In NRW nicht, aber das ist auch in dem Fall egal.
Lass Deinen Hund NICHT messen. Schlicht deswegen nicht, weil Du nicht musst.
Sollte die "Einladung" nächstes Jahr kommen, schickst Du denen nochmals die Kopie der Papiere, legst Widerspruch gegen "Messtermin" und alles andere ein was die von Dir wollen und zur Not musst Du dann einen Anwalt einschalten.
Allerdings keine Panik- die Sachlage ist klar und der Anwalt dient eher der Abschreckung, als das er wirklich nötig wäre.
Es gibt auch bereits genug identische Fälle auf deren Ausgang Du Dich berufen kannst.
In den meisten Fällen (das passiert ja öfter), reicht der Widerspruch mit Verweis auf die Sachlage, aber spätestens mit Anwalt geben die Behörden klein bei. Weil sie wissen das sie kaum eine Chance haben. Egal wie groß der Hund ist (bzw in NRW könnte der Hund höchstens in die 20/40 fallen).
Begutachtung durchs Amt; warum nicht, ich haette nichts dagegen meinen Mini mit Vdh-papiere vorzustellen...Wenn es denn einer ist,hast du nichts zu befuerchten...
Es wurde in der Vergangenheit seitens der Halter mancher Standard als Mini angemeldet. die Ar....karte haben die;die ihre Hunde als das anmelden was sie auch sind.
In NRW nicht, aber das ist auch in dem Fall egal.
Lass Deinen Hund NICHT messen. Schlicht deswegen nicht, weil Du nicht musst.
Sollte die "Einladung" nächstes Jahr kommen, schickst Du denen nochmals die Kopie der Papiere, legst Widerspruch gegen "Messtermin" und alles andere ein was die von Dir wollen und zur Not musst Du dann einen Anwalt einschalten.
Allerdings keine Panik- die Sachlage ist klar und der Anwalt dient eher der Abschreckung, als das er wirklich nötig wäre.
Es gibt auch bereits genug identische Fälle auf deren Ausgang Du Dich berufen kannst.
In den meisten Fällen (das passiert ja öfter), reicht der Widerspruch mit Verweis auf die Sachlage, aber spätestens mit Anwalt geben die Behörden klein bei. Weil sie wissen das sie kaum eine Chance haben. Egal wie groß der Hund ist (bzw in NRW könnte der Hund höchstens in die 20/40 fallen).
Ich würde denen das Urteil auf den Tisch legen und fragen ob erst ein Anwalt ihnen das erklären müssteDer Miniatur Bullterrier werde zu den kleinen Hunderassen gerechnet und entspräche nicht dem herkömmlichen Bild und dem handelsüblichen Begriff des Bullterriers. Außerdem würden die Zuchtverbände seit Jahren davon ausgehen, dass es sich um zwei Rassen handele, so dass es nicht mehr darauf ankomme, dass der Miniatur Bullterrier seit dem 23.12.2011 einen eigenen F.C.I.-Standard erhalten habe.
Ja wenn ich sehe ,das Mini Zuchtrüden 43 cm hoch sind und die werden zur Zucht zugelassen,da bekomme ich Plack!
Diese Züchter treiben es soweit bis auch der Mini überall gelistet wird,weil er vom Standart/d nicht mehr zu unterscheiden ist.
Wie hoch ist denn Dein Mini?
Auch in NRw ist es Pflicht ob mit oder ohne Papiere zu beweisen das es sich um einen Mini handelt,wenn er die Groesse ueberschreitet.Da nutzten auch keine VDH Papiere..
->Selbstverständlich nutzen Dir dabei Papiere. Die dienen als Abstammungsnachweis über 5 Generationen und wären im Zweifel sogar über Vater-/Mutterschaftstest völligst zweifelsfrei. Davon ab werden Vdh- Papiere vor Gericht ohnehin als Beweis gehandhabt. Nachmessen ist nur vorgesehen, wenn Zweifel über die Abstammung bestehen und ein Rassegutachten gemacht werden müsste. Ein Rassegutachten ist aber völlig sinnlos, wenn ich die Rassezucht über Generationen nachweisen kann.
Selbst bereits bestehende Rassegutachten werden widerrufen, sobald eine andere Rasse zweifelsfrei nachweisbar ist.
Ja wenn ich sehe ,das Mini Zuchtrüden 43 cm hoch sind und die werden zur Zucht zugelassen,da bekomme ich Plack!
