Nuernberg: Mysterioes: Kleine Pandabaeren im Tiergarten tot aufgefunden

Mausili

15 Jahre Mitglied
Mysteriös: Kleine Pandabären im Tiergarten Nürnberg tot aufgefunden

Nürnberg (aho) - Am Montagmorgen, 18. Februar 2008, wurden die beiden im Nürnberger Tiergarten beheimateten Kleinen Pandabären (Katzenbären) tot aufgefunden. Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, hatten beide Tiere eine geöffnete Bauchdecke – ein Tier lag im Freigehege, das andere im Stall. Die Verletzungen der beiden Pandas sind nahezu identisch .....................



:heul:
 
  • 28. April 2024
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Sie teilten sich das Gehege mit drei Muntjaks (kleine Hirsche). Eine Verletzung durch die Muntjaks, die über scharfe, verlängerte Eckzähne verfügen, kann nach meinung der Stadt Nürnberg weitgehend ausgeschlossen werden, da diese bereits seit 1998 mit den Katzenbären zusammenleben und sich gegenseitig regelmäßig in ihren Stallungen besucht haben.

:heul::heul::heul:

Gute Reise, ihr kleinen.
Vielleicht kannte ich den aus dem Koelner Zoo ja sogar :(
 
Was gibt es nur für Menschen!! RiP, Ihr Armen. Hoffentlich mussten sie zumindest nicht lange leiden.

Kennt jemand den Nürnberger Zoo? Ich frage mich gerade, wieso es für Unbefugte offenbar möglich war, in das Gehege zu kommen. Müsste doch gerade bei so seltenen Tieren besonders gesichert sein.

LG
Kallanka
 
Mord im Zoo: Bären in Nürnberg aufgeschlitzt

Nürnberg (dpa) - Zwei Kleine Pandabären sind mit aufgeschlitzter Bauchdecke im Nürnberger Tiergarten entdeckt worden. Die tödlichen Verletzungen der auch Katzenbär genannten Tiere wurden vermutlich durch einen spitzen Gegenstand hervorgerufen, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.............





:heul:
 
Pressemitteilung vom Montag, 25. Februar 2008

Interner Bericht führt jetzt zur Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg

Ließ TG Nürnberg jahrelang tierschutzwidrige Lebendverfütterung von Muntjakbabys zu?

Nürtingen. Tierrechtler Frank Albrecht hat heute, im Zusammenhang mit dem Tod der Kleinen Pandas und einem Muntjakbaby im Tiergarten Nürnberg, Strafanzeige, wegen des Verdachtes der Tierquälerei, gegen die fränkische Einrichtung erstattet.

Denn wie jetzt bekannt wurde, hätten die Kleinen Pandabären vor ihrem eigenen Tod ein Baby der chinesischen Muntjaks (Hirschart) zerfleischt. Aufgrund dieser Tatsache sieht sich Tierrechtler Frank Albrecht nicht nur in seiner Annahme, dass die Katzenbären womöglich doch von sich wehrenden Hirschen im Gehege getötet wurden, mehr als bestätigt (siehe PM vom 22.02.2008 ), sondern sieht auch in der wiederholten Lebendverfütterung von Muntjakbabys an die Pandabären, einen ganz klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Denn das Aufeinanderhetzen von nichtmenschlichen Tieren und die Lebendverfütterung sind, laut Tierschutzgesetz, verboten.

„Seit Jahren hält der Tiergarten Nürnberg zwei nichtmenschliche Tierarten anscheinend auf doch zu engem Raum. Solche tierschutzwidrige Haltung führte nun offensichtlich zum wiederholten Male zu einer Hetzjagd der Katzenbären auf ein Muntjakbaby. Erneut wurde dabei ein Baby zerfleischt", so Albrecht. „Solche qualvollen Haltungsbedingungen dürfen einfach nicht, Jahr für Jahr, zu mehreren nichtmenschlichen Opfern führen. Hier hätte man ganz klar frühzeitig eingreifen und dieses blutige und tödliche Experiment (Gemeinschaftshaltung) sofort beenden müssen. Aber offenbar sah man in Nürnberg jahrelang tatenlos zu."

