Polizei-Schäferhund verletzt 6 Kinder

Das deutsche Strafrecht übernimmt die Einteilung und Definition der unbewussten und bewussten Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich vom Zivilrecht; die herrschende Meinung und vor allem die Rechtsprechung lehnen sich aber an den § 276 Abs. 2 BGB an, der die Fahrlässigkeit als Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt definiert: essentielle Bestandteile der Fahrlässigkeitsprüfung sind daher die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit. Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen. Im Rahmen der Schuld ist weiterhin nach der subjektiven Seite der Fahrlässigkeit zu fragen: handelte der Täter auch subjektiv pflichtwidrig, obwohl der Erfolg gerade auch für ihn voraussehbar war? Eine im Vordringen befindliche von u. a. Schmidhäuser begründete Auffassung lehnt jedoch diese strikte Anlehnung der strafrechtlichen Fahrlässigkeit an das Zivilrecht ab und definiert die Fahrlässigkeit bedeutend einfacher als zwar nicht aktuell vorhandenes, aber dem Täter in der konkreten Situation gleichwohl potenziell erlangbares nicht nur Tat-, sondern auch Unrechtsbewusstsein. Problematisch ist im Strafrecht die Abgrenzung der strafbaren Fahrlässigkeit von der bloßen straflosen Unachtsamkeit sowie die Unterscheidung von Eventualvorsatz (dolus eventualis) und bewusster Fahrlässigkeit (luxuria).

Wenn man sich diese Definitionen durchliest und danach noch keinen Knoten im Gehirn hat....

Also ich hab jetzt den Knoten im Gehirn.

Einerseits handelt man demnach schon (strafbar) fahrlässig, wenn man "bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte (...) erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können."
Andererseits gibt es dann aber doch noch die straflose bloße Unachtsamkeit.
Wer unachtsam ist, spannt doch sicher nicht alle seine seelischen Kräfte an.
Wie geht das jetzt zusammen?
Wann ist man strafbar fahrlässig und wann straflos unachtsam?
 
  • 29. April 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke man muss unterscheiden zwischen einer Person, die zum Beispiel den Intellekt besitzt, um zu erkennen, dass sie Fahrlässig handelt, weil sie zum Beispiel bewusst gegen eine Verhaltensregel verstößt deren vorbeugenden Sinn sie versteht und auch die möglichen Folgen einer Nichtbeachtung voraussehen kann, aber aus welchen Gründen auch immer darauf vertraut, dass es nicht dazu kommen wird...

und einer Person, die zwar auch diese Verhaltensregel kennt und sie bewusst nicht einhält, aber sich der Folgen nicht im Klaren ist bzw. salopp gesagt einfach zu doof ist, um vorauszusehen, was bis ins Detail passieren könnte...

oder die Regeln kennt und dagegen verstößt, weil sie es zum Beispiel einfach vergessen hat bzw. übersehen hat bzw. nicht daran gedacht hat und deshalb auch nicht vorhersehen konnte, wass passieren kann...

In allen drei Fällen hat man denke ich fahrlässig gehandelt, obwohl man seine Sinne geschärft hat bzw. wachsam war. Die Fahrlässigkeit unterscheidet sich in den Fällen sicher, ob sie bewusst geschehen ist oder unbewusst, aber man hat in jedem Fall den Hund bewusst nicht angeleint geführt, was schliesslich dem Hund ermöglichte wegzurennen.

Im ersten Fall ist einem der Verstoß bewusst und die möglichen Folgen sind bis ins Detail klar, aber man hat sich trotzdem bewusst dagegen entschieden, weil man zum Beispiel dem Hund vertraut hat und dachte, dass er gehorsam sein wird.

Im zweiten Fall war man auch wachsam und wusste, dass man gegen eine Regel verstößt und welchen Sinn die Regel hat, aber konnte sich zum Beispiel nicht vorstellen, dass die Folgen sein könnten, dass wenn er wegrennt und nicht gehorcht, er auf Menschen stoßen könnte und diese dann auch noch beißen könnte.

Im zweiten Fall war man genauso wachsam und hat auf seinen Hund aufgepasst, in dem man zum Beispiel aufmerksam die Gegend beobachtet hat und darauf geachtet hat, dass der Hund sich nicht zu weit von einem entfernt, aber man einfach nicht auf die Idee gekommen ist, den Hund anzuleinen, weil er sonst weglaufen könnte und ...

