Hallo Petra,
es muß nicht unbedingt alleine der TSV Pirmasens gewesen sein, der hier Anzeige erstattet hat. Wenn die Polizei vor Ort katastrophale Zustände entdeckt hat, dann gibt es eine Anzeige von Amts wegen. Das hängt eben von der Schwere des Vergehens ab. Der Staatsanwalt entscheidet dann, weswegen er die betreffenden Personen anzeigt, teilt seine Entscheidung aber nicht notgedrungenerweise dem TSV mit (auch der Polizei nicht - das erfahren wir dann oft erst, wenn wir die "Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens" erhalten, und selbst die kriegen wir nicht immer).
Ich möchte in dieser Angelegenheit nicht werten, dazu habe ich zu wenig Hintergrundinfos.
es muß nicht unbedingt alleine der TSV Pirmasens gewesen sein, der hier Anzeige erstattet hat. Wenn die Polizei vor Ort katastrophale Zustände entdeckt hat, dann gibt es eine Anzeige von Amts wegen. Das hängt eben von der Schwere des Vergehens ab. Der Staatsanwalt entscheidet dann, weswegen er die betreffenden Personen anzeigt, teilt seine Entscheidung aber nicht notgedrungenerweise dem TSV mit (auch der Polizei nicht - das erfahren wir dann oft erst, wenn wir die "Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens" erhalten, und selbst die kriegen wir nicht immer).
Ich möchte in dieser Angelegenheit nicht werten, dazu habe ich zu wenig Hintergrundinfos.