Denn bereits 2002, so die Beweise des Nürtinger Tierrechtlers, teilte Helmut Mägdefrau (Vize-Tiergarten-Direktor) in einem tiergarteninternem Magazinbericht mit, dass die Katzenbären Hirschnachwuchs wiederholt töteten. Schon damals war Herrn Mägdefrau auch bewusst, dass diese Form Lebendverfütterung einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstelle. So schrieb der Vize-Direktor in dem Bericht:

„…auf der anderen Seite wollen wir aus Tierschutzgründen und unserem gefühlsmäßigen Empfinden keine …Lebendfütterung vor unseren Augen"

„Hier wurde, trotz des Wissens über mögliche Haltungsprobleme (Attacken der Katzenbären), scheinbar dem jahrelangen blutigen Treiben kein Ende gesetzt und somit der Tod weiterer nichtmenschlicher Individuen fahrlässig und billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft müsse nun die tatsächlichen jährlichen Opferzahlen bei den Muntjaks ermitteln, die mysteriösen Todesumstände eines Katzenbären (1999) genauer klären und die Untätigkeit des Tiergartens auf einen möglichen Straftatbestand hin überprüfen", so Albrecht abschließend. „Meiner Meinung nach sind die Todesfälle ganz klar auf Missstände und Tierschutzverstöße im Tiergarten Nürnberg zurückzuführen."

„Eine Ethik, die nur mit unserem Verhältnis zu anderen Menschen zu tun hat, ist unvollständig"

Dr. Albert Schweizer

Nichtmenschliche Tiere, hier so genannte „Zoo-Tiere", haben, wie wir Menschen auch, ein Interesse daran zu leben. Frei und selbst bestimmend. Daher haben sie, wie wir auch, dass Recht auf Leben. In Freiheit und Selbstbestimmung.

Frank Albrecht
(Tierrechtler/ Fachgebiete Zoo und Zirkus)

**************

:heul:
 
Nichtmenschliche Tiere, hier so genannte „Zoo-Tiere", haben, wie wir Menschen auch, ein Interesse daran zu leben. Frei und selbst bestimmend. Daher haben sie, wie wir auch, dass Recht auf Leben. In Freiheit und Selbstbestimmung.

Wenn ich dieses Zitat wörtlich nehme, dann heißt das doch zum einen: weg mit allen Zoologischen Einrichtungen und zum Anderen bei genauer Betrachtung, dass die Tiere hier doch naturnäher gehalten wurden, da sie die Möglichkeit zur Jagd hatten, sie konnten selbstbestimmt Fressen und sich verteidigen.
 
...bei genauer Betrachtung, dass die Tiere hier doch naturnäher gehalten wurden, da sie die Möglichkeit zur Jagd hatten, sie konnten selbstbestimmt Fressen und sich verteidigen.

Und bei noch genauerer Betrachtung stellt man dann fest, dass eine noch naturnähere Haltung erforderlich wäre, die den Beutetieren ausreichend Raum zur Flucht lässt und ihnen die Möglichkeit gibt, mit ihren Jungtieren auf größere Distanz zu gehen...
 
Ich hoffe Du hast meine ironischen Unterton bemerkt?!
 
Nicht wirklich, um ehrlich zu sein - und ich schäm mich auch grad ein bisschen;)
 
Hast ja recht, war ja schon grass formuliert.

Aber den ersten Teil mit der Auflösung der Tierparks meine ich durchaus so wie es da steht, kein Tier läßt sich im Zoo artgerecht halten, bis auf einige Kleinlebewesen, deren natürlicher Lebensraum auch nur ein Baum ist.

Alle anderen Lebewesen fristen ein erbärmliches Dasein, meist ersichtlich durch ruheloses Umhertigern oder ähnliche Neurosen.
Einziger grund für eine Zoohaltung wäre für mich die drohende Ausrottung auf freier Wildbahn, um die Art zu erhalten, aber immer mit dem Ziel den Bestand wieder aufzubessern.
Wenn ich alleine an die Eisbären denke, die in der Natur bei -50°C überleben und im Sommer auf max 10-15°C kommen, wie die sich bei 40-50° an der Sonne bei uns fühlen.
Grade gestern wieder war der Wärmste Ort Deutschlands in der Wilhelma und die Eisbären da sind auf einer exponierten Hanglage immer an der Sonne:heul:.
 
Denn das Aufeinanderhetzen von nichtmenschlichen Tieren und die Lebendverfütterung sind, laut Tierschutzgesetz, verboten.


So. Hmmh. Das heißt also, keine Katze darf mehr Freigang haben, denn sie tötet und frisst Mäuse und unter Umständen Singvögel. Wer das nicht verhindert, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Gleichfalls tut das derjenige, der Greifvögel nicht am Nahrungserwerb hindert.

Und was ist mit der Fütterung von Reptilien und Amphibien mit lebenden Kleintieren oder Insekten?

