Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: 1200,- DM Kampfhundesteuer sind rechtmäßig!!

Jack

Kampfhunde:
Oberverwaltungsgericht erklärt erhöhte Hundesteuer für rechtmäßig
Für sog. Kampfhunde dürfen die Gemeinden höhere Steuersätze festlegen als für andere Hunde. Die Unterscheidung nach bestimmten Hunderassen ist dabei im Grundsatz unbedenklich. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Worms beträgt der Steuersatz für einen Hund im Normalfall 180,-- DM. Für einen Kampfhund sind dagegen jährlich 1.200,-- DM zu zahlen. Als Kampfhunde gelten dabei solche Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Diese Eigenschaft wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, unwiderlegbar vermutet. Eine Wormserin, die zwei solche Hunde hält, erhob gegen ihren Hundesteuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ihr Argument: Die "Rasseliste" sei willkürlich, weil andere, dort nicht aufgeführte Hunderassen wie Deutscher Schäferhund und Dogge vergleichbar gefährlich seien. Letztlich hänge es immer vom Halter ab, was aus einem Hund werde. Das Verwaltungsgericht Mainz gab der Klägerin Recht; dagegen entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Stadt und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung.

Die Gemeinden dürfen für Kampfhunde eine erhöhte Hundesteuer fordern und zu diesem Zweck auf Rasselisten zurückgreifen, stellten die Richter klar. Die in der Wormser Liste aufgeführten Hunderassen, einschließlich des Staffordshire-Bullterriers, seien wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und Beißkraft allgemein von einer gesteigerten Gefährlichkeit. Zwar treffe das möglicherweise nicht auf sämtliche Exemplare dieser Züchtungen zu, weil die Aggressivität eines Hundes neben seiner Veranlagung auch von seiner Aufzucht abhänge. Die Gemeinden dürften bei der Ausgestaltung der Hundesteuer aber typisieren und dabei auch das Ziel verfolgen, Kampfhunde "generell und langfristig in ihrem Gebiet zurückzudrängen".

Rechtswidrig sei die umstrittene Steuersatzung auch nicht deshalb, weil andere, heimische Hunderassen ebenfalls aggressive Tiere hervorgebracht hätten. Dies habe die Stadt rechtsfehlerfrei dadurch berücksichtigt, dass sie auch sonstige gefährliche Hunde mit einer erhöhten Hundesteuer belege. Dabei sei es durchaus sachgerecht, heimische Hunderassen nicht ausnahmslos als Kampfhunde zu erfassen. Mit diesen Hunden sei die Bevölkerung nämlich vertraut und billige ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde. Deren Gefährlichkeit sei durch die größere Erfahrung der Züchter und Halter auch eher beherrschbar, als dies bei den neu importierten Züchtungen der Fall sei.

Auch das Argument der Klägerin, sie habe ihre Hunde bei Erlass der umstrittenen Steuersatzung schon besessen und sich daher nicht auf die erhöhte Kampfhundesteuer einstellen können, ließen die Richter nicht gelten: Das Vertrauen auf den Fortbestand der Hundesteuer in bisheriger Höhe sei nicht schutzwürdig gewesen, da die Bürger hier grundsätzlich mit Veränderungen rechnen müssten, so die Richter.

Aktenzeichen: 6 A 10789/00.OVG

Die Entscheidung kann bei der Pressestelle angefordert werden.
 
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Achso ist das. Züchter und Halter von den traditionellen heimischen Rassen haben also mehr Erfahrung und Sachverstand und können die Gefährlichkeit besser kontrollieren. Na,wenn das so ist ...
frown.gif


Gruss
pezfox.gif

Mark
 
>>>Ach so ist das. Züchter und Halter von den traditionellen heimischen Rassen haben also mehr Erfahrung und Sachverstand und können die Gefährlichkeit besser kontrollieren. Na,wenn das so ist ... <<<
( Kommentar von Mark )
---------------------------------------------
" Na, wenn das so währe...." !!!!

Bei diesem Urteil vermisse ich auch den "Grundsatz der Gleichbehandlung", wenn schon nicht gegenüber den verschiedenen Hundenrassen , dann zumindest gegenüber den Hundehaltern verschiedener Hunderassen.

Habe ich irgendetwas verpasst ???

Wann wurde dieser Grundsatz aus dem Grundgesetzt entfernt ???

"Die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung
gegenüber heimischen Rassen...."

