Leinenbefreiung kriegt man hier, laut Aussage des Veterinärsamt nicht, jedoch sagte mir das OA das der Maulkorb beim verlassen von bewohnten Gegenden abgenommen werden kann. (Maulkorbpflicht gilt hier nur für Ortschaften).
Lg
Dozer
Es mag sein, dass der Sachbearbeiter des Veterinäramtes gesagt hat, es gäbe bei Euch grundsätzlich keine Leinenbefreiungen - gemäß dem Landeshundegesetz sind diese bei Bestehen der Verhaltensprüfung allerdings vorgesehen.
Ganz sicher nicht vom Landeshundegesetz gedeckt ist die Aussage des OA, der Maulkorbzwang gelte nur in bebautem Gebiet. Der gilt für die Listenhunde ab dem 6. Lebensmonat bis zum Bestehen der Verhaltensprüfung!
Mit einer Amerkianischen Bulldogge steht es Dir frei den Test (Verhaltensprüfung) beim Veterinäramt oder einer vom Ministerium anerkannten Sachverständigen Stelle abzulegen.
Für Hunde, die das Mindestalter für den endgültigen Test noch nicht erreicht haben, kann eine vorläufige Befreiung erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mit dem Hund regelmässig bei einer vom Ministerium anerkannten Stelle trainiert wird.