Consultani
15 Jahre Mitglied
Irgendwie wird aber ganz schön mit zweierlei Maß gemessen. Alle schreien danach, diese "unsinnigen" Gesetze abzuschaffen und keine Rassen zu listen. Gibt es dann einen Vorfall mit einem gelisteten Hund der vom Halter als, wie so oft, Boxer-Mix präsentiert wurde, schreien alle nach den Ämtern die den Hund hätten schon längst einziehen müssen. Was denn nun? Geht es um einen auffälligen Hund, um dessen Rasse die die Einziehung per Gesetz wenentlich vereinfacht hätte oder worum?
Eine Gefahrhundeverordnung gab es schon VOR erscheinen der Rasselisten (Gefahrenabwehr - wie genau die hieß, weiß ich leider nicht), hat also mit dieser nichts und wieder nichts zu tun (Rasseunabhängig).
Ein in gefahrvoller Weise auffällig gewordener Hund gehört überprüft und ggf. mit Haltungsauflagen versehen und im Falle einer Nichthandelbarkeit durch die Besitzer eingezogen. Rasseunabhängig, versteht sich.
Könnt ihr unterscheiden welcher Hund wirklich auffällig ist
Keiner der beiden Hunde ist nach Deinen Angaben auffällig. Die Angaben entsprechend sauber zu überprüfen sollte Aufgabe des Ordnungsamtes (?) sein.