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watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Gericht: Polizei darf Kampfhunde einziehen

HAMBURG.

Die Polizei darf Kampfhunde einziehen und den Besitzern die Hundehaltung
untersagen, wenn diese ihr Hunde ohne Maulkorb und Leine ausführen.

Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch in zwei
Eilverfahren.
(dpa)
 
  • 29. April 2024
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Reaktionen: Gefällt 19 Personen
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Hallöchen Watson !

Wie "gut" haben wir es in Hessen mittlerweile , daß unsere Hunde bei bestandenem Wesenstest keine MK mehr tragen müssen!!!!!
MK nur noch bei noch nicht abgelegten Wesenstest und wenn der Hund diesen nicht bestanden hat, egal ob Kategorie 1 oder 2.

Grüßchen
Bärbelchen
 
Hallo Watson,

bekommt man den Hund zurück, nachdem die Ordnungsstrafe bezahlt hat oder wird der Hund enteignet?


Gruß Wuschel
 
Den Hund kriegt man nicht wieder! Das mißachten der VO wird als Unzuverlässigkeit ausgelegt und damit bekommt man keine Haltungsgenehmigung.
Man muß in so einem Fall dann klagen, aber erstmal wird die weitere Haltung untersagt und der Hund ins Tierheim (oder Hunde-KZ) gebracht.
 
Die Hamburger machen ja scheinbar ihre eigene Rechtsprechung mittlerweile - aber ein VGH-Urteil bezüglich einer Einziehung durch die Polizei aufgrund einer Ordnungswidrigkeit würde mich brennend interessieren.


shevoice
 
Hi Shevoice,

Von einem Urteil weiss ich nichts, aber ich habe vor ein paar Tage ein Interiew mit irgenteinem leitenden Polizeibeamten im Radio gehört der sagte dazu die Polizei sei berechtigt bei Verstößen dieser Art den Hund einzuziehen mit der Begründung, daß ein Verstoß gegen die Vorschriften ein Zeichen für die Unzuverlässigkeit des Halters sei und das somit "Gefahr im Verzuge" sei, da ein Kampfhund in den Händen einer unzuverlässigen Person immer eine Gefahr für andere darstellt.
Das gilt im übrigen auch wenn man schlicht versäumt hat sein Grundstück mit den vorgeschriebenen Schildern zu kennzeichnen!!!
 
Das läuft in Baden-Württemberg z.B. ganz anders. Wenn kein sofortiges Einschreiten erforderlich ist (weil z.B. konkrete Gefahr oder Gesundheitszustand des Hundes) darf eine solche Einziehung erst nach Prüfung durch das Ordnungsamt erfolgen.

Vielleicht kommt da noch ein Urteil zu.


shevoice
 
Auweia !!!
Da muß ich wohl doch ganz schnell Einspruch gegen die Maulkorbbeauflagung meines Rottiwelpen einlegen ! Meine beiden Großen haben ein Negativzeugnis und mein Welpe soll mit Maulkorb laufen, weil er nach Brandenburger HVO erst mit 1 Jahr die Wesensüberprüfung machen darf. Ich muß gestehen, daß wir aber ohne MK gehen, da ich mir keinen verhaltensgestörten Hund heranziehen will. Wenn mir das als Unzuverlässigkeit ausgelegt wird, habe ich nen 5fer im Lotto !
Weiß vielleicht jemand, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat ?

Liebe Rottigrüße von Vera
 

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