Ein Bediensteter des städtischen Ordnungsamtes (z.B. Stadt Hannover) darf genau bis zum Ortsendeschild tätig werden, keinen Meter weiter.
Schon für den Landkreis (z.B. Landkreis Hannover) sind dann nur deren Ordnungsamtsbedienstete zuständig.
Tja, Hannover-Stadt und Hannover-Land haben sich ja gerade zur "Region Hannover" zusammengeschlossen, aber Hamburg ist und bleibt ein anderes Bundesland.
Man kann den Betroffenen nur raten, sofort Strafantrag zu stellen (Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Unterschlagung, evtl. sogar Diebstahl im Amt?)
Warum hat er den Hund rausgegeben? Er hätte zumindest die Polizei rufen müssen, die hätten sich eigentlich mit derart elementaren Prinzipien der Zuständigkeit auskennen müssen.
ciao
Andreas