BOY, wissen die Richter eigentlich, was sie da verkünden ???

Wie wäre es denn hiermit :
" Die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber heimische Mitbürger - und nicht gegenüber ausländischen Mitbürgern" ???

Wird jetzt schon Nationalismus und Rassismus in Gerichtsurteilen verkündet???

Ich kann mir nur noch an den Kopf fassen, bei solch einer Begründung !!
 
Dabei sei es durchaus sachgerecht, heimische Hunderassen nicht ausnahmslos als Kampfhunde zu erfassen. Mit diesen Hunden sei die Bevölkerung nämlich vertraut und billige ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde.
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Das ist doch mal wieder sehr deutsch.
Und da wundert sich der Kanzler, daß deutsche Jugendliche Ausländer verprügeln.

wuschel
 
Heimische Rassen...
Und bei solchen Begründungen wundern die sich, daß manche der Meinung sind, sowas käme gefährlich nah an die Nazi-Ideologie heran???

Stinksauren Gruß
Alexis

asthanos.gif
 
Sehr widersprüchlich.
Da wird in schöner Regelmäßigkeit verkündet, daß die Hundesteuer keinen regulierenden Charakter habe, während hier offen bestätigt wird, daß sie genau diesem Zwecke dient.
Das unsere Rassen neu importiert sind, ist mir auch neu, aber Richtern soll man bekanntlich nicht widersprechen.
Über eine Beißkraft wurde auch mal wieder geurteilt, obwohl es darüber keine einzige wissenschaftliche Erkenntnis gibt.
Was die Erfahrenheit von Halter und Züchter anbelangt, gibt es wohl bei jeder Hunderasse solche und solche. Andererseits kenne ich gerade bei unseren Rassen viele couragierte und engagierte Leute mit viel Sachverstand, den ich bei manchem "Normalo" schmerzlich vermisse.
Und letztendlich ist es so, wie wir ja schon immer wußten: beiß ein DSH zu, tut das gar nicht so weh, denn uns wurde die Ehre zuteil, von einem deutschen Kulturgut auf vier Beinen angefallen zu werden. Da wird doch wohl keiner jammern wollen, oder???!!?

Hier hat ganz eindeutig ein ebenso hundefeindlicher wie schlecht informierter Richter geurteilt. Schlimm genug.
Ich frage mich allerdings, ob es sich bei dieser Klage mal wieder um die Einzelaktion einer Halterin handelt, die besonders schlau sein wollte.
Man mag zum VDH stehen, wie man will, jedoch seine Warnung vor derlei Einzelaktionen ist durchaus berechtigt. Denn im Endeffekt ist das Urteil, womöglich ebenso schlecht vorbereitet wie vertreten von einem null - acht - fünfzehn - Anwalt, bindend für alle. Soll heißen, wenn man die Karre in den Dreck fährt, sitzen alle anderen mit drin.
Insofern würden mich die näheren Hintergründe doch schon sehr interessieren. Möglicherweise können wir alle demnächst unsere Dankkarten an diese Adresse senden.

Viele Grüße,
Kirsten
 
Hi,
hier ein kleines Update zur Hundesteuer:

Die Stadt Homburg (Saar-Pfalz-Kreis) hat Ihre Erhöhung der Hunde steuer bekanntgegeben:
Von 100,- auf 120,- für den ersten Hund und
das 5 fache für Kampfhunde (Hunde aller Rassen, die auffällig wurden + Rasseliste von 13 Rassen)
Leider hab ich verpaßt, wie hoch sich der "Spaß" für den Zweithund beläuft!

CU
MadBull
 
Also der Hess. Städtetag geht in dieser Sache gerade wieder einen Schritt rückwärts.
Lt. einer Mitteilung im hauseigenen Blättchen sieht man rechtliche Probleme, wenn der Hund einen Wesenstest gemacht, er somit für ungefährlich gilt, ihn dann noch als gefährlichen Hund zu versteuern. Die wollen sich bei der Steuer auf 3 Rassen beschränken, haben aber vergessen, dass zwischenzeitlich der VGH-Beschluss dazugekommen ist und eben diese 3 Rassen genauso behandelt werden müssen wie die anderen.
Das ist Abzockerei. Wenn jemand einen wirklich gefährlichen Hund hat, wird der durch die hohe Steuerzahlung ja nicht ungefährlicher, oder?
 
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