Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) jetzt auf eine parlamentarische Anfrage. Darin hatte sich der PDS-Abgeordnete Andreas Trunschke erkundigt, warum bestimmte Hunde als "unwiderlegbar gefährlich" eingestuft werden, auch wenn sie in einem so genannten Negativtest die Ungefährlichkeit bestätigt bekommen haben.
Der Minister verteidigte die seit August 2000 geltende Verschärfung der Hundehalterverordnung. So können Exemplare bestimmter Hunderassen nicht mehr Ungefährlichkeit reklamieren, auch dann nicht, wenn ein Sachverständiger ihnen das schwarz auf weiß bestätigt hat. Schönbohm begründet diese Maßnahme mit der Erfahrung, dass Gutachten hin oder her "diese Hunde generell als unwiderlegbar gefährlich zu gelten haben". Diese Einschätzung betrifft American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Zu oft habe sich herausgestellt, dass diese Tiere allen Gutachten um Trotz bissig und bösartig seien. Daher sei die neue Verfügung in Kraft gesetzt worden, mit der die Hundehalterordnung von 1998 bedeutend verschärft worden sei. Die alten Regeln, nach denen ein Gutachten von Sachverständigen zu Rate gezogen wurde, hätten sich als "untauglich" erwiesen, argumentierte Schönbohm. Es gelte schließlich die Verletzung von Menschen und Tieren wirksam zu verhindern.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden im Land Brandenburg seinen Worten zufolge 472 Hundebisse registriert, im gesamten Jahr 1999 waren es 1362 und ein Jahr zuvor 1477 Hundebisse.
Die Landesregierung hatte deshalb eine neue Hundehalterverordnung befürwortet, die es generell verbietet, gefährliche Hunderassen ins Inland einzuführen. Schönbohm berief sich erneut darauf, dass auch Bundesregierung und Bundesrat von der besonderen Gefährlichkeit bestimmter Kampfhunde ausgehen. Die genannte Rasseliste sei von der Innenministerkonferenz bestätigt worden. Der Minister unterstrich, dass gefährliche Hunde nur noch gehalten werden dürfen, wenn die Halter sie zuvor kastrieren bzw. sterilisieren ließen.
Als weiteren Schutz der Bevölkerung erwähnte Schönbohm den "generellen Maulkorbzwang für gefährliche Hunde". Er lehne es ab, diese Pflicht auf jene Hunde zu beschränken, die schon einmal auffällig geworden seien. "Dies würde bedeuten, dass es erst zur Schädigung von Mensch oder Tier kommen muss, bevor die Maulkorbpflicht greift", erklärte der Innenminister.
Innenminister verteidigt Verschärfung der Hundeverordnung
POTSDAM (Korr./mk). Wer von einem Hund gebissen wurde, der wird es als besonderen Hohn empfinden, wenn Gutachter diesem Hund zuvor "Friedfertigkeit" bescheinigt haben. Hunde kümmern sich um solch Zertifikate nicht. Fast ein Drittel aller Hundebisse, die in Brandenburg registriert wurden, haben Hunde verübt, die von Sachverständigen als "ungefährlich" eingestuft worden sind.
Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) jetzt auf eine parlamentarische Anfrage. Darin hatte sich der PDS-Abgeordnete Andreas Trunschke erkundigt, warum bestimmte Hunde als "unwiderlegbar gefährlich" eingestuft werden, auch wenn sie in einem so genannten Negativtest die Ungefährlichkeit bestätigt bekommen haben.
Der Minister verteidigte die seit August 2000 geltende Verschärfung der Hundehalterverordnung. So können Exemplare bestimmter Hunderassen nicht mehr Ungefährlichkeit reklamieren, auch dann nicht, wenn ein Sachverständiger ihnen das schwarz auf weiß bestätigt hat. Schönbohm begründet diese Maßnahme mit der Erfahrung, dass Gutachten hin oder her "diese Hunde generell als unwiderlegbar gefährlich zu gelten haben". Diese Einschätzung betrifft American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Zu oft habe sich herausgestellt, dass diese Tiere allen Gutachten um Trotz bissig und bösartig seien. Daher sei die neue Verfügung in Kraft gesetzt worden, mit der die Hundehalterordnung von 1998 bedeutend verschärft worden sei. Die alten Regeln, nach denen ein Gutachten von Sachverständigen zu Rate gezogen wurde, hätten sich als "untauglich" erwiesen, argumentierte Schönbohm. Es gelte schließlich die Verletzung von Menschen und Tieren wirksam zu verhindern.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden im Land Brandenburg seinen Worten zufolge 472 Hundebisse registriert, im gesamten Jahr 1999 waren es 1362 und ein Jahr zuvor 1477 Hundebisse.
Die Landesregierung hatte deshalb eine neue Hundehalterverordnung befürwortet, die es generell verbietet, gefährliche Hunderassen ins Inland einzuführen. Schönbohm berief sich erneut darauf, dass auch Bundesregierung und Bundesrat von der besonderen Gefährlichkeit bestimmter Kampfhunde ausgehen. Die genannte Rasseliste sei von der Innenministerkonferenz bestätigt worden. Der Minister unterstrich, dass gefährliche Hunde nur noch gehalten werden dürfen, wenn die Halter sie zuvor kastrieren bzw. sterilisieren ließen.
Als weiteren Schutz der Bevölkerung erwähnte Schönbohm den "generellen Maulkorbzwang für gefährliche Hunde". Er lehne es ab, diese Pflicht auf jene Hunde zu beschränken, die schon einmal auffällig geworden seien. "Dies würde bedeuten, dass es erst zur Schädigung von Mensch oder Tier kommen muss, bevor die Maulkorbpflicht greift", erklärte der Innenminister.