Der umstrittenste Teil des neuen Hundegesetzes ist die Rasseliste für gefährliche Hunde. Während in der bisherigen Liste der Hundeverordnung zwölf Rassen standen, sind jetzt nur noch zehn Rassen aufgeführt. Nicht mehr "gefährlich" sind demnach der Staffordshire Bullterrier, für den bisher sogar Zuchtverbot bestand, und die Französische Bulldogge. Nur für die Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Bullmastiff gelten die Anzeigepflicht, der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) und das Zuchtverbot. Für alle zehn Rassen hingegen gelten Maulkorb- und Leinenzwang.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres eine Rasseliste per Gesetz für juristisch möglich erklärt, wenn die Gefährlichkeit wissenschaftlich oder statistisch nachgewiesen wird. Der Gesetzgeber ist gehalten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Die zehn als Kampfhunde eingestuften Rassen
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres eine Rasseliste per Gesetz für juristisch möglich erklärt, wenn die Gefährlichkeit wissenschaftlich oder statistisch nachgewiesen wird. Der Gesetzgeber ist gehalten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Die zehn als Kampfhunde eingestuften Rassen
- Der Pit-Bull steht bereits seit 2000 auf der Rasseliste
- Zuchtverbot für den American Staffordshire Terrier
- Der Bullterrier zählt zu den vier gefährlichsten Rassen
- Auch der Tosa Inu darf laut Rasseliste nicht gezüchtete werden
- Für den Bullmastiff gilt Maulkorbpflicht und Leinenzwang
- Der Dogo Argentino darf nur in Auslaufgebieten frei laufen
- Der Fila Brasileiro muss immer einen Maulkorb tragen
- Der Mastin Espanol ist auf Platz acht der neuen Rasseliste
- Auch der Mastino Napolitano ist im Gesetz als gefährlich eingestuft
- Der Mastiff braucht einen Maulkorb und muss an die Leine