Auweia !!!
Da muß ich wohl doch ganz schnell Einspruch gegen die Maulkorbbeauflagung meines Rottiwelpen einlegen ! Meine beiden Großen haben ein Negativzeugnis und mein Welpe soll mit Maulkorb laufen, weil er nach Brandenburger HVO erst mit 1 Jahr die Wesensüberprüfung machen darf. Ich muß gestehen, daß wir aber ohne MK gehen, da ich mir keinen verhaltensgestörten Hund heranziehen will. Wenn mir das als Unzuverlässigkeit ausgelegt wird, habe ich nen 5fer im Lotto !
Weiß vielleicht jemand, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat ?
Liebe Rottigrüße von Vera