Pressemitteilung von Samstag, 7. April 2001
Stadt Unna
Antragsfrist für Anmeldung von "Kampfhunden" am 31. März
abgelaufen
Ordnungsamt gibt Unnaer Hundehaltern Gelegenheit,
Anmeldungen noch bis zum 20.04. nachzuholen
Stadt Unna. Am 6. Juli 2000 ist die neue
Landeshundeverordnung (LHV NW) in Kraft getreten. Sämtliche
registrierten Hundehalter bekamen daraufhin im gleichen
Monat Post aus dem Rathaus, um sie auf die neuen Regelungen
und die daraus entstehenden Pflichten aufmerksam zu
machen.
Danach sind u.a. sogenannte "Kampfhunde" vom Halter
schriftlich beim Ordnungsamt anzuzeigen, da deren Haltung
nach der neuen Verordnung erlaubnispflichtig ist.
Nach der Landeshundeverordnung wurde als Antragsfrist für
die Haltung von Hunden der Anlagen 1 und 2 der 31.03.2001
festgesetzt. Diese Frist ist jetzt seit einigen Tagen
verstrichen.
Dem Unnaer Ordnungsamt liegen bereits rund 100 Anträge -
zum Teil jedoch mit unvollständigen Nachweisen - vor.
Dem entsprechenden Personenkreis wird nun nochmals bis zum
20.04.2001 Gelegenheit gegeben, den Antrag mit den
entsprechenden Nachweisen beim Ordnungsamt, Frau
Calovini-Friehs, 2. Etage, Zimmer 217, montags bis freitags
von 8.00 - 12.00 Uhr, einzureichen.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
1. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
2. Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde (zu
beantragen beim Kreis-Veterinäramt, Tel. (0 23 03) 2 70)
3. Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim
Bürgeramt der Stadt Unna oder in einer der
Bürgeramts-Aussenstellen)
4. Nachweis über eine abgeschlossene
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Weiterhin ist vor der Erlaubniserteilung für Hunde der
Anlage 1 eine Überprüfung der Ordnungsbehörde durch einen
Ortstermin erforderlich, um eine nicht verhaltensgerechte
und ausbruchssichere Unterbringung auszuschließen.
Von Hundehaltern der in der Anlage 2 aufgeführten Rassen
sind Nachweise der ausbruchssicheren Haltung in Form von
Grundrissskizze, Lageplan oder Fotos beizubringen.
Anlage 1 - Hunde:
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano,
Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinsesischer Kampfhund,
Bandog, Tosa Inu und
Kreuzungen der in Anlage 1 und 2 genannten Rassen mit
Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Anlage 2 - Hunde:
Akbas, Briard, Beauceron, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann,
Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer Owtscharka,
Mittelasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka,
Karkatschan, Karshund, Komodor, Kraski Ovcar, Kuvacz,
Liptak, Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los
Pirineos, Mioritic, Polski Owczarek Podhalanski,
Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler,
Slovensky Cuvac, Sarplaniac, Tibetanischer Mastiff, Tornjak
und
Kreuzungen der in der Anlage 1 und 2 genannten Rassen,
Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder
Mischlingen.
Pressekontakt: Ordnungsamt, Heinrich Kusenberg, Tel.: (0 23
03) 103-310
Kontaktdaten:
Stadt Unna
Pressestelle
Uwe Hasche
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-239
E-Mail: stadt-unna-pressestelle@t-online.de
Internet:
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Stadt Unna
Antragsfrist für Anmeldung von "Kampfhunden" am 31. März
abgelaufen
Ordnungsamt gibt Unnaer Hundehaltern Gelegenheit,
Anmeldungen noch bis zum 20.04. nachzuholen
Stadt Unna. Am 6. Juli 2000 ist die neue
Landeshundeverordnung (LHV NW) in Kraft getreten. Sämtliche
registrierten Hundehalter bekamen daraufhin im gleichen
Monat Post aus dem Rathaus, um sie auf die neuen Regelungen
und die daraus entstehenden Pflichten aufmerksam zu
machen.
Danach sind u.a. sogenannte "Kampfhunde" vom Halter
schriftlich beim Ordnungsamt anzuzeigen, da deren Haltung
nach der neuen Verordnung erlaubnispflichtig ist.
Nach der Landeshundeverordnung wurde als Antragsfrist für
die Haltung von Hunden der Anlagen 1 und 2 der 31.03.2001
festgesetzt. Diese Frist ist jetzt seit einigen Tagen
verstrichen.
Dem Unnaer Ordnungsamt liegen bereits rund 100 Anträge -
zum Teil jedoch mit unvollständigen Nachweisen - vor.
Dem entsprechenden Personenkreis wird nun nochmals bis zum
20.04.2001 Gelegenheit gegeben, den Antrag mit den
entsprechenden Nachweisen beim Ordnungsamt, Frau
Calovini-Friehs, 2. Etage, Zimmer 217, montags bis freitags
von 8.00 - 12.00 Uhr, einzureichen.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
1. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
2. Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde (zu
beantragen beim Kreis-Veterinäramt, Tel. (0 23 03) 2 70)
3. Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim
Bürgeramt der Stadt Unna oder in einer der
Bürgeramts-Aussenstellen)
4. Nachweis über eine abgeschlossene
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Weiterhin ist vor der Erlaubniserteilung für Hunde der
Anlage 1 eine Überprüfung der Ordnungsbehörde durch einen
Ortstermin erforderlich, um eine nicht verhaltensgerechte
und ausbruchssichere Unterbringung auszuschließen.
Von Hundehaltern der in der Anlage 2 aufgeführten Rassen
sind Nachweise der ausbruchssicheren Haltung in Form von
Grundrissskizze, Lageplan oder Fotos beizubringen.
Anlage 1 - Hunde:
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano,
Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinsesischer Kampfhund,
Bandog, Tosa Inu und
Kreuzungen der in Anlage 1 und 2 genannten Rassen mit
Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Anlage 2 - Hunde:
Akbas, Briard, Beauceron, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann,
Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer Owtscharka,
Mittelasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka,
Karkatschan, Karshund, Komodor, Kraski Ovcar, Kuvacz,
Liptak, Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los
Pirineos, Mioritic, Polski Owczarek Podhalanski,
Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler,
Slovensky Cuvac, Sarplaniac, Tibetanischer Mastiff, Tornjak
und
Kreuzungen der in der Anlage 1 und 2 genannten Rassen,
Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder
Mischlingen.
Pressekontakt: Ordnungsamt, Heinrich Kusenberg, Tel.: (0 23
03) 103-310
Kontaktdaten:
Stadt Unna
Pressestelle
Uwe Hasche
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-239
E-Mail: stadt-unna-pressestelle@t-online.de
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