Pirmasens/R.-P., 22.2.02
Eine kleine Wahlhilfe:
PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen
Thema Kampfhunde:
Am Dienstagabend [17.7.01] fiel ein Kampfhund einen fünfjährigen Jungen an und verletzte ihn schwer. Pitbull-Mix verletzte Kind schwer
Pitbull-Mix wird nach Angriff eingeschläfert
Der Pitbull-Mischling war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Damit hat er gegen die neue rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde verstoßen. Seit einem Jahr gilt das neue Gesetz. Für Dezernent Peter Scheidel hat es positive Auswirkungen, auch wenn nicht alle Probleme gelöst sind, wie der tragische Vorfall am Dienstag gezeigt hat. 181 gefährliche Hunde sind seit In-Kraft-Treten der neuen Gefahrenabwehrverordnung gemeldet. Verstärkte Kontrollen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gehören seitdem ebenso dazu, wie das Verhängen von Verwarnungen und Bußgeld.(...) (Auszüge: Wir fahren eine härtere Linie, Pirmasenser Zeitung v. 19.07.01)
Dazu meint die PDS Pirmasens:
Wir erkennen durchaus die Leistungen von Dezernent Peter Scheidel und Herrn Gaubatz vom Pirmasenser Ordnungsamt bei der Umsetzung der neuen Gefahrenabwehrverordnung an. Sie verhindern damit das, was die Verordnung dazu hergibt. Leider ist dies nicht genug, wie der jüngste Kampfhundangriff deutlich unterstreicht. Die Regelungen für die Haltung von Haustieren müssen weiter drastisch verschärft werden, im Interesse der Menschen, aber auch im Interesse der ebenso leidenden Tiere.
Die PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen. Als Übergangsregelung für bereits vorhandene Kampfhunde soll das Führen der Hunde im öffentlichen Raum strengstens untersagt werden. Alle Halter von Haustieren sollen zukünftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Eignungsprüfung ablegen müssen, die gewährleistet, daß Haustiere artgerecht gehalten werden können. Dazu gehört die artgerechte Unterbringung, Behandlung und Versorgung des Tieres, aber auch spezielle Vorsichtsmaßnahmen beim Führen von Haustieren im öffentlichen Raum. Besteht der Probant die Prüfung nicht oder kann sie/er die notwendigen Vorraussetzungen nicht erfüllen, soll der Erwerb und Besitz von Haustieren untersagt werden. Bei nachträglichen Zuwiderhandlungen sollen den Besitzern sämtliche Haustiere entzogen werden. Es soll eine Steuer auf die Haltung aller Haustiere erhoben werden, die zweckgebunden für Aufgaben des Tierschutzes, der Tierhaltung und für die Schaffung neuer Tierheime eingesetzt werden soll.
meine katzen haben auch gefährliche Gebisse.
Wie wollen die bitteschön gefährliche Gebisse definieren !? Anhand welcher Fakten oder Daten ?!?!
gruß xana
Eine kleine Wahlhilfe:
PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen
Thema Kampfhunde:
Am Dienstagabend [17.7.01] fiel ein Kampfhund einen fünfjährigen Jungen an und verletzte ihn schwer. Pitbull-Mix verletzte Kind schwer
Pitbull-Mix wird nach Angriff eingeschläfert
Der Pitbull-Mischling war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Damit hat er gegen die neue rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde verstoßen. Seit einem Jahr gilt das neue Gesetz. Für Dezernent Peter Scheidel hat es positive Auswirkungen, auch wenn nicht alle Probleme gelöst sind, wie der tragische Vorfall am Dienstag gezeigt hat. 181 gefährliche Hunde sind seit In-Kraft-Treten der neuen Gefahrenabwehrverordnung gemeldet. Verstärkte Kontrollen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gehören seitdem ebenso dazu, wie das Verhängen von Verwarnungen und Bußgeld.(...) (Auszüge: Wir fahren eine härtere Linie, Pirmasenser Zeitung v. 19.07.01)
Dazu meint die PDS Pirmasens:
Wir erkennen durchaus die Leistungen von Dezernent Peter Scheidel und Herrn Gaubatz vom Pirmasenser Ordnungsamt bei der Umsetzung der neuen Gefahrenabwehrverordnung an. Sie verhindern damit das, was die Verordnung dazu hergibt. Leider ist dies nicht genug, wie der jüngste Kampfhundangriff deutlich unterstreicht. Die Regelungen für die Haltung von Haustieren müssen weiter drastisch verschärft werden, im Interesse der Menschen, aber auch im Interesse der ebenso leidenden Tiere.
Die PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen. Als Übergangsregelung für bereits vorhandene Kampfhunde soll das Führen der Hunde im öffentlichen Raum strengstens untersagt werden. Alle Halter von Haustieren sollen zukünftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Eignungsprüfung ablegen müssen, die gewährleistet, daß Haustiere artgerecht gehalten werden können. Dazu gehört die artgerechte Unterbringung, Behandlung und Versorgung des Tieres, aber auch spezielle Vorsichtsmaßnahmen beim Führen von Haustieren im öffentlichen Raum. Besteht der Probant die Prüfung nicht oder kann sie/er die notwendigen Vorraussetzungen nicht erfüllen, soll der Erwerb und Besitz von Haustieren untersagt werden. Bei nachträglichen Zuwiderhandlungen sollen den Besitzern sämtliche Haustiere entzogen werden. Es soll eine Steuer auf die Haltung aller Haustiere erhoben werden, die zweckgebunden für Aufgaben des Tierschutzes, der Tierhaltung und für die Schaffung neuer Tierheime eingesetzt werden soll.
meine katzen haben auch gefährliche Gebisse.
Wie wollen die bitteschön gefährliche Gebisse definieren !? Anhand welcher Fakten oder Daten ?!?!
gruß xana