Schleswig-Holstein: FDP will Hundegesetz reformieren

Regulierungen durch andere (nicht vereinfachte) Regulierungen ersetzen, ist keine Deregulierung.
Eine Deregulierung wäre es mMn gewesen, wenn man sich für einen Wegfall der Rasselisten und einer Regelung, wie sie in Niedersachsen vor der Neuerung galt, stark machen würde.
Die FDP scheint eine Änderung der Regulierung zu befürworten - eine Deregulierung sähe anders aus.

Da muss ich dir absolut recht geben, Helki. Als Deregulierung würde ich das auch nicht bezeichnen wollen. Allenfalls als eine Vereinfachung der derzeitigen Regulierung zur Hundehaltung. Und eine fairere.

Gleichwohl ich nicht glaube, dass wir ohne Regulierung der Hundehaltung zufriedener wären. Die Hunde schon gar nicht.

Die Frage ist aber auch, welche anderen Vorschläge für eine neue Hundeverordnung existieren. Es ist keines Wegs davon auszugehen, dass die derzeitige Verordnung das Pendant zum FDP Vorschlag ist.

Die Grünen haben in den letzten Jahren kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie nicht nur gegen eine Abschaffung der der Rasselisten sind, sondern sogar eine Erweiterung bzw. "Weiterentwicklung" der Hundeverordnungen wünschen. Dies bedeutet dann sowohl Sachkunde/ HFS für alle als auch Rasselisten.

Eine Deregulierung bedeutet nicht automatisch die Abschaffung bestehender Regeln, sondern auch die Vereinfachung und Verringerung bestehender Regulierungen.


Glaubt ernsthaft irgendjemand daran , dass es möglich wäre (wieder) GAR KEINE REGELUNG (Regulierug) der Hundehaltung zu bekommen ??? (Mal abgesehen von der Frage, ob das überhaupt sinnvoll wäre)

Leute - träumt weiter ... tztztz

Eine Regelung, die normalen, verantwortungsbewussten Haltern und ihren Hunden im Alltag KEINE Probleme macht, sondern lediglich Sachen wie eine gewisse Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Registrierung sowie eine gewisse Grunderziehung der Hunde verlangt (was eigentlich ALLES für einen verantwortungsbewussten HAlter selbstverständlich sein sollte !!!), wird wohl das beste sein, was wir realistischer Weise überhaupt bekommen können !

Genau DAS würde ich auch für vernünftig halten, wenn ich keine Sokas hätte ;)
und genau DAS hätte ich auch freiwillig ! (Bzw. hatte ich schon vor 2000 für meine Hündin - ohne dass mir das jemand vorgeschrieben hat - einfach weil es für HUnd und Halter tatsächlich sinnvoll ist)
 
  • 28. April 2024
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Hi ccb ... hast du hier schon mal geguckt?
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procten;2873525[B schrieb:
]Was sind denn die Verschlechterungen? Ob das eine Verschlechterung darstellt, ist auch nur Deine und die Meinung einiger Gleichgesinnter. Wer sagt Dir, dass diese Maßnahmen auch in den Augen anderer Nichtlistenhundhalter Verschlechterungen darstellen?[/B]

Objektiv betrachtet stellen die Vorschläge für die Lebensqualität der Nichtlistenhundhalter keine Verschlecjterung dar, sondern bedeuten einen geringfügig höheren Aufwand.




ganz einfach .
bsp:
famillie mit hund ,alle kümmern sich um den hund,kinder mit 16,17, jahren führen den hund auch aus wen eltern arbeiten gehen.
das geht jetzt nicht mehr weil kinder dürfen mit dem kind nicht mehr raus,weil kein hfs.
und es müssen alle beide elternteile den hfs machen weil sonst die ganze last auf ein famillien teil liegt.
2 bsp:
man muss mal für einen tag weg,sonst gibt man den hund mal einen bekannden der keinen hund hat,das geht jetzt auch nicht mehr, weil ich glaube kaum das der bekannde wegen 2,3 mal im jahr wo er den hund nimmt einen hfs macht.
es geht nicht nur darum ob es eine hürde einen hsf zubestehen es geht darum mit der reglementierung im altag zu leben.
 
achso procten ganz vergessen.
denkmal an die vielen leute die schon hunde vor ihren 18 lebensjahr hatten das fällt auch jetzt weg.
und was ist mit den jugentlichen gassigängern im th die noch keine 18 sind,das geht jetzt auch nicht mehr.
 