Seit Jahren hält der Tiergarten Nürnberg zwei nichtmenschliche Tierarten anscheinend auf doch zu engem Raum.

Der enge Raum sei unbenommen, aber wäre es besser, wenn es sich um menschliche Tierarten handeln würde? Oder noch schlimmer? Oder was soll diese Aussage bedeuten?

Das Schlimme an solchen Artikeln ist: Der Mann hat ja eigentlich Recht. Wenn es wiederholt Vorfälle gab (wenn auch in großem zeitlichem Abstand), ist der Zoo Schuld, und hat alle in diesem Gehege lebenden Tiere einem erheblichen und vermeidlichen Stress ausgesetzt, der nicht hätte sein müssen. Das allein verstößt eigentlich doch schon gegen das Tierschutzgesetz.

Aber bei einer derartig verquasteten Argumentation fällt es echt schwer, das zu erkennen oder einzusehen. :(
 
Denn das Aufeinanderhetzen von nichtmenschlichen Tieren und die Lebendverfütterung sind, laut Tierschutzgesetz, verboten.


So. Hmmh. Das heißt also, keine Katze darf mehr Freigang haben, denn sie tötet und frisst Mäuse und unter Umständen Singvögel. Wer das nicht verhindert, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Gleichfalls tut das derjenige, der Greifvögel nicht am Nahrungserwerb hindert.

Und was ist mit der Fütterung von Reptilien und Amphibien mit lebenden Kleintieren oder Insekten?

Bei Katzen gilt: Sie fangen ihre Beute selbsständig draußen, werden also nicht gegeneinander aufgehetzt noch lebendgefüttert

Strenggenommen müsste aber nach dem Tierschutzgesetz die Haltung von Reptilien und Amphibien aufgrund der Lebendfütterung verboten werden, ja.


Seit Jahren hält der Tiergarten Nürnberg zwei nichtmenschliche Tierarten anscheinend auf doch zu engem Raum.

Der enge Raum sei unbenommen, aber wäre es besser, wenn es sich um menschliche Tierarten handeln würde? Oder noch schlimmer? Oder was soll diese Aussage bedeuten?

Das Schlimme an solchen Artikeln ist: Der Mann hat ja eigentlich Recht. Wenn es wiederholt Vorfälle gab (wenn auch in großem zeitlichem Abstand), ist der Zoo Schuld, und hat alle in diesem Gehege lebenden Tiere einem erheblichen und vermeidlichen Stress ausgesetzt, der nicht hätte sein müssen. Das allein verstößt eigentlich doch schon gegen das Tierschutzgesetz.

Aber bei einer derartig verquasteten Argumentation fällt es echt schwer, das zu erkennen oder einzusehen. :(

Die Bezeichnung "nichtmenschliche Tiere" kommt aus der Tierrechtsszene und soll einfach nur unterstreichen dass Menschen auch nichts besseres sind als Tiere, genetische Gemeinsamkeiten haben und evt. gleiche Vorfahren haben.

Übrigens ist dieser Frank Albrecht schon seit über 15 Jahren für Tierschutz und Tierrechte aktiv und in diversen Foren zu finden.
 
Streng genommen hat der Nürnberger Zoo die Tiere weder aufeinander gehetzt noch lebend gefüttert, verstößt also an dieser Stelle nicht gegen das Tierschutzgesetz, aber wie Lektoratte schon erwähnt hat beginnt die Verletzung bei der zu engen Haltung und zumindest hat der Zoo die Vorfälle billigend in Kauf genommen und das ist das Verwerfliche.

J&T&C schrieb:
Übrigens ist dieser Frank Albrecht schon seit über 15 Jahren für Tierschutz und Tierrechte aktiv und in diversen Foren zu finden.
Und das gibt ihm dann das Recht so verworren zu schreiben?
Nichtmenschliche Tiere, hier so genannte „Zoo-Tiere", haben, wie wir Menschen auch, ein Interesse daran zu leben. Frei und selbst bestimmend. Daher haben sie, wie wir auch, dass Recht auf Leben. In Freiheit und Selbstbestimmung.
 
Hmm, da komme ich jetzt wieder nicht mit. Was ist denn an dem obigen Zitat verworren?

Der Satz sagt doch aus, dass die nichtmenschlichen Tiere bzw. Tiere, die hier in diesem Fall als Zootiere bezeichnet werden, ebenso ein Interesse an einem freien Leben haben wie menschliche Tiere bzw. Menschen auch... Dass diese Tiere in Zoos gehalten werden und als Zootiere bezeichnet werden, ändert ja nichts daran, dass sie sich in einem artgerechten Umfeld sicherlicher wohlen fühlen würden...

