Pdp schrieb:
Die Tatsache nach Ihrer Version ist,
das von 9 in Kaiserslautern, vorgestellten neun Hunde untersuchte Spulwürmer und bereits dadurch Durchfall hatten,
und sie dies negieren und angeben die Angabe könne nur von Pflegern kommen,
obgleich es Befunde der Kotuntersuchung und ein tierärztliches Gutachten gibt.
Die Tatsachen nach Ihrer Version ist,
das ein frölicher aber lediglich magere Hund,
bei dieser gegenständlichen Verladeaktion spätnachmittags auf einen LKW kam
ein Hund der sich bereits 2 Monate in Ihrer Verantwortung befand,
am nächsten Tag auf 5,9 kg abgemagert war,
seine wesentlichen Körpermuskeln aufgezerrt hat,
und nichts als Gallenflüßigkeit in Magen und Darm hatte,
weil er Abends nach dem Transport nicht gefüttert wurde.
Auf Nachfrage kommt dann Antwort ist Anwort!
Antwort zu Perro:
Ja, das ist die Tatsache !
Gerade, weil ich mich den Tatsachen stelle, muß ich mich selbstverständlich auch mit dem Bericht des Labors konfrontieren.
Tatsache ist aber auch, dass der Hund in den LKW eingestiegen ist und dass es Zeugen hierfür gibt, dass er trotz seines geringen Gewichtes munter war.
Tatsache ist auch, dass man in Obernheim - nachdem er vom Pflegeplatz zurückgekehrt war - darauf geachtet hat, dass er gefressen hat.
Ich kann keine andere Antwort geben !!!!
Sehen Sie Frau Noss,
dass ist mein Problem mit Ihren Aussagen.
Die ganzen Widersprüche bei Ihnen sind in meinen Augen nur nach dem Motto zu verbuchen,
"wer einmal lügt dem glaubt man nicht",
aber hier ist das sehr bedeutend und der Grund für dieses Thema.
Dies ist im Falle des 5,9 kg wiegenden verhungerten HUnd,
medizinisch unmöglich!
Und im Falle der "nur" verwurmten und unter Durchfall leidenen Hunde,
völlig unverständlich das dies unbehandelt war.
Sie haben über die Akte reden wollen,
und diese neutralen Befunde und Gutachten sind Teil der Akten,
Akten die geschlossen wurden,
weil der Staatsanwalt nach §153 StPo einegstellt hat.
Diesen §153 kennen viele im Tierschutz und beklagen diesen,
§153 schrieb:
Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind
Und was öffentliches Interesse ist, dass wird all zu oft nach dem Entschieden,
was die Juristen bei Ihrem Studium zu Vergehen gegen die Tiere gelernt haben,
es ist allenfalls eine Sachbeschädigung.
Und selbst wenn Juristen es mitbekommen haben, dass Tierschutz es bis ins Grundgesetz
geschafft hat, dass für Einrichtungen wie die unter Ihrer Verantwortung,
dass Tierschutzgesetz, die Durchführungsbestimmung hierzu,
sowie die Hunde Haltungsverordnung gültig ist,
dann bleibt der Aufwand der Ermittlungen die zu einer Verurteilung nötig wäre.
Hier kommen wir zu der Anzeige,
die sehr ungenügend ist.
Man hätte klären müssen,
wann welcher Hund von wo auf den Hof gekommen ist,
wie auf Ihrer Seite aufgeführt und von mir zitiert waren faktisch alle bereits mind. 2 Monate dort,
was Sie und Ihr Verein zu der Versorgung dieser Hunde gezahlt haben,
ob Ihr Verein wirklich in der Lage war, zwei Höfe und diese Anzahl Tiere,
mit allen Nebenkosten und Aufwendungen zu finanzieren,
(wo wir dann bei Ihrem Heizöleinkauf Gewohnheiten, ausgegangenem Öl,
offenen Pensionskosten, Mieten, dem Lebensunterhalt von Frau Eichhorn,
Ihren Zahlungen und eben meinen Fragen wären)
ob Frau Eichhorn je eine realistische Chance hatte,
das Objekt zu zahlen, die Un- und Nebenkosten, und die 56 Hunde zu verpflegen
und auch medizinisch zu betreuen,
und vieles mehr.
Aber dazu ist der Aufwand sehr gross, und da Sie in Frankreich sitzen,
andere Eigentümer Mallorca als Wohnsitz angeben,
macht es die Sach nicht leichter.
Nur in der Einstellung geht die Staatsanwaltschaft nach Ihren Angaben Frau Noss davon aus:
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tiere aus dem Ausland nach Obernheim-Kirchenarnbach gebracht wurden und schon in schlechtem Zustand waren, bevor sie in das Gehöft kamen.
Das diese Tiere in einem schlechten Zustand waren steht also für den Staatsanwalt ausser Frage,
nur die Frage ist warum.
Und eben dazu bleiben Sie jede Antwort schuldig Frau Noss,
oder Bemühen Wunder.
Wer das tierärztliche Gutachten über die 9 Hunde liest,
die wenigen Tage und die Gewichtszunahmen der Hunde,
der darf sich wundern das dies in Ihrer Obhut nicht gelungen ist.