procten;2873525[B schrieb:
]Was sind denn die Verschlechterungen? Ob das eine Verschlechterung darstellt, ist auch nur Deine und die Meinung einiger Gleichgesinnter. Wer sagt Dir, dass diese Maßnahmen auch in den Augen anderer Nichtlistenhundhalter Verschlechterungen darstellen?[/b]

Objektiv betrachtet stellen die Vorschläge für die Lebensqualität der Nichtlistenhundhalter keine Verschlecjterung dar, sondern bedeuten einen geringfügig höheren Aufwand.




ganz einfach .
bsp:
famillie mit hund ,alle kümmern sich um den hund,kinder mit 16,17, jahren führen den hund auch aus wen eltern arbeiten gehen.
das geht jetzt nicht mehr weil kinder dürfen mit dem kind nicht mehr raus,weil kein hfs.
und es müssen alle beide elternteile den hfs machen weil sonst die ganze last auf ein famillien teil liegt.
2 bsp:
man muss mal für einen tag weg,sonst gibt man den hund mal einen bekannden der keinen hund hat,das geht jetzt auch nicht mehr, weil ich glaube kaum das der bekannde wegen 2,3 mal im jahr wo er den hund nimmt einen hfs macht.
es geht nicht nur darum ob es eine hürde einen hsf zubestehen es geht darum mit der reglementierung im altag zu leben.

FALSCH ! Der Hundehalter, der den HFS hat ist VERANTWORTLICH dafür, wem er den Hund zum Spazierengehen anvertraut - wenn er es seinen Kindern zutraut, kein Problem, kein Unterschied.


Nicht vergleichbar mit dem Problem einen Soka jemandem zum Hundesitting zu geben - das dürfen meist noch nichtmal Hundetrainer oder professionelle HUndepensionen ohne Zusatzausbildung :(
 
In NRW musst Du als Halter eines Hundes, der über 40 cm und/ oder 20 KG ist eine Sachkundeprüfung machen, ähnlich wie hier gefordert. Das bedeutet aber nicht, dass nur diese Person in der Familie den Hund ausführen darf, oder es ebenso nicht möglich ist, dass die Bekannte oder der Nachbar den Hund ausführen darf. Das ist natürlich ausdrücklich erlaubt. Lediglich der Halter bzw. der Eigentümer hat den 40/20 er Schein zu machen und ist verantwortlich. Mehr nicht. Du kannst das nicht damit vergleichen, was Listenhundhalter zu beachten haben bzw. die Reglementierungen sind nicht vergleichbar.

Auch hier wird es nicht anders sein und die Regierungen in NRW sind für jeden Hundehalter mit großem Hund gar kein problem. Ich selber musste das auch machen bzw. Habe es freiwillig gemacht, weil Elvis die 40 cm ankratzt. Wie gesagt überhaupt kein Problem.

Ihr malt hier schreckensbilder an die Wand, um die Leute in Panik zu versetzen. Für Nichtlistenhundhalter wird das ganze höchstens lästig sein und mehr nicht.
 
Dass die Grünen alles verbieten wollen, was ihnen nicht passt und Bürger zu "besseren Menschen" erziehen wollen, steht außer Frage. Es gibt denke ich keine spießigere Partei als die Grünen. In einigen moralischen Fragen sind sie nicht zu Kompromissen mit anderen Parteien bereit und akzeptieren auch nicht, dass man he Bürger andere Meinungen vertreten.


Ja klar. Deshalb gibt es in B-W jetzt auch laufend Bürgerbefragungen, seit die Grünen an der Regierung sind. :D

Und in welchen Ländern waren sie noch gleich an der Regierung, als die Listen eingeführt wurden?



jo und wenns ergebniss nicht passt wird ignoriert ;)
 
Also, meines Wissens sind Hundekämpfe in Deutschland nicht erlaubt. Und wenn sie nur aufgrund des Tierschutzgesetzes verboten und unter Strafe gestellt sind, so sind sie eben dennoch verboten.

Ich bin keine, die regelmäßig auf Quellenangaben besteht - aber in dem Fall hätte ich gerne eine Helki. Welches Gesetz, welcher Paragraph?
Bei uns ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich über einen Paragraphen verboten ist.

Eigentlich müssen Gesetze nur "bestimmbar" sein, heißt der Normalbürger muss daraus ableiten können, was er darf und was nicht. Ausdrücklich muss da nichts stehen.
Insofern muss auch der Hundekampf nicht namentlich genannt sein. Es reicht, wenn es verboten ist, ein Tier auf ein anderes zu hetzen oder daran abzurichten.
Vom Zufügen erheblicher Schmerzen ganz abgesehen.
 
