Neue strenge Regeln für Hund und Herrchen

Sammie

20 Jahre Mitglied
Greifswald/M.-V., 9.1.03

Wem ist es noch nicht passiert, dass er beim fröhlichen Schlendern durch die Stadt in einen Hundehaufen tritt? Böse Flüche nützen da nichts. Es klebt am Schuh und stinkt fürchterlich. Die Hansestadt Greifswald nimmt seit dem 1. Januar alle Hundehalter härter in die Pflicht, für die Beseitigung der Exkremente ihrer Tiere zu sorgen. Im Paragraphen 3 der seit Jahresbeginn gültigen Hundeordnung heißt es, dass Hundekot außerhalb des eigenen befriedeten Grundstückes unverzüglich zu beseitigen ist. Außerhalb des eigenen Grundstückes habe die Aufsichtsperson ein geeignetes Behältnis zur Aufnahme des Kotes mitzuführen. „Wir werden Hundehalter in Zukunft häufig darauf kontrollieren, ob sie eine Tüte oder ein anderes Behältnis bei sich haben, wenn sie den Hund spazieren führen“, kündigt Hendrik Jühlke an. Er ist im Ordnungsamt unter anderem für das Sachgebiet Tierhaltung verantwortlich.

Auch die Einhaltung der Leinenpflicht werden seine Mitarbeiter zusammen mit der Polizei überprüfen. Diese gilt mit der neuen Ordnung für alle Hunde auf Geh- und Radwegen, auf den Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. Außerdem für läufige Hündinnen im ganzen Stadtgebiet. Zudem müssen alle Hunde an der Leine geführt werden im Gebiet, das von folgenden Grenzen umschlossen wird: Bahnstrecke Stralsund – Anklam von der Brücke über den Ryck bis zur Unterführung Schönwalder Landstraße, von da weiterführend über die Koitenhäger Landstraße bis zur Unterführung Pappelallee. Von der Pappelallee bis zur Hainstraße, von da über den Kurzen Weg bis zum Bierbach, von dort bis zum Strandbad Eldena und von da aus bis zum Klärwerk Ladebow. Von da zur Thomas-Münzer-Straße weiterführend zum Kegelkamp bis zum Ryck und von da aus bis zur Eisenbahnbrücke der Bahnstrecke Stralsund – Anklam. Der Leinenzwang gilt also fast im gesamten Stadtgebiet! Verboten ist es außerdem, Hunde auf Spielplätze und vom 15. April bis 15. September ins Strandbad Eldena mitzunehmen.

Diese strengen Maßnahmen, deren Zuwiderhandlung mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden kann, seien nötig, weil ein verantwortungsvoller Umgang vieler Hundehalter mit ihren Tieren in der Masse nicht erkennbar ist. „Tiere sind immer eine Gefahr“, sagt Jühlke. Denn man könne nicht in sie hineinschauen. Die neuen Regeln schützen nicht nur Menschen, die Angst vor Hunden haben. Sie schützen auch den Hund und den Hundehalter.
 
  • 2. Mai 2024
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