Wolfgang schrieb:
Sicher ist das "Frechener Modell" (wenn man es denn so nennen will) noch aktuell.
Es ist aber jeder Gemeinde in D selbst überlassen, ob sie bei einem positiven WT o.ä. auf eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen verzichtet oder nicht. Die meisten Gemeinden mit einer Kampfhunde-Steuer tun das nicht (meine übrigens auch nicht).
@Wolfgang,
hätte eine Klage gegen die Anlage- Hundesteuersatzung überhaupt einen Erfolg, wenn die Vorraussetzungen gegeben wären, also sprich: "bestandener VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung."?
Da die Stadt Neuss immer noch auf die € 534 € besteht, trotz der bestanden Prüfungen.
@Nala,
in Deinem Thread wurde das "Frechener Modell" erwähnt, daher bezog ich es auf die Klage gegen die Anlage- Hundesteuersatzung!
Deine Klage war vor der Änderung der Anlage-Hundesteuersatzung, also noch vor 2002?
Wie sieht es Heute mit der Anlage- Hundesteuersatzung in Deinem Städtchen Bedburg aus, wird bei nachgewiesenem "bestandener VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung." die Anlage-Hundesteuersatzung automatisch für die Anlage-Hunde auf 66, € im Jahr gesenkt oder muss der Halter eine Klage einreichen?
Die Stadt Neuss geht bis Heute keine Kompromisse ein, wie auch bei Wolfgang!
@ich finde die Hundesteuersatzung für Anlage-Hunde, die einen bestandenen VT mit Maulkorb- und Leinenbefreiung absolviert haben mit Ihrem Halter, reine Stadtkassen Geld ein Treiberei.
Daher würde mich eine Klage gegen die Anlagehundesteuersatzung auch interessieren.
@meine Bitte daher, wenn Ihr die Klageschrift findet oder Wolfgang diese neue formuliert, würde ich sehr daran interessiert sein, einen Abzug davon zu erhalten, damit ich falls ich diese benötige, in Anspruch nehmen würde; mit vorheriger Absprache.
Danke, LG Tina