Gegen den Brandenburger Innenminister Jörg Schönbohm wurde Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft gestellt wegen des Verdachts der Tierquälerei i.S.d. § 17 Nr.1 u. 2 Tierschutzgesetz !!!
Der Wortlaut liegt mir vor.
Seine größte Sauerei:
Bereits Anfang Juli 2000 (Die HVO trat am 1.8.00 inkraft )wies er die Ordnungsämter an, keine Negativzeugnisse mehr nach der noch gültigen alten HVO auszustellen !!!!!!
Dieses Schreiben vom Ministerium des Innern konnte dem Strafantrag als Beweis beigefügt werden !
In die eigene Falle getappt, Herr Schönbohm ??? schade, schade für Sie !
Rottigrüße an alle Kampfschmuser von Vera
Der Wortlaut liegt mir vor.
Seine größte Sauerei:
Bereits Anfang Juli 2000 (Die HVO trat am 1.8.00 inkraft )wies er die Ordnungsämter an, keine Negativzeugnisse mehr nach der noch gültigen alten HVO auszustellen !!!!!!
Dieses Schreiben vom Ministerium des Innern konnte dem Strafantrag als Beweis beigefügt werden !
In die eigene Falle getappt, Herr Schönbohm ??? schade, schade für Sie !
Rottigrüße an alle Kampfschmuser von Vera