Neues zum Kampfhundegesetz in Bremen
Bremen, 11.10.01
Leine und Maulkorb gehören auch weiterhin dazu, wenn so genannte gefährliche Hunde Gassi gehen. Doch im Detail gibt es im neuen Gesetz zum Halten von Hunden einige Änderungen.
In den acht dazugehörigen Paragrafen, die seit gestern einheitlich im Bundesland Bremen gelten, werden beispielsweise nur noch vier von ursprünglich zehn Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft. Deren Zucht ist komplett verboten; die Haltung ebenfalls, aber mit Einschränkungen.
Herrchen und Frauchen können nämlich ihr Tier vom Maulkorbzwang befreien lassen. „Auf Antrag“, wie Marianne Hampe, zuständige Abschnittsleiterin beim Stadtamt, betont. Sie will mit dem deutlichen Hinweis verhindern, dass ein Gerücht entsteht, es gebe keine Maulkorbpflicht mehr. Wer einen Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier zu seinen Hausgenossen zählt und ihn für harmlos hält, kann sich nun den guten Charakter des Tieres in Bremen bescheinigen lassen. Wenn der Hund nachweislich einen Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung bestanden hat, können die Mitarbeiter im Stadtamt darüber entscheiden, ob er künftig ohne Maulkorb an der Leine Gassi gehen darf.
Dem formlosen Antrag, der an das Stadtamt, Rembertiring 39, geht, müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, die Bescheinigung über einen bestandenen Test sowie über eine bestehende Haftpflichtversicherung beigefügt sein. „Außerdem brauchen wir einen Nachweis über einen implantierten Mikrochip“, erklärt Edeltrud Korn, zuständige Sachbearbeiterin eine weitere Forderung aus dem Gesetzestext. Die unverwechselbare Markierung bezieht sich auch auf alle Hunde, die wegen aggressiven Verhaltens wie Beißerei als gefährlich gelten.
Theoretisch könnten Marianne Hampe und Edeltrud Korn nun mit 377 Anträgen auf Maulkorberlass rechnen. So viele Hunde sind während des Anmeldequartals 2000 beim Stadtamt aufgenommen worden. 80 weitere Anmeldungen sind noch in Bearbeitung. Geschätzte Dunkelziffer: 200.
„Eigentlich haben alle Halter betont, ihre Tiere seien friedlich“, erinnert sich die Abschnittsleiterin an das Szenario, die Empörung und die Tränen auf den Fluren. „Am Ende trifft es die Falschen“, spielt sie auf die Dunkelziffer und das klassische Kampfhundehalter-Klientel an, dass sich nicht um Verordnungen oder Gesetze kümmert. Immerhin drohen nun aber hohe Bußgelder. „Bis zu 10000 Mark. Da gehen wir auch ran.“
Weitere Informationen gibt es im Stadtamt unter Telefon 361-6951 und 361-15883.
Bremen, 11.10.01
Leine und Maulkorb gehören auch weiterhin dazu, wenn so genannte gefährliche Hunde Gassi gehen. Doch im Detail gibt es im neuen Gesetz zum Halten von Hunden einige Änderungen.
In den acht dazugehörigen Paragrafen, die seit gestern einheitlich im Bundesland Bremen gelten, werden beispielsweise nur noch vier von ursprünglich zehn Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft. Deren Zucht ist komplett verboten; die Haltung ebenfalls, aber mit Einschränkungen.
Herrchen und Frauchen können nämlich ihr Tier vom Maulkorbzwang befreien lassen. „Auf Antrag“, wie Marianne Hampe, zuständige Abschnittsleiterin beim Stadtamt, betont. Sie will mit dem deutlichen Hinweis verhindern, dass ein Gerücht entsteht, es gebe keine Maulkorbpflicht mehr. Wer einen Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier zu seinen Hausgenossen zählt und ihn für harmlos hält, kann sich nun den guten Charakter des Tieres in Bremen bescheinigen lassen. Wenn der Hund nachweislich einen Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung bestanden hat, können die Mitarbeiter im Stadtamt darüber entscheiden, ob er künftig ohne Maulkorb an der Leine Gassi gehen darf.
Dem formlosen Antrag, der an das Stadtamt, Rembertiring 39, geht, müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, die Bescheinigung über einen bestandenen Test sowie über eine bestehende Haftpflichtversicherung beigefügt sein. „Außerdem brauchen wir einen Nachweis über einen implantierten Mikrochip“, erklärt Edeltrud Korn, zuständige Sachbearbeiterin eine weitere Forderung aus dem Gesetzestext. Die unverwechselbare Markierung bezieht sich auch auf alle Hunde, die wegen aggressiven Verhaltens wie Beißerei als gefährlich gelten.
Theoretisch könnten Marianne Hampe und Edeltrud Korn nun mit 377 Anträgen auf Maulkorberlass rechnen. So viele Hunde sind während des Anmeldequartals 2000 beim Stadtamt aufgenommen worden. 80 weitere Anmeldungen sind noch in Bearbeitung. Geschätzte Dunkelziffer: 200.
„Eigentlich haben alle Halter betont, ihre Tiere seien friedlich“, erinnert sich die Abschnittsleiterin an das Szenario, die Empörung und die Tränen auf den Fluren. „Am Ende trifft es die Falschen“, spielt sie auf die Dunkelziffer und das klassische Kampfhundehalter-Klientel an, dass sich nicht um Verordnungen oder Gesetze kümmert. Immerhin drohen nun aber hohe Bußgelder. „Bis zu 10000 Mark. Da gehen wir auch ran.“
Weitere Informationen gibt es im Stadtamt unter Telefon 361-6951 und 361-15883.