Praxistaugliche Regeln für Dialer geplant

Andreas

13.08.2004 15:29
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Neue Auflagen für Dialer geplant

Die Regulierungsbehörde (RegTP) plant eine Verfügung, die für Dialer ein weiteres Zustimmungsfenster vorschreibt. Die Behörde hat den Entwurf im Internet veröffentlicht und nimmt bis zum 1. September 2004 Kommentare dazu entgegen. Die neue Vorschrift soll bis ins Detail regeln, wie der Kostenhinweis für ein Dialerprogramm aussehen muss und lässt kaum noch Interpretationsspielraum.

Die Verordnung kommt nicht von ungefähr. Laut RegTP sind ungefähr ein Drittel der Beschwerden darauf zurückzuführen, dass dem Nutzer des jeweiligen Dialers die Kosten für die Anwahl nicht bewusst waren. Die bisherigen Regelungen hätten den Anbietern Spielraum gegeben, den Preis schlecht sichtbar darzustellen.

Die Verfügung beschreibt das Eingabefenster, dessen Text mit den Worten "Dieses Angebot ist nicht kostenfrei" beginnt, detailliert. So heißt es unter anderem, dass dieser Hinweis "aussschließlich in Großbuchstaben im Fettdruck in der Schriftart Arial" darzustellen ist. Der gesamte Fenstertext ist in der Größe 16 Punkt darzustellen.

Die angewählte Rufnummer und die erste Preisangabe sind ebenfalls im Fettdruck und zentriert darzustellen. Das Fenster muss mit einem Hintergrund versehen sein, der einen guten Kontrast zur Schrift darstellt; weiterer Text, Grafiken oder andere Darstellungselemente sind nicht zulässig, wohl um zu verhindern, dass diese den Nutzer vom eigentlichen Inhalt ablenken. Und als ob diese Vorgaben noch nicht ausreichen würden, fordert die Vorschrift in einem weiteren Satz "Der gesamte Text im Zustimmungsfenster muss deutlich sichtbar und gut lesbar sein".

Zur Bestätigung muss der Nutzer die Buchstabenfolge "JA" eingeben. Falls der Anwender die Funktion "abbrechen" wählt, muss der Dialer ohne weitere Nachfrage und ohne Kosten für den Anwender geschlossen werden. Allerdings fehlt im Entwurf ein Passus, der es dem Anbieter untersagt, diese Zeichenfolge bereits beim Herunterladen und Aktivieren des Dialers vom Nutzer anzufordern. Derzeit muss man bei vielen Dialer-Angeboten mehrfach die Buchstabenfolge "OK" eintippen, jeweils mit Hinweis auf ein kostenfreies Angebot. Das machen die Dialer-Betreiber offenbar zu dem Zweck, dass der Nutzer den Kostenhinweis auf der letzten Seite dann eher übersieht und auch dort leichfertig "OK" eingibt.

Die Verfügung soll innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung in Kraft treten, allerdings handelt es sich bislang nur um einen Entwurf, der eventuell noch abgeändert wird. Neue Registrierungsanträge für Dialer nimmt die RegTP nach dem derzeitigen Entwurf ab dem Inkrafttreten nur noch entgegen, wenn diese Vorschrift eingehalten wird. Alte Dialer erhalten aber eine Gnadenfrist von mindestens drei Monaten, bevor ihre Registrierung erlischt. (uma/c't)


Hoffentlich wird das endlich Gesetz.
Die jetzige Vorschrift ist nicht ausreichend.
Der Gebührenhinweis und die Angabe der teuren Rufnummer werden von den Dialern i.d.R. klitzeklein im Fußtext versteckt.
Das Zustimmungsfenster ist i.d.R. oberhalb der Gebührenangabe, sodaß die Zustimmung nicht wie eine Unetrschrift unter dem Vertragstext steht, sondern darüber.

Arial 16 Punkt fett
ist recht deutlich und sollte dann tatsächlich üblicherweise gelesen werden.

Und ein Fenster mit nicht kostenfrei 10,00 EUR pro Anruf 0900-666666 sollte reichen ....
 
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