Niedersächsisches Hundegesetz - brauche Meinungen Einschätzungen und ggf. Erfahrungsberichte.

Podifan

15 Jahre Mitglied
Im Niedersächsischen Hundegesetz steht in §3 Absatz 6 Satz 1, dass Hundehalter die innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich für zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatten von der Verpflichtung den Sachkundenachweis zu machen ausgenommen sind.
Dies kam bei Einführung des Gesetzes zum Tragen und nun greift der Passus, wenn jemand von einem anderen Ort nach Niedersachsen zieht.
Da keine weiteren Eingrenzung gemacht wurde greift er meiner Ansicht nach bei einem Hundehalter, der aus einem anderen Bundesland, einem anderen Staat oder einem anderen Planeten nach Niedersachsen zieht.
Die Gemeinde meiner Heimatstadt sieht das allerdings anders und will einen Hundehalter der seit 2018 einen Hund hat und der 2022 nach Niedersachsen gekommen ist dazu zwingen den Sachkundenachweis zu machen.
Das wäre das eine.
Der Nächste Punkt ist der Nachweis.
Es wird nicht genannt was als Nachweis anerkannt oder gefordert wird.
Das Einfachste ist natürlich es kann nachgewiesen werden, dass man in dem Zeitraum einen Hund bei der Heimatgemeinde angemeldet und ggf. auch Hundesteuer gezahlt hat.
Ist aber nicht in jedem Staat üblich und Pflicht.
Was aber dann gilt als Nachweis?
Hat da jemand Erfahrung?
Reicht ein Schreiben eines Zeugen?
Ein Kauf- oder Übernahmevertrag?
Was sonst wird anerkannt?
War ja von Anfang an raus aus der Geschichte, von daher habe ich da keinerlei Ahnung.
Da hier die Gemeinde ja schon blockt, weil der Hundehalter aus dem Ausland kommt wird sie wahrscheinlich auf einen Nachweis der Zahlung der Hundesteuer pochen. Deshalb hätte ich gerne vorab mit Meinungen, Einschätzungen oder Erfahrungen anderer Hundehalter.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus!
 
Als Nachweis gilt der Kaufvertrag, aber auch Dokumente wie eine Leistungsurkunde aus dem Hundesport, Steuerzahlungen, zB.
Da eben der Nachweis nicht näher definiert ist, kann man alles mögliche nehmen, aus dem die Haltung der letzten Jahre hervorgeht. Vermutlich auch eine Vermieterbescheinigung, usw.
 
Als Nachweis gilt der Kaufvertrag, aber auch Dokumente wie eine Leistungsurkunde aus dem Hundesport, Steuerzahlungen, zB.
Da eben der Nachweis nicht näher definiert ist, kann man alles mögliche nehmen, aus dem die Haltung der letzten Jahre hervorgeht. Vermutlich auch eine Vermieterbescheinigung, usw.
Danke! Das ist auch meine Sicht dazu.
Nichts näher definiert und nichts ausgeschlossen.
 
Es muss halt ein Beweis sein. Also die Chip- Nummer drauf, oder ein Bild, oder min. der Name mit Geburtsdatum, wenn die Gemeinde Probleme machen möchte.
Kannst ja überlegen was Du als Beweis sehen würdest, wenn Du den Hund gekauft hättest und jemand meldet sich und sagt das ist sein gestohlener Hund? Was würde Dir als Beweis reichen?
 
Es muss halt ein Beweis sein. Also die Chip- Nummer drauf, oder ein Bild, oder min. der Name mit Geburtsdatum, wenn die Gemeinde Probleme machen möchte.
Kannst ja überlegen was Du als Beweis sehen würdest, wenn Du den Hund gekauft hättest und jemand meldet sich und sagt das ist sein gestohlener Hund? Was würde Dir als Beweis reichen?
In Anbetracht der Tatsache, dass es nicht in jedem Land eine Meldepflicht für Hunde gibt muss ich zumindest schon einmal mit weniger zufrieden sein. Ein amtlicher Stempel auf einem Schreiben würde schon etwas her machen. Und wenn es nur eine Zeugenaussage wäre wo ein Amt einen Stempel drunter haut.
Oder halt die von dir genannten "Dokumente".
 
Es muss doch gar nicht spezifisch auf einen bestimmten Hund sein, es muss doch nur allgemein Hundehaltung nachgewiesen werden.

Edit
Sprich alte Impfausweise von vorherigen Hunden als Beispiel.
 
Es muss doch gar nicht spezifisch auf einen bestimmten Hund sein, es muss doch nur allgemein Hundehaltung nachgewiesen werden.
Das stimmt, aber es muss eine lückenlose Haltung über min. 2 Jahre nachgewiesen sein, da bringt jetzt ein Kaufvertrag von Fiffi nichts, wenn er Fluffy anmeldet.
 
Das erste Dilemma ist hier schon, dass der Sachbearbeiter der Meinung ist, es gilt nur für Hundehaltung in Deutschland. Das lese ich aber nirgends.
Wenn Marsupilami nach Niedersachsen zieht und nachweisen kann, dass er auf dem Mars innerhalb des vorgegebenen Zeitraums einen Hund gehalten hat wird das mit dem Sachkundenachweis gleichgesetz und Marsupilami kann das Geld, dass er sonst für den Sachkundenachweis bezahlt hätte versaufen oder sonst etwas mit machen.
Gilt in ganz Niedersachsen, nur hier scheinbar nicht.
 
Versicherungsnachweis, falls der Halter eine Tierhalterhaftpflicht hatte.
Wie ich jetzt erfahren habe ist der Hund sogar gechippt und registriert.
Wenn das nicht hilft!?

Nur dumm, dass sie den Hund hier anmelden muss.
Oder andersrum, dass sie nicht aus Deutschland kommt.
 
Würde ich mal RA Weidemann kontaktieren. Anwaltsschreiben wirken manchmal Wunder.
Ich weiß nicht wie es sich verhält, wenn der Hundehalter keine Rechtsschutzversicherung hat.
Die Adresse habe ich schon weiter gegeben und auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde es wahrscheinlich nicht auf ein Verfahren ankommen lassen würde.
Heute wurde wohl eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die haben aber, glaube ich, eine Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift.
Kann mich da aber auch täuschen.
 
Die RSV wird da eher nicht greifen wegen Wartezeit. Kommt aber natürlich auf den Vertrag an.
Aber ein einfaches Schreiben vom Anwalt kostet nicht die Welt.
 
Die RSV wird da eher nicht greifen wegen Wartezeit. Kommt aber natürlich auf den Vertrag an.
Aber ein einfaches Schreiben vom Anwalt kostet nicht die Welt.
Die Gemeinde wird sich wohl Heute noch einmal zu dem Fall äußern.
Mal schauen!?
Putzigerweise würde es in der ein oder anderen Nachbargemeinde keine Probleme geben.
Der Hundehalter hat einfach herumtelephoniert und gefragt. Auch nicht schlecht.
Aber stimmt, so ein Schreiben kann nicht so viel Geld kosten und wirkt eventuell schon Wunder.
Ich werde das mal so weiter geben.
 
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