Dies ist eine optimierte Seitenansicht. Möchtest du alle Bilder sehen? Klicke hier.

Alexl

15 Jahre Mitglied
Hallöchen,

ich habe da mal eine Frage an die Franzosen unter euch oder auch die, die Paragraphen-Französisch besser verstehen als ich (meine 9 Jahre Schulfranzösisch langen leider nur für gängiges ). Und zwar ist mir soweit klar, dass ein Rottweiler mit FCI-Papieren in Frankreich als Kategorie-2-Hund gilt, der zwar importiert werden darf, aber dann Maulkorb- und Leinenpflicht hat. Soweit, so gut. Was ich aber nirgends so konkret beantwortet finde, ist folgende Frage: Besteht denn die Möglichkeit, denn Hund durch Wesenstest o.ä. davon zu befreien oder ist das überhaupt nicht vorgesehen?

Liebe Grüße
Alex
 
  • 15. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Alexl ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Genau diese Aussage bekamen wir vor Jahren und sind dann nicht mehr nach, oder durch Frankreich gefahren. Das Risiko war uns einfach zu groß. LG
Antworten
16
Aufrufe
6K
Schietbüdel
Der Hund ist ca. 2 bis 3 Jahre alt sein und müsste um die 40 kg wiegen. Eine Schulterhöhe von ca. 60cm, wenn ich mich mal nicht verschätze... Jedenfalls Normalfigur, aber kein Pummelchen.:lol: Aufgrund dieses ****** Landeshundegesetz und seines Misstrauen Fremden gegenüber, hat er aber kaum...
Antworten
16
Aufrufe
2K
Boxerchen
:hallo: dankee, werde ich tun ;)
Antworten
2
Aufrufe
1K
D
Antworten
1
Aufrufe
938
blackdevil
Nach den Unterlagen,die ich beim anmelden unseres Am.Staffs 2003 bekommen habe,ist der Rottweiler und "rottweiler-artige Hunde ohne Papiere Kat 1.,mit Papiere Kat 2. Habe mir auch im Dez 2007 neue Infos über die Verschärfung des Gesetzes geholt: Hat sich bei dem neuen Gesetzesentwurf nicht...
Antworten
5
Aufrufe
3K
Bullblue
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…