Diese Züchter treiben es soweit bis auch der Mini überall gelistet wird,weil er vom Standart/d nicht mehr zu unterscheiden ist.
Wie hoch ist denn Dein Mini?
was ich jetzt nicht wirklich verstehe ist, dass sich ein Amt btw. ein Mitarbeiter Arbeit macht obwohls eigentlich nicht sein braucht. Mit den Papieren ist das Ding ja durch, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich kenns eigentlich nur so, dass wenn ich mal was von einem Amt wollte, nichts ohne ein weiteres Nachfragen, an was es denn hängt, passierte ...
In NRW nicht, aber das ist auch in dem Fall egal.
Lass Deinen Hund NICHT messen. Schlicht deswegen nicht, weil Du nicht musst.
Sollte die "Einladung" nächstes Jahr kommen, schickst Du denen nochmals die Kopie der Papiere, legst Widerspruch gegen "Messtermin" und alles andere ein was die von Dir wollen und zur Not musst Du dann einen Anwalt einschalten.
Allerdings keine Panik- die Sachlage ist klar und der Anwalt dient eher der Abschreckung, als das er wirklich nötig wäre.
Es gibt auch bereits genug identische Fälle auf deren Ausgang Du Dich berufen kannst.
In den meisten Fällen (das passiert ja öfter), reicht der Widerspruch mit Verweis auf die Sachlage, aber spätestens mit Anwalt geben die Behörden klein bei. Weil sie wissen das sie kaum eine Chance haben. Egal wie groß der Hund ist (bzw in NRW könnte der Hund höchstens in die 20/40 fallen).
Ich kann dies nur wiederholen und dir ebenfalls nahelegen deinen Hund NICHT! messen zu lassen oder mit ihn beim OA oder beim Amtstierarzt vorstellig zu werden.
Es gibt keinerlei Verpflichtung dazu und "man" muss den Ämtern nicht noch Möglichkeiten schaffen uns noch mehr zu schikanieren.
Hier in Bayern ist dieses Vorgehen (einiger) Ämter schon fast zur Routine geworden und nervt nur noch.
Jepp - so ist es!!Begutachtung durchs Amt; warum nicht, ich haette nichts dagegen meinen Mini mit Vdh-papiere vorzustellen...Wenn es denn einer ist,hast du nichts zu befuerchten...
Es wurde in der Vergangenheit seitens der Halter mancher Standard als Mini angemeldet. die Ar....karte haben die;die ihre Hunde als das anmelden was sie auch sind.
Eben - sonst könne man die ganze "Reinrassigkeit" gleich in die Tonne kloppen.Ja wenn ich sehe ,das Mini Zuchtrüden 43 cm hoch sind und die werden zur Zucht zugelassen,da bekomme ich Plack!
Diese Züchter treiben es soweit bis auch der Mini überall gelistet wird,weil er vom Standart/d nicht mehr zu unterscheiden ist.
Die Übergröße kommt aber auch daher, dass besonders Schlaue gern Steuern sparen wollen - den "krassen Hund" haben wollen aber nicht dazu stehen!Naja...man kann genauso Plack bekommen, wenn es bei der Zucht nur noch um die verdammte Größe geht. Der MBt besteht nicht nur aus Zentimetern! Was eine Zucht auf Verzwergung innerhalb kurzer Zeit anrichtet, kann man bei anderen Rassen beschauen.
Natürlich soll nicht jeder mittelmäßige Hund mit über 40 cm in die Zucht...aber wenn ein größerer Hund ansonsten schön dem Rassestandard entspricht, gesund und wesensfest ist- schlicht überzeugt- dann ist die Größe zweitrangig.
Das wird bei JEDER Rasse so gehandhabt und so sollte es auch beim MBt sein.
Es gibt mittlerweile Zuchthunde sie sehen, entschuldigung, aus wie hingesch.issen...haben aber 32 cm...hiphiphurray? Den Bullterrier musst Du da mit der Lupe suchen- Glubschaugen, Kugelkopf, Dackelbeine, Tonnenkörper (Verzwergung eben).
Die Übergröße kommt heute vorrangig daher, da man versuchte die Gesundheit des MBt zu verbessern. Dafür nahm man Übergröße in Kauf und das ist richtig so. Aber der Genpool der Rasse lässt es nunmal nicht zu, dass man dies panikartig innerhalb weniger Jahre wieder ungeschehen machen kann.
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