Naja, also rein formal gibt es schon in ganz NRW Listenhunde, denn das Landeshundegesetz gilt für das ganze Bundesland, und die entsprechenden Vorschriften auch. Und nur weil in den zwei Städten keiner nachfragt, heißt es nicht, dass du dir da einfach von privat einen Hund anschaffen kannst, was du in der Nachbarstadt nicht dürftest - offiziell ist das auch in diesen Städten verboten.
Allerdings hätte sie doch dann eigentlich bereits angemeldet sein müssen, wenn es an deinem alten Wohnort keinen interessiert hat. Musstest du denn nach dem Umzug nochmal angeben, wo du den Hund herhattest?