Oder wo stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
 
Warum sagt er denn nicht einfach, dass Zoos abgeschaft werden müssen, sondern formuliert so, dass die Zootiere (jetzt bezüglich der Haltungsbedingungen) ein recht auf Selbstbestimmung und Freiheit haben?
Dieses Recht (Selbstbestimmung) haben sich diese Zootiere nämlich genommen:
Recht als Raubtier zu jagen und zu fressen und recht als Beutetier sich zu verteidigen, da hinkt die Argumentation.
 
Das weiß ich nicht, warum er das so formuliert;)

Womöglich hängt es damit zusammen, dass die im Artikel angeführten Argumente in einem direkten Zusammenhang mit der Anzeige stehen, die von Frank Albrecht erstattet wurde. Die Anzeige gegen den Zoo kann er ja aber nur auf der Grundlage der im Artikel genannten Argumente erstatten. Mit dem Argument "Zoos gehören abgeschafft" würde er ja in diesem Zusammenhang nicht weit kommen...

Im speziellen Fall geht es ja um die auf die mangelhaften Haltungsbedinungen zurückzuführenden Todesfälle unter den Tieren. Wenn der Mann dagegen vorgehen will, kann er erstmal nur fordern, dass die Haltungsbedingungen im Zoo geändert werden. Für die Abschaffung der Haltung von Tieren in Zoos müsste er sich dann auf anderer Ebene mit anderen Argumenten stark machen (ob er es tut, weiß ich nicht). Aber hier scheint ja erstmal im Vordergrund zu stehen, dass die Fehler bei der Haltung aufgezeigt, nachgewiesen und geahndet werden. Im Rahmen des geltenden Tierschutzgesetzes (das die Zoohaltung erlaubt) - eine andere Basis für seine Anzeige hat der Mann ja nicht.


Dieses Recht (Selbstbestimmung) haben sich diese Zootiere nämlich genommen:

Du meinst sicherlich, dass den Zootieren dieses Recht genommen wurde. Sie selbst hätten vermutlich anders entschieden, wenn sie die Wahl gehabt hätten, ob sie sich dieses Recht nehmen oder nicht.
 
würde da Helki so zustimmen.
Hier geht es nämlich nicht um die Daseinsberechtigung von Zoos an sich sondern um diesen speziellen Fall.
 
Du meinst sicherlich, dass den Zootieren dieses Recht genommen wurde. Sie selbst hätten vermutlich anders entschieden, wenn sie die Wahl gehabt hätten, ob sie sich dieses Recht nehmen oder nicht.

Na ja, die Muntjaks vermutlich schon, aber ein Räuber/ Jäger nutzt hier nur die Gelegenheit, die sich ihm bietet und in der freien Wildbahn ist auch schon so mancher Angreifer an einem Wehrhaften Opfer gescheitert.

Und die Forderung nach Freiheit und Selbstbestimmung für Zootiere ist ne Farce, außer ich fordere, dass Zoos abgeschaft werden.
Und in einer Strafanzeige haben keine Postulate was zu suchen sondern klare Vergehen gegen bestehende Gesetze und Verordnungen.
 
Und die Forderung nach Freiheit und Selbstbestimmung für Zootiere ist ne Farce, außer ich fordere, dass Zoos abgeschaft werden.

Ich kann deine Empörung da nicht so ganz nachvollziehen. Da steht ja nicht, dass die Freiheit und Selbstbestimmung der Tiere in Zoos bzw. in Zoohaltung gefordert wird. Darum habe ich die Forderung nach Freiheit und Selbstbestimmung der Tiere auch als Forderung nach einer Abschaffung der Haltung von Tieren in Zoos aufgefasst... Soweit ich weiß, befürwortet der Autor auch die Abschaffung von Zoos.

Allein aufgrund der Position innerhalb des Textes (noch nach dem Zitat von Albert Schweitzer) würde ich diese Aussage auch nicht als Bestandteil der Anzeige auffassen... Eher wie eine Art Schlusswort zum Artikel bzw. der Meldung.

Womöglich war die Erwähnung des Begriffs Zootiere unklug, aber in meinen Augen hat der Autor durch die Anführungszeichen und den Zusatz so genannte schon angedeutet, dass es nicht schaden könnte, bei der Auslegung dieses Begriffs Vorsicht walten zu lassen...
 
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