NRW - Unlesbare E-Mail--Schonfrist für Hund und Herrchen

merlin

20 Jahre Mitglied
Nur eine unlesbare E-Mail
Schonfrist für Hund und Herrchen

Von Susanne Happe

36 Seiten Datensalat, unleserliches Buchstabendurcheinander - das war
alles, was die Stadtverwaltung gestern vom NRW-Umweltministerium per
E-Mail bekam. Nichts Erhellendes in Sachen Hundeverordnung, die gestern in
Kraft getreten ist, weil das Ministerium die Ausführungsbestimmungen
formuliert hat.

Darin soll unter anderem festgelegt werden, wie der Sachkundenachweis
auszusehen hat, den Halter von als gefährlich eingestuften Hunden ablegen
müssen. Das Ministerium versuchte diese Informationen den Kommunen
vergeblich nahezubringen.

Vage Angaben im 48-Seiten-Entwurf

Die Kölner Verwaltung bat "dringend um erneute Übermittlung, Text ist
nicht lesbar!" Insofern haben Hunde wie Halter also noch Schonfrist. "Wir
haben seit dem 13. September einen 48-seitigen Entwurf, der aber ziemlich
vage ist", erklärte gestern Inge Schürmann vom städtischen Presse- und
Informationsamt.

Immerhin sei dort verdeutlicht worden, dass bei der Anwendung der
Anleinverpflichtung Straßen und Plätze gemeint seien "und nichts anderes".
Geplant sei, in den neuen Stadtbezirken jeweils einen zusätzlichen
Mitarbeiter einzustellen, "um die Anmeldungen von Tieren abarbeiten zu
können.

Im Moment wird noch nicht an eine personelle Veränderung des Außendienstes
gedacht". Eine Kontrolle der Anleinverpflichtung für die in Köln rund
18.000 betroffenen Hunde sei kaum durchführbar.

Deshalb sei auch im Entwurf des Landes festgelegt, "vorrangig
Sachverhalten nachzugehen, bei denen von erhöhtem Gefahrenpotenzial
auszugehen ist". Hunderassen der Liste I (deren Züchtung in NRW künftig
verboten ist und für die Maulkorb- und Leinenzwang besteht) und der Liste
II (bei den dort aufgeführten Rassen besteht ebenfalls Maulkorb- und
Leinenzwang) würden besonders kritisch unter die Lupe genommen. Dabei
lägen die Prioritäten der Kontrollen in Fußgängerzonen und auf
Bahnhofsvorplätzen.

Als Ergänzung zur Ausführungsbestimmung zur neuen Hundeverordnung
veröffentlichte das Umweltministerium gestern Anhaltspunkte für eine
Verhaltensprüfung von gefährlichen Hunden. Neben der Überprüfung des
Gehorsams soll das Verhalten gegenüber Joggern, Skatern oder Radlern
ebenso wie das Verhalten bei unerwarteten Begebenheiten ("Kontakt mit
nicht normal reagierenden Passanten") getestet werden, das Verhalten bei
lauten Geräuschen oder bei Kontakt mit anderen Hunden.

Wenn ein Prüfstein negativ bewertet wird, "ist davon auszugehen, dass eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Insofern ist die
Prüfung bei Vorliegen einer negativen Bewertung abzubrechen und gilt als
nicht bestanden", so das Ministerium. Die kommunalen Spitzenverbände
werden gebeten, einen vergleichbaren Anforderungskatalog für die
Sachkundeprüfung der Hundehalter zu entwickeln.

In Köln versuchen Veterinäre bereits seit geraumer Zeit, eine gemeinsame
Regelung zu finden. Inge Schürmann berichtet gestern, dass in Mülheim -
erstmals seit der jüngsten Diskussion um gefährliche Hunde - der Antrag
einer mit Hunden sehr erfahrenen Familie geprüft werde, die einen
Kampfhund zu sich nehmen will, der in einem Tierheim abgegeben worden war.
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merlin
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