Gummersbach/NRW, 4.4.03
„Die Tat ist an Rohheit schwerlich zu übertreffen“, sagte Richter Ulrich Neef bei der Urteilsbegründung am Freitagmorgen. Wegen gemeinschaftlicher Tierquälerei verurteilte der Richter einen der beiden Angeklagten, der erhebliche Vorstrafen hatte, zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Damit lag er sogar deutlich über den sechs Monaten, die die Staatsanwältin gefordert hatte. Der andere wurde zu 100 Tagessätzen von jeweils 20 Euro verurteilt.
Die beiden jungen Männer hatten Ende Juli 2002 im Wald unterhalb von Müllenbach eine acht bis zwölf Wochen junge Rottweilerhündin coupiert. Dem Welpen haben sie aber so unsachgerecht am letzten Schwanzwirbel die Rute abgeschnitten, dass das arme Tier eine furchtbare Wunde am Rücken davontrug und unter schrecklichen Schmerzen litt.
hundejo.de/news
Da die beiden mit der Situation überfordert waren, setzten sie den verstörten und jaulenden Welpen auf der Straße am Tierheim Koppelweide aus. Die Rottweilerhündin wurde dann von einer jungen Tierärztin gefunden, die zufällig vorbeikam. Mit einer anderen Autofahrerin fing sie das verstörte Tier ein. Mittlerweile geht es der jungen Rottweilerhündin gut, sie hat laut Aussage der Tierärztin überlebt und eine nette Familie gefunden, die sie aufnahm.
Die beiden Angeklagten bestritten bis zur Urteilsverkündung, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Mustafa R. (Name geändert) räumte zwar ein, mal einen solchen Hund gehalten zu haben, er behauptete aber, den Welpen schon einen Monat vorher an Kölner Zuhälter verkauft zu haben. Der andere bestritt, überhaupt etwas von der ganzen Sache zu wissen. Das Gericht hörte jedoch acht Zeugen, von denen zwei Ehepaare die beiden Angeklagten wiedererkannten. Ein Ehepaar aus Gummersbach, dass selbst mit Hund am Unnenberg spazieren ging, sagte sogar aus, dass sich die beiden erkundigt hätten, wie man einen Hund coupiert. Die Eheleute erklärten den beiden jungen Männern aber, dass das Coupieren streng verboten sei.
Ein anderes Ehepaar sah die beiden dann mit ihrem Auto kurze Zeit später im Wald bei Müllenbach. An einem Bach lag der Welpe und rührte sich nicht, obwohl das Ehepaar selbst einen Hund dabei gehabt hat. Das kam den Passanten so merkwürdig vor, dass sie danach dieselbe Stelle nochmal aufsuchten und dort Reste einer Mullbinde und die zerrissenen Lohn- und Gehaltsstreifen der beiden Angeklagten fanden, die diese unbeabsichtigt zurückgelassen hatten. Außerdem notierten sie die Autonummer des Wagens von Mustafa R.
Alle Beteiligten mussten sich während der Verhandlung die vielen abscheulichen Fotos des gequälten Welpen anschauen. An Füßen und Händen gefesselt, nahm Mustafa R. das Urteil regungslos hin. Nicht erschienen war der Verteidiger eines der beiden Angeklagten. Er sei wegen eines anderen Falls in Köln verhindert gewesen, hieß es. Richter Neef hielt die Anwesenheit des Anwalts nach Paragraf 140 der Strafprozessordnung aber für nicht erforderlich. Das erklärte er auf Anfrage.
„Die Tat ist an Rohheit schwerlich zu übertreffen“, sagte Richter Ulrich Neef bei der Urteilsbegründung am Freitagmorgen. Wegen gemeinschaftlicher Tierquälerei verurteilte der Richter einen der beiden Angeklagten, der erhebliche Vorstrafen hatte, zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Damit lag er sogar deutlich über den sechs Monaten, die die Staatsanwältin gefordert hatte. Der andere wurde zu 100 Tagessätzen von jeweils 20 Euro verurteilt.
Die beiden jungen Männer hatten Ende Juli 2002 im Wald unterhalb von Müllenbach eine acht bis zwölf Wochen junge Rottweilerhündin coupiert. Dem Welpen haben sie aber so unsachgerecht am letzten Schwanzwirbel die Rute abgeschnitten, dass das arme Tier eine furchtbare Wunde am Rücken davontrug und unter schrecklichen Schmerzen litt.
hundejo.de/news
Da die beiden mit der Situation überfordert waren, setzten sie den verstörten und jaulenden Welpen auf der Straße am Tierheim Koppelweide aus. Die Rottweilerhündin wurde dann von einer jungen Tierärztin gefunden, die zufällig vorbeikam. Mit einer anderen Autofahrerin fing sie das verstörte Tier ein. Mittlerweile geht es der jungen Rottweilerhündin gut, sie hat laut Aussage der Tierärztin überlebt und eine nette Familie gefunden, die sie aufnahm.
Die beiden Angeklagten bestritten bis zur Urteilsverkündung, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Mustafa R. (Name geändert) räumte zwar ein, mal einen solchen Hund gehalten zu haben, er behauptete aber, den Welpen schon einen Monat vorher an Kölner Zuhälter verkauft zu haben. Der andere bestritt, überhaupt etwas von der ganzen Sache zu wissen. Das Gericht hörte jedoch acht Zeugen, von denen zwei Ehepaare die beiden Angeklagten wiedererkannten. Ein Ehepaar aus Gummersbach, dass selbst mit Hund am Unnenberg spazieren ging, sagte sogar aus, dass sich die beiden erkundigt hätten, wie man einen Hund coupiert. Die Eheleute erklärten den beiden jungen Männern aber, dass das Coupieren streng verboten sei.
Ein anderes Ehepaar sah die beiden dann mit ihrem Auto kurze Zeit später im Wald bei Müllenbach. An einem Bach lag der Welpe und rührte sich nicht, obwohl das Ehepaar selbst einen Hund dabei gehabt hat. Das kam den Passanten so merkwürdig vor, dass sie danach dieselbe Stelle nochmal aufsuchten und dort Reste einer Mullbinde und die zerrissenen Lohn- und Gehaltsstreifen der beiden Angeklagten fanden, die diese unbeabsichtigt zurückgelassen hatten. Außerdem notierten sie die Autonummer des Wagens von Mustafa R.
Alle Beteiligten mussten sich während der Verhandlung die vielen abscheulichen Fotos des gequälten Welpen anschauen. An Füßen und Händen gefesselt, nahm Mustafa R. das Urteil regungslos hin. Nicht erschienen war der Verteidiger eines der beiden Angeklagten. Er sei wegen eines anderen Falls in Köln verhindert gewesen, hieß es. Richter Neef hielt die Anwesenheit des Anwalts nach Paragraf 140 der Strafprozessordnung aber für nicht erforderlich. Das erklärte er auf Anfrage.