Sachkundenachweis / Wesenstest NRW

Dozer

10 Jahre Mitglied
Ich habe am Montag den Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz in NRW angefordert und heute vom Veterinärsamt bekommen.

Ich muss ja zugeben das ich bis dato doch ziemlichen Bammel vor den Fragen gehabt habe und auch überlegt habe ob ich den überhaupt jemals bestehen würde.

Jetzt wo ich das Dokument in der Hand halte und mir in aller Seelenruhe einmal durchgelesen habe, muss ich feststellen das die Fragen eigentlich recht einfach sind. Die meisten Antworten ergeben sich aus den Fragen (nur bei Doppelantworten muss man aufpassen). Und wer ein wenig Sachverstand hat sollte ihn wohl doch ohne weiteres bestehen.
Auf jedenfall sehe ich der Sache nun ruhiger entgegen.

Jetzt überlege ich ob ich meinem Hund einen Westenstest zugestehen soll oder nicht.
Leinenbefreiung kriegt man hier, laut Aussage des Veterinärsamt nicht, jedoch sagte mir das OA das der Maulkorb beim verlassen von bewohnten Gegenden abgenommen werden kann. (Maulkorbpflicht gilt hier nur für Ortschaften).
Da ich aber wenn es hochkommt ca. 30 Meter vom Feld entfernt wurde und statt eines Maulkorbes auch ein Halti benutzen kann, überlege ich eben ob es nicht reicht wenn ich mit meinem Hund eine Begleithundprüfung in einer Hundeschule durchführe.
Ich habe eh nicht vor, mit meinem Hund irgendwo in Urlaub zu fahren oder ihn in grosse Städte mitzunehmen. (Einziger Ausflug wäre zu meinem Vater und selbst der wohnt keine 200 Meter vom Feld entfernt)
Was würdet ihr machen? - Würdet ihr dennoch einen Wesenstest machen oder auch darauf verzichten?

Lg
Dozer
 
  • 28. März 2024
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Hi Dozer ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo:)

Der Sachkundetest ist wirklich nicht so schwierig, ein bisschen wie die Führerscheinprüfung ;)
Ich hab keinen Listenhund, nur einen 20/40 *g*, ist der Sachkundetest da eigentlich ein anderer?

Wenn der Wesenstest nicht verlangt wird, und es euch keine Vorteile bringt.......hm also ich würds mir dann sparen. Aber das ist natürlich meine ganz persönliche Meinung.

Liebe Grüße

Heike
 
Leinenbefreiung kriegt man hier, laut Aussage des Veterinärsamt nicht, jedoch sagte mir das OA das der Maulkorb beim verlassen von bewohnten Gegenden abgenommen werden kann. (Maulkorbpflicht gilt hier nur für Ortschaften).
Lg
Dozer

Es mag sein, dass der Sachbearbeiter des Veterinäramtes gesagt hat, es gäbe bei Euch grundsätzlich keine Leinenbefreiungen - gemäß dem Landeshundegesetz sind diese bei Bestehen der Verhaltensprüfung allerdings vorgesehen.

Ganz sicher nicht vom Landeshundegesetz gedeckt ist die Aussage des OA, der Maulkorbzwang gelte nur in bebautem Gebiet. Der gilt für die Listenhunde ab dem 6. Lebensmonat bis zum Bestehen der Verhaltensprüfung!

Mit einer Amerkianischen Bulldogge steht es Dir frei den Test (Verhaltensprüfung) beim Veterinäramt oder einer vom Ministerium anerkannten Sachverständigen Stelle abzulegen.
Für Hunde, die das Mindestalter für den endgültigen Test noch nicht erreicht haben, kann eine vorläufige Befreiung erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mit dem Hund regelmässig bei einer vom Ministerium anerkannten Stelle trainiert wird.
 
Leinenbefreiung kriegt man hier, laut Aussage des Veterinärsamt nicht, jedoch sagte mir das OA das der Maulkorb beim verlassen von bewohnten Gegenden abgenommen werden kann. (Maulkorbpflicht gilt hier nur für Ortschaften).
Lg
Dozer

Es mag sein, dass der Sachbearbeiter des Veterinäramtes gesagt hat, es gäbe bei Euch grundsätzlich keine Leinenbefreiungen - gemäß dem Landeshundegesetz sind diese bei Bestehen der Verhaltensprüfung allerdings vorgesehen.

Ganz sicher nicht vom Landeshundegesetz gedeckt ist die Aussage des OA, der Maulkorbzwang gelte nur in bebautem Gebiet. Der gilt für die Listenhunde ab dem 6. Lebensmonat bis zum Bestehen der Verhaltensprüfung!

Mit einer Amerkianischen Bulldogge steht es Dir frei den Test (Verhaltensprüfung) beim Veterinäramt oder einer vom Ministerium anerkannten Sachverständigen Stelle abzulegen.
Für Hunde, die das Mindestalter für den endgültigen Test noch nicht erreicht haben, kann eine vorläufige Befreiung erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mit dem Hund regelmässig bei einer vom Ministerium anerkannten Stelle trainiert wird.

Danke für die Information :) - Habe eben schon erfahren, das man sich auf die Aussagen vom OA nicht unbedingt verlassen sollte, wenn man es nicht schwarz auf weiss bekommt.
Aufgrund dessen werden wir, wenn es dann einmal soweit ist, in jedemfall einen Wesenstest mit unserem Hund machen - dem Tier zuliebe :)
 
Was würdet ihr machen? - Würdet ihr dennoch einen Wesenstest machen oder auch darauf verzichten?

also wir machen mit unserem auf jedenfall einen wesenstest.
ist halt schoener wenn er ohne MK rumrennen darf und man ihn in hundeauslaufgebieten
auch von der leine lassen kann.
 
also wir machen mit unserem auf jedenfall einen wesenstest.
ist halt schoener wenn er ohne MK rumrennen darf und man ihn in hundeauslaufgebieten
auch von der leine lassen kann
.[/quote]

Also unserer darf trotz WT nicht ohne Leine laufen, auch in "Hundeauslaufgebieten". Solange es nicht unser Grundstück ist und nicht eingezäunt ist..
 
Du wohnst ja auch nicht in NRW, oder? :unsicher:

Aber trotzdem wird zu jedem Bundesland getextet, ob richtig oder nicht.
Ich frage mich ja auch, wie man mit 15 Jahren (!) in 3 Bundesländern leben kann, aber ok. :D

Das gibt auch mehr Beiträge... schei.ß auf richtige Infos... warum auch, Gör ist ja allwissend!

Ich frag mich, wie man mit 15 sowieso noch viel mehr und so... :unsicher: :rolleyes:
 
Du wohnst ja auch nicht in NRW, oder? :unsicher:

Aber trotzdem wird zu jedem Bundesland getextet, ob richtig oder nicht.
Ich frage mich ja auch, wie man mit 15 Jahren (!) in 3 Bundesländern leben kann, aber ok. :D

Das gibt auch mehr Beiträge... schei.ß auf richtige Infos... warum auch, Gör ist ja allwissend!

Ich frag mich, wie man mit 15 sowieso noch viel mehr und so... :unsicher: :rolleyes:

Ach da blickt man doch gar nicht mehr durch, ich kann auch Märchen erzählen :rolleyes:
 
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