Straflos unachtsam wird man aber wohl sein (denke ich), wenn etwas passiert, womit man trotz der nötigen Wachsamkeit nicht gerechnet hat, weil man in dem Moment vieleicht überrumpelt wurde, oder auf ein Detail nicht geachtet hat oder in einem bestimmten Augenblick für den Bruchteil eines Miomentes nicht wachsam war und zwar, wenn man zum Beispiel den Kofferraum aufmacht, um seinen Hund anzuleinen und dieser aus dem Kofferraum springt und wegrennt, oder weil man den Hund an der Leine hat und einem die Leine aus der Hand fliegt, als der Hund nach vorne rennt und man sie nicht fest genung in der Hand hielt, oder man den Hund kurz von der Leine macht, um die Leine zu wechseln und der Hund den Moment nutzt, um wegzurennen, oder man einen Bereich aufsucht um den Hund dort abzuleinen, weil man denkt, dass der Ort eingezäunt und sicher ist, aber man das Loch im Zaun übersieht oder vergessen hat das Tor zuzu machen.

So erkläre ich mir das zumindest.
 
@ Procten: Wäre ein "bewusster Verstoß" nicht aber Vorsatz und Fahrlässigkeit eher Nachlässigkeit, keine Gedanken gemacht o.ä.?

Verwirrend!
 
@ Procten: Wäre ein "bewusster Verstoß" nicht aber Vorsatz und Fahrlässigkeit eher Nachlässigkeit, keine Gedanken gemacht o.ä.?

Verwirrend!

Vorsatz stelle ich mir so vor, dass ich bewusst etwas mache, aber im Gegensatz zur bewussten Fahrlässigkeit genau weiß, dass andere zu Schaden kommen werden.

Ich denke, das meine Beispiele nicht einmal grob fahrlässig oder "leichtsinnig" sind, wo ich meiner Ansicht nach zwar damit rechne, dass etwas passieren kann, aber ein Risiko eingehe.

In meinen Beispielen weiß ich zwar von den Gefahren, aber rechne nicht damit, weil ich mich vielleicht überschätze oder auf etwas vertraue etc.

Aber keine Ahnung, ob das so ist.
 
Habe gerade mal den Unterschied Vorsatz-Fahrlässigkeit gegoogelt, scheinbar ist das nicht pauschal zu beantworten und gibt verschiedene Theorien:



Habe es jetzt erstmal nur überflogen und dabei die erhoffte einfache Antwort nicht gefunden...

LG
 
Habe gerade mal den Unterschied Vorsatz-Fahrlässigkeit gegoogelt, scheinbar ist das nicht pauschal zu beantworten und gibt verschiedene Theorien:



Habe es jetzt erstmal nur überflogen und dabei die erhoffte einfache Antwort nicht gefunden...

LG

Natürlich findest du keine einfache Antwort, wenn du auf ner Uni-Seite schaust;)
Juristen wollen gerne Wissenschaftler sein (Rechtswissenschaften), deshalb werden die Begriffe von allen möglichen Leuten (Professoren, Richtern etc.) definiert. Praktisch relevant ist dabei das, was die obergerichtliche Rechtsprechung sagt.

Unterscheidung ist im Wesentlichen:
Im Falle der bewussten Fahrlässigkeit ist der Täter mit dem Taterfolg nicht einverstanden, wohingegen er beim bedingten Vorsatz den Taterfolg billigend in Kauf nimmt.

Um das zu beurteilen, kommt es zu einer Gesamtwürdigung der Tat.
 
Äh, Lana, meinst du:

Im Fall der bewussten Fahrlässigkeit weiß der Täter, was passieren kann, will aber eigentlich nicht, dass es passiert... und im Fall des bedingten Vorsatzes weiß er, dass etwas passieren kann, das ist ihm aber egal, weil er andere Prioritäten setzt? So in der Art?
 
Äh, Lana, meinst du:

Im Fall der bewussten Fahrlässigkeit weiß der Täter, was passieren kann, will aber eigentlich nicht, dass es passiert... und im Fall des bedingten Vorsatzes weiß er, dass etwas passieren kann, das ist ihm aber egal, weil er andere Prioritäten setzt? So in der Art?

Genau das ;)

Bei der bewussten Fahrlässigkeit vertraut der Täter (grundlos) darauf, dass nix passieren wird. Beim bedingten Vorsatz akzeptiert er, dass etwas passieren kann.
 
Also, so als Beispiel, ich mit dem Spacko (der ja auf jeden anderen Hund loswollte:(

Bewusste Fahrlässigkeit: "Hier kommt heute sicher keiner lang, da kann ich ihn ja ruhig mal ableinen!" - Und leider falsch gedacht...
Bedingter Vorsatz: "Hier kommt nie einer lang, und wenn doch - egal. Ab und zu muss der Hund auch mal frei laufen." - Und dann kommt halt prompt doch ein anderer Mensch mit Hund vorbei.
(Straflose?) Unachtsamkeit: "Hund ist angeleint, kann sich aber losreißen, als ein anderer Hund um die Ecke kommt..."
 
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