Gericht: Polizei darf Kampfhunde einziehen
HAMBURG.
Die Polizei darf Kampfhunde einziehen und den Besitzern die Hundehaltung
untersagen, wenn diese ihr Hunde ohne Maulkorb und Leine ausführen.
Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch in zwei
Eilverfahren.
(dpa)
HAMBURG.
Die Polizei darf Kampfhunde einziehen und den Besitzern die Hundehaltung
untersagen, wenn diese ihr Hunde ohne Maulkorb und Leine ausführen.
Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch in zwei
Eilverfahren.
(dpa)