Einen besonderen Schachzug hat sich der Finanzminister bei der Mehrwertsteuer einfallen lassen: Nominal beträgt die Mehrwertsteuer zwar auch nur 19 Prozent, wie bei allen anderen Produkten. Das wären bei einem Produktpreis von 50 Cent für den Kraftstoff rund 9,5 Cent/Liter. Dies reicht dem Finanzminister jedoch nicht. Als Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer wird bei Kraftstoffen nicht nur der reine Warenwert ohne Mineralölsteuer genommen, sondern der Produktpreis zuzüglich der Mineralölsteuer. Das bedeutet, dass in diesem Beispiel die Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer bei Benzin 115,45 Cent/Liter angehoben wird. Das ergibt 21,9 Cent/Liter, und damit mehr als das Doppelte des Mehrwertsteuerbetrages, der sich ohne diesen Berechnungstrick ergeben würde. Im angeführten Rechenbeispiel beträgt die Gesamt-Steuerbelastung damit gut 87 Cent/Liter
Wenn der Preis für den Kraftstoff über 50 Cent/Liter steigt, erhöht sich automatisch auch die Mehrwertsteuersumme. Aus diesem Grunde ist kein starrer Betrag für den fiskalischen Anteil am Benzinpreis anzugeben, er steigt und fällt mit der Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Festzuhalten bleibt, dass der Mehrwertsteuerbetrag mehr als doppelt so hoch ist, weil er auch auf die Mineralölsteuer berechnet wird. Bei Kraftstoffen ist daher die Mehrwertsteuer überwiegend eine Steuer auf eine Steuer.....