Hallo zusammen,
im letzten Jahr ist bei uns eine Rotti-Dame eingezogen. Jetzt steht die Planung für den ersten gemeinsamen Urlaub mit ihr an. Ins Auge gefaßt haben wir England - um da hin zu kommen, müssten wir aber noch durch Frankreich (wenn wir die Maus nicht pro Überfahrt 8 Stunden in den Zwinger einer Fähre von Holland aus sperren wollen).
Die Einreisebestimmungen für Frankreich sind etwas verwirrend (oder vielleicht auch nicht und effektiv einfach nur ein Einreiseverbot?) :
Dort heißt es:
"Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen."
Zweite Kategorie ist sie eindeutig, Maulkorb, Leine ist eh klar. Aber brauchen wir wirklich "Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung" etc. für die Durchreise?
Hat da jemand Erfahrungen/gesicherte Erkenntnisse?
Viele Grüße,
Peter
im letzten Jahr ist bei uns eine Rotti-Dame eingezogen. Jetzt steht die Planung für den ersten gemeinsamen Urlaub mit ihr an. Ins Auge gefaßt haben wir England - um da hin zu kommen, müssten wir aber noch durch Frankreich (wenn wir die Maus nicht pro Überfahrt 8 Stunden in den Zwinger einer Fähre von Holland aus sperren wollen).
Die Einreisebestimmungen für Frankreich sind etwas verwirrend (oder vielleicht auch nicht und effektiv einfach nur ein Einreiseverbot?) :
Dort heißt es:
"Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen."
Zweite Kategorie ist sie eindeutig, Maulkorb, Leine ist eh klar. Aber brauchen wir wirklich "Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung" etc. für die Durchreise?
Hat da jemand Erfahrungen/gesicherte Erkenntnisse?
Viele Grüße,
Peter