.............

Eigentlich müssen Gesetze nur "bestimmbar" sein, heißt der Normalbürger muss daraus ableiten können, was er darf und was nicht. Ausdrücklich muss da nichts stehen.
Insofern muss auch der Hundekampf nicht namentlich genannt sein. Es reicht, wenn es verboten ist, ein Tier auf ein anderes zu hetzen oder daran abzurichten.
Vom Zufügen erheblicher Schmerzen ganz abgesehen.

Ebent, sonst wären diverse Gesetze so lang, dass sie kein Mensch mehr innerhalb seines Lebens lesen könnte und man würde immer noch Gefahr laufen etwas vergessen zu haben!;)
 
procten;2873525[B schrieb:
]Was sind denn die Verschlechterungen? Ob das eine Verschlechterung darstellt, ist auch nur Deine und die Meinung einiger Gleichgesinnter. Wer sagt Dir, dass diese Maßnahmen auch in den Augen anderer Nichtlistenhundhalter Verschlechterungen darstellen?[/b]

Objektiv betrachtet stellen die Vorschläge für die Lebensqualität der Nichtlistenhundhalter keine Verschlecjterung dar, sondern bedeuten einen geringfügig höheren Aufwand.




ganz einfach .
bsp:
famillie mit hund ,alle kümmern sich um den hund,kinder mit 16,17, jahren führen den hund auch aus wen eltern arbeiten gehen.
das geht jetzt nicht mehr weil kinder dürfen mit dem kind nicht mehr raus,weil kein hfs.
und es müssen alle beide elternteile den hfs machen weil sonst die ganze last auf ein famillien teil liegt.
2 bsp:
man muss mal für einen tag weg,sonst gibt man den hund mal einen bekannden der keinen hund hat,das geht jetzt auch nicht mehr, weil ich glaube kaum das der bekannde wegen 2,3 mal im jahr wo er den hund nimmt einen hfs macht.
es geht nicht nur darum ob es eine hürde einen hsf zubestehen es geht darum mit der reglementierung im altag zu leben.

FALSCH ! Der Hundehalter, der den HFS hat ist VERANTWORTLICH dafür, wem er den Hund zum Spazierengehen anvertraut - wenn er es seinen Kindern zutraut, kein Problem, kein Unterschied.


Nicht vergleichbar mit dem Problem einen Soka jemandem zum Hundesitting zu geben - das dürfen meist noch nichtmal Hundetrainer oder professionelle HUndepensionen ohne Zusatzausbildung :(



ja ist das so?

hier nochmal ein auszug:

Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich

(1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.

(2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die
in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,

sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen.



man kann sich die welt auch schönreden
 
Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde
nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und
Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der
Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund
zu überlassen.

aus:


rechte pdf-Datei: Frage-und Antwortenliste, 2. Frage
 
Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde
nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und
Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der
Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund
zu überlassen.

aus:


rechte pdf-Datei: Frage-und Antwortenliste, 2. Frage


@wellblechdach : Man kann auch überdramatisieren und Panik verbreiten wollen ;)
Hast Deine Ausbildung bei der BILD gemacht ?
 
ganz einfach .
bsp:
famillie mit hund ,alle kümmern sich um den hund,kinder mit 16,17, jahren führen den hund auch aus wen eltern arbeiten gehen.
das geht jetzt nicht mehr weil kinder dürfen mit dem kind nicht mehr raus,weil kein hfs.
und es müssen alle beide elternteile den hfs machen weil sonst die ganze last auf ein famillien teil liegt.
2 bsp:
man muss mal für einen tag weg,sonst gibt man den hund mal einen bekannden der keinen hund hat,das geht jetzt auch nicht mehr, weil ich glaube kaum das der bekannde wegen 2,3 mal im jahr wo er den hund nimmt einen hfs macht.
es geht nicht nur darum ob es eine hürde einen hsf zubestehen es geht darum mit der reglementierung im altag zu leben.

FALSCH ! Der Hundehalter, der den HFS hat ist VERANTWORTLICH dafür, wem er den Hund zum Spazierengehen anvertraut - wenn er es seinen Kindern zutraut, kein Problem, kein Unterschied.


Nicht vergleichbar mit dem Problem einen Soka jemandem zum Hundesitting zu geben - das dürfen meist noch nichtmal Hundetrainer oder professionelle HUndepensionen ohne Zusatzausbildung :(



ja ist das so?

hier nochmal ein auszug:

Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich

(1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.

