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Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Hi,

habe gerade mit Christine von der Staff-Hilfe telefoniert und dabei von einem Fall erfahren, der für mich unglaublich klingt.

Der Halter wohnte in HH und hat einen Pitt und einen "umgeschriebenen" Hund. Für einen Hund hatte er eine Haltungsgenehmigung, für den anderen lief das Verfahren noch. Im Dez. 2001 ist er aber nach SH umgezogen und dort waren beide Hunde ordnungsgemäß angemeldet. Er hat sich auch bei den Einwohnermeldeämtern ab- bzw. angemeldet.

Vor einigen Tagen tauchten nun Bedienstete des Hamburger Ordnungsamtes an seinem neuen Wohnsitz in SH auf, beschlagnahmten beide Hunde und verfrachteten diese in die Harburger Halle!

Hat jemand auch nur im Entferntesten eine Idee, wieso das Hamburger Ordnungsamt glaubt, in einem anderen Bundesland Hunde einziehen zu können?
Liegt es vielleicht daran, dass der Mann Ausländer ist und man glaubte, deshalb leichtes Spiel zu haben?

Der Mann hat mittlerweile einen Anwalt genommen.

Gruß
Wolfgang

 
  • 17. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
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Die machen doch wirklich was sie wollen, ich fass es nicht. Kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommen.

Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.


Tierische Grüße


Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
 
Ein Bediensteter des städtischen Ordnungsamtes (z.B. Stadt Hannover) darf genau bis zum Ortsendeschild tätig werden, keinen Meter weiter.
Schon für den Landkreis (z.B. Landkreis Hannover) sind dann nur deren Ordnungsamtsbedienstete zuständig.

Tja, Hannover-Stadt und Hannover-Land haben sich ja gerade zur "Region Hannover" zusammengeschlossen, aber Hamburg ist und bleibt ein anderes Bundesland.

Man kann den Betroffenen nur raten, sofort Strafantrag zu stellen (Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Unterschlagung, evtl. sogar Diebstahl im Amt?)

Warum hat er den Hund rausgegeben? Er hätte zumindest die Polizei rufen müssen, die hätten sich eigentlich mit derart elementaren Prinzipien der Zuständigkeit auskennen müssen.

ciao
Andreas
 
Ich kann mich da nur Andreas anschließen, daß kommt mir ziemlich dubios vor....

 
ich glaub es ja nciht...



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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Ich hab's ja auch kaum glauben können! Sobald ich was Neues erfahre, geb ich Laut.

Gruß
Wolfgang

 
Hamburg macht scheinbar was es will und die Obrigkeiten geben auch noch Rückendeckung


Nein, normal ist sowas sicher nicht, aber ob rechtlich zulässig bei den Extra-Verordnungen in Hamburg müßte über die dortigen Behörden oder besser noch einem Anwalt abgeklärt werden.


shevoice
 

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