3 Jahre Steuerbefreiung für Tierheimhunde außer Kampfhunden
Rüthen/NRW, 6.2.02
Wer sich einen Hund zulegen will, kann ihn bei einem Züchter erwerben - oder er lässt
sich privat privat einen Welpen vermitteln. Und es gibt noch einen dritten Weg: Man holt
sich den neuen Freund aus dem Tierheim. Wer letzteres tut, trägt nicht nur zur Entlastung
der überfüllten Tierheime bei, sondern kann jetzt auch Geld sparen: Denn diejenigen
Rüthener, die einen Hund aus dem Tierheim zu sich nehmen, werden jetzt für die ersten
drei Jahre von der Hundesteuer befreit - und das sind immerhin 54 Euro pro Jahr. Das
beschloss jetzt der Rat der Stadt Rüthen auf seiner jüngsten Sitzung.
Mit der neuen Regelung zieht Rüthen mit Lippstadt und Geseke gleich, die bereits im
vergangenen Jahr eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim beschlossen: Was
zu einem gesteigerten Interesse an Hunden und damit zu einer spürbaren Entlastung des
Lippstädter Tierheims geführt habe, wie Otto Lütjens vom Lippstädter Tierschutzverein
auf Anfrage bestätigte. "Wir begrüßen, dass auch Rüthen jetzt so entschieden hat",
zeigte sich Lütjens über den Ratsbeschluss erfreut.
Ausgenommen von der neuen dreijährigen Steuerbefreiung sind allerdings die so
genannten Kampfhunde. Für ein Exemplar dieser Sorte müssen die Rüthener weiterhin 441
Euro pro Jahr berappen.
oder
Rüthen/NRW, 6.2.02
Wer sich einen Hund zulegen will, kann ihn bei einem Züchter erwerben - oder er lässt
sich privat privat einen Welpen vermitteln. Und es gibt noch einen dritten Weg: Man holt
sich den neuen Freund aus dem Tierheim. Wer letzteres tut, trägt nicht nur zur Entlastung
der überfüllten Tierheime bei, sondern kann jetzt auch Geld sparen: Denn diejenigen
Rüthener, die einen Hund aus dem Tierheim zu sich nehmen, werden jetzt für die ersten
drei Jahre von der Hundesteuer befreit - und das sind immerhin 54 Euro pro Jahr. Das
beschloss jetzt der Rat der Stadt Rüthen auf seiner jüngsten Sitzung.
Mit der neuen Regelung zieht Rüthen mit Lippstadt und Geseke gleich, die bereits im
vergangenen Jahr eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim beschlossen: Was
zu einem gesteigerten Interesse an Hunden und damit zu einer spürbaren Entlastung des
Lippstädter Tierheims geführt habe, wie Otto Lütjens vom Lippstädter Tierschutzverein
auf Anfrage bestätigte. "Wir begrüßen, dass auch Rüthen jetzt so entschieden hat",
zeigte sich Lütjens über den Ratsbeschluss erfreut.
Ausgenommen von der neuen dreijährigen Steuerbefreiung sind allerdings die so
genannten Kampfhunde. Für ein Exemplar dieser Sorte müssen die Rüthener weiterhin 441
Euro pro Jahr berappen.
oder