(2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die
in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,

sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen.



man kann sich die welt auch schönreden

Die Frage hättest Du Dir auch selber beantworten können, wenn Du etwas nachgedacht hättest.

Wenn es haltern erlaubt ist, ihre Hunde bis zu 2 Monate ohne Auflagen zu führen, wird es logischer Weise auch kein Problem sein, den Nicht-Listen-Hund gelegentlich von der Nachbarin ausführen zu lassen.
 
Ich bleibe dabei, dass ich es gar nicht mal so schlecht finden würde, wenn Neuhundehalter einen Hundeführerschein machen müssten.
Ich finde diese Überregulierung in DTL zwar auch völlig daneben, aber in Sachen Hund kann ich dem zumindest etwas Positives abgewinnen, in der Hoffnung, dass sich dann weniger Idioten Hunde anschaffen, letztere dann Passanten/andere Hunde belästigen und immer die Leidtragenden sind.
 
Ich bleibe dabei, dass ich es gar nicht mal so schlecht finden würde, wenn Neuhundehalter einen Hundeführerschein machen müssten.
Ich finde diese Überregulierung in DTL zwar auch völlig daneben, aber in Sachen Hund kann ich dem zumindest etwas Positives abgewinnen, in der Hoffnung, dass sich dann weniger Idioten Hunde anschaffen, letztere dann Passanten/andere Hunde belästigen und immer die Leidtragenden sind.

Ich gebe Dir Recht, solange solche Maßnahmen dazu dienen sollen, einen gewissen Standard zu erreichen, dass Hundehalter wissen wie sie gewissenhaft mit ihren Hunden und ihrer Umwelt umgehen können und es nicht wie bei Listenhunden den Tatsch hat, Hundehalter zu kriminalisieren und ihnen die Hundehaltung massiv zu erschweren, weil die Haltung solcher Hunde genrell als hochgradig gefährlich angesehen wird.

Diese Kriminalisierung kann ich eben nicht bei den von der FDP vorgeschlagenen Maßnahmen erkennen. Dass der Hundehaltung allgemein ein ernsthafterer Tatsch verpasst wird und damit auch suggeriert wird, Hundehaltung ist gefährlich, wenn man nicht mit seinem Hund umzugehen versteht, kann man akzeptieren, da der Umkehrschluss bedeutet, dass Hundehaltung ungefährlich ist, wenn man versteht mit Hunden umzugehen.

Die Tatsache, dass Hundehalter mit bereits bestehender Erfahrung von wenigen Jahren als Befähigt angesehen werden sollen, unterstreicht, dass man den Fokus auf den Halter und nicht auf die Hunde richtet und es unterstreicht zudem auch, dass keine allgemeine Gefahr der Hundehaltung beigemessen wird und auch keine übersteigerten Hürden an Hundehalter gestellt werden.

Ich sehe diese Art von Regulierung eher als Möglichkeit, die Hundehaltung zu reahbilitieren, denn aus Pflichten erwirbt man auch Rechte und dort, wo genau Grenzen gesteckt werden, ist weniger Platz für willkürliche Handhabe.

Ich denke, dass diese Konzepte dadurch stehen und fallen werden, wie der Staat mit seinen Bürgern umgeht. Wenn der HFS als Hilfe angeboten wird und die Behörden unterstützend und hilfestellend mit den Bürgern zusammenarbeiten, kann sogar ein Wesenstest eine sinnvolle Sache sein. Wenn das alles aber nur dazu dienen soll, Hundehaltern Angst zu machen und sie noch kritischer gegenüber Behörden auftreten zu lassen, wird das nichts werden.
 
Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde
nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und
Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der
Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund
zu überlassen.

aus:


rechte pdf-Datei: Frage-und Antwortenliste, 2. Frage


@wellblechdach : Man kann auch überdramatisieren und Panik verbreiten wollen ;)
Hast Deine Ausbildung bei der BILD gemacht ?


hab mich mal dort als chefredakteur beworben,aber bei meiner rechtschreibung haben die mich gleich wieder vor die tür geworfen;):hallo:
 
Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde
nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und
Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der
Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund
zu überlassen.

aus:


rechte pdf-Datei: Frage-und Antwortenliste, 2. Frage


@wellblechdach : Man kann auch überdramatisieren und Panik verbreiten wollen ;)
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hab mich mal dort als chefredakteur beworben,aber bei meiner rechtschreibung haben die mich gleich wieder vor die tür geworfen;):hallo:

:D :D :D :